Re: Bürgschaft bei Handyvertrag beenden
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Ayreon
Eine Freundin von mir hat das Problem dass sie für ihren Freund bei dessen Handyvertrag gebürgt hatte, da er arbeitslos ist und so keinen bekommen hätte. Nun hat er sie auf eine ziemlich charakterlose weise verlassen und macht Anstalten, diese Bürgschaft zu missbrauchen, d.h. er telefnoiert, sie zahlt.
Wie geht sie am besten vor, dass sie da schnellstmöglich aus der Sache rauskommt.
Betreiber weiss ich leider noch nicht.
Wäre für Hilfe wirklich dankbar
Ich nehme mal an, dass die Bürgschaftserklärung den Formvorschriften entsprach, da der NB den Auftrag ja sonst nicht angenommen hätte.
Generell hat deine Freundin da sehr schlechte Karten. Man eine Bürgschaftserklärung nicht "kündigen" oder "auflösen"; anderfalls wäre die Sicherheit für den Gläubiger ja gleich 0.
Unter gewissen, einem Haustürgeschäft ähnlich gelagerten Umständen ist sie widerrufbar; dies sollte hier aber wohl nicht zutreffen.
Die Bürgschaft erlischt i.d.R. also nur dann, wenn
a) die Hauptschuld erloschen ist,
b) ein neuer Schuldner die Hauptschuld übernimmt,
c) der Gläubiger nach § 776 BGB ein die Forderung sicherndes Recht aufgibt, oder
d) bei einer Zeitbürgschaft i.S.v § 777 BGB die Zeit abgelaufen ist.
Hat sich deine Bekannte auf eine bestimmte Zeit oder unbefristet für ihren Ex verbürgt?
Vielleicht schafft sie es irgendwie, dass sie sich den Vertrag "zu sich holt", also den Vertrag auf sich umschreiben lässt (wenn das der NB überhaupt zulässt).
So nach dem Motto: "Ich zahl schon für dich, aber dann lass den Vertrag auf mich laufen". Dann kann Sie die Karte sperren lassen, den Vertrag kündigen und belibt "nur" auf der restlichen GG sitzen.
Ein anderer Weg wäre, den NB zu einer Kündigung seinerseits zu bringen, mancher NB macht dies nach 3 unbezahlten Rechnungen...
Und nicht zuletzt gilt: "Wer bürgt, wird erwürgt" ![]()