Was für eine Überweisung war es denn genau? Eine EU-Standard Überweisung anhand IBAN und BIC?
Ich glaube nicht, das diese in Echtzeit verarbeitet werden. Schau doch mal unter ungebuchte Umsätze, da müsste sie zu finden sein.
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Was für eine Überweisung war es denn genau? Eine EU-Standard Überweisung anhand IBAN und BIC?
Ich glaube nicht, das diese in Echtzeit verarbeitet werden. Schau doch mal unter ungebuchte Umsätze, da müsste sie zu finden sein.
6310i 90€
edit: Is wohl eine Betrügerin...
8810 top ohne Versand 69€
Ist das so vorgesehen
:confused:

Re: Re: Re: Loop Gültigkeit lässt sich jetzt abfragen
ZitatOriginal geschrieben von teddybär40
ist ja nur so ein Gedanke von mir. Aber der Service mit der *102# soll z.Zt. ja nur im o2 Netz funktionieren. Kann es sein das Dein Abfrageergebnis im D1 Netz zustande kam?
Das wär ja noch schöner ![]()
Im D1-Roaming kommt nur eine Fehlermeldung, bei Nokia z.B. "nicht erfolgt", bei anderen "nicht möglich", "Meldung unverständlich" oder sogar "Netzfehler"
ZitatOriginal geschrieben von flori-joe
Jau, hast Recht!
Aber er könnte sein "selbst gestaltetes" Rückgaberecht ja innerhalb der Grenzen des gesetzl. Widerrufsrechts einschränken, damit wären wir dann auch dort bei der 40-Euro-Grenze.
Schreiben müsste er´s allerdings, sonst latzt er für jede Rücksendung.
Wenn wir so weitermachen, fliegen wir hier raus...
Nach meiner Auffassung darf nur (dann) im Rahmen des 357 II 3 BGB zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden, soweit ein Widerrufsrecht besteht. Und dies ist nicht (mehr) der Fall, sobald dieses wirksam durch ein Rückgaberecht i.S.v. 356 BGB ersetzt worden ist. Somit wäre eine entsprechende "bis-40-Euro-zahlst-du-Klausel" bei einem Rückgaberecht nicht wirksam, da sie den Vebraucher benachteiligt und sich der Verwender nicht auf 357 II 3 BGB berufen kann.
Bin jetzt zu faul zum Nachlesen, und ich glaube, es gibt wichtigere Punkte zu verbessern.
Hallo,
probiert mal *102# + send im o2-Netz ![]()
Bei mir kommt 06.10.2002
:top:
Scheint aber nur die Gültigkeit des Guthabens, und nicht die Lebensdauer der Karte zu betreffen.
ZitatOriginal geschrieben von Indianchief
Wen´s interessiert: Es gibt auch noch *nagelneue* T39m in classic blue (keine überholten T39, sondern wirklich neue!) von Meisl in Passau. Ich weiß, Meisl wurde hier in der Vergangenheit oft kritisiert, aber ich kann persönlich überhaupt nicht klagen. Habe mein T39 am letzten Donnerstag bestellt und heute morgen kam es per DPD, perfekt!
Der Preis ist allerdings wirklich etwas für Freaks (277 Euro), aber es war bekanntlich schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben![]()
Ich persönlich zahle lieber diesen etwas happigen Preis für ein garantiert nie benutztes, neues Telefon mit vollständiger Originalverpackung, als den hier vielfach geäußerten Ärger mit einem meiner Meinung nach dubiosen Anbieter zu riskieren.
M* ist ein bisschen wie Kinderüberraschung: Spiel, Spass und Spannung.
Bring am Besten noch heute die Belege, die deine Zahlung nachweisen in die Brandsicherung. Nicht dass du nochmal 277€ + Mahnkosten lassen musst, dann wirds langsam wirklich teuer ![]()
ZitatOriginal geschrieben von flori-joe
Beim Lesen Deiner AGB fallen mir auf den ersten Blick einige Dinge auf, die Du dringend ändern solltest:
Deine Regelungen zum Rückgaberecht müssen sich (zumindest bei Geschäften mit Verbrauchern) mit denen der §§ 312d, 355 ff. BGB decken.
D.h., die 14tägige Frist beginnt nicht mit Absenden der Ware, sondern erst, wenn der Verbraucher die Ware auch erhalten hat. Zudem musst Du ab derzeit 40,- Euro Warenwert die Kosten der Rücksendung tragen und darauf auch hinweisen!
Bei einem das gesetzliche Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB ersetzenden Rückgaberecht muss der Unternehmer _immer_ die Kosten und die Gefahr der Rücksendung tragen, vgl. § 357 II 2 BGB. Satz 3 findet auf ein Rückgaberecht keine Anwendung.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts des Verbrauchers muss Bmy-Phone die Rücksendkosten auch bei einem Warenwert kliener 40 Euro tragen, solange er dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich nicht auferlegt hat.
ZitatDas Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen
Find ich auch amüsant
:top: