Beiträge von booner
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Wie oben geschrieben, einige meiner Loopkarten weisen *102# zufolge ein "Haltbarkeitsdatum" in 2002 und 2003 auf.
Vielleicht kommt der Rundumschlag erst in ein paar Wochen, und alle Schubladenkarten wie meine o.g. werden rigoros abgeschaltet.
Da sich viele Kunden an den "Bestandsschutz" ihrer Loopkarte gewöhnt haben, könnte das für o2 unangenehm werden...
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Mahnbescheid ist hier das falsche Mittel, wenn schon Klage auf Erfüllung.
Deutlich wird dies aus § 690 I Ziffer 4 ZPO
http://dejure.org/gesetze/ZPO/690.html
Dein Anspruch auf Kaufpreiszahlung ist von einer Gegenleistung abhängig, nämlich Lieferung und Übereignung des geschuldeten Buches. Auch ist diese Leistung von dir noch nicht erbracht.
Dein Anspruch ist auch nicht etwa deshalb nicht von einer Gegenleistung abhängig, weil der Käufer vertraglich vorleistungpflicht ist.Du könntest nun samt Zeugen zum Käufer hinfahren, das Buch in seinen Briefkasten schieben, und dann den Erlass des Mahnbescheid beantragen.
Und selbst dann gibts noch ein dickes Problem: Du wirst dem "Käufer" niemals seine Bietereigenschaft nachweisen können

Ebay ist und bleibt Glücksspiel.