Ok, danke Euch :top:
Beiträge von booner
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Original geschrieben von Sidney
okay...
Danke!
Ist wohl nicht so eben mal zu klären..ps: ja ist wirklich tatsächl. Natur.
Nein, Erbrecht kann sehr sehr komplex sein.
Und du hast im Endeffekt von einer Auskunft hier nicht wikrlich was und immer ein Gefühl der Unsicherheit im Nacken.
Viel Erfolg!
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Hallo,
für eine Garantieangelegenheit bräuchte ich eine präzise Auskunft, wann die ersten S55 in Deutschland verfügbar waren.
Meines Wissens gibt es das S55 noch keine 2 Jahre auf dem deutschen Markt.
Danke.
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Wenn dieses Problem tatsächlicher und nicht nur theoretischer Natur ist, dann solltest du besser bei einem Spezialisten vorbeischauen.
Wenn dieser Mist baut, dann kannst du ihn dafür haftbar machen.
Auf eine Auskunft in TT (evtl. auch von einem Juristen) solltest du dich nicht verlassen!
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Original geschrieben von Glamourbabe
Ich weiß nicht, aber ich habe irgendwie das Gefühl, dass die Seite manipuliert worden ist; gerade weil dieser Ebayer auch fast ausschließlich positive Bewertungen und schon einige Geschäfte abgeschlossen haben zu scheint. Würde der so Aktionen immer bringen, wäre der bestimmt direkt gesperrt worden, oder (kenne mich da nicht so aus weil ich ebay noch nie genutzt habe).Der Verkäufer hat sich eines fremden Bildes bedient, der Urheber des Bildes hat das verlinkte Bild dann auf seinem Webspace gegen das mit den Hakenkreuzen ausgetauscht, was ihm mittlerweile wohl doch zu heiss geworden ist und er es wieder geändert hat.
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Bild wurde geändert, der Spuk ist vorbei...
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Original geschrieben von matze929
Booner das normale Auktionsverfahren bietet auch ein Widerrufsrecht, zwar umstritten, aber ich denke im Zweifelsfall entscheidet das Gericht wohl eher für den Verbraucher.Naja, wenn du das meinst

Diese Geschichte ist nicht gerade unumstritten, auch wenn die Rechtsprechung wohl mittlerweile eher zu einer Unanwendbarkeit des § 156 BGB auf "Onlineauktionen" tendiert.
So sicher, einfach und pauschal wie du die Entscheidung dieses Streits aus dem Ärmel schüttelst dürfte dem Amtsrichter seine Entscheidung nicht fallen.
Und das kann dem Kläger, der sich wegen solchen pauschalisierten Aussagen auf der sicheren Seite fühlt, zimelich teuer kommen.