ZitatOriginal geschrieben von Hellhawk
Sony Ericsson P900 neu für 450,00 Euro :eek:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…7558&item=4190708284&rd=1
:top: :top: :top:
Wohl eher :flop:
Wer da kauft ist selbst schuld.
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ZitatOriginal geschrieben von Hellhawk
Sony Ericsson P900 neu für 450,00 Euro :eek:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…7558&item=4190708284&rd=1
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Wer da kauft ist selbst schuld.
ZitatOriginal geschrieben von Handyhasser
Nur wenn du bisher Sonderkonditionen hattest, z.B. Studentenrabatt.
Ansonsten nicht.
Puh, da bin ich ja beruhigt
Oder zählen die netzinternen SMS für 23 Pfennig auch als Sonderkondition?
Mal ne blöde Frage, ich finde auf die schnelle nichts dazu:
Ich habe einen alten o2-Select-Vertrag (mit den Tarifen vor 07/2000). Dessen Mindestlaufzeit endet nun im Juni diesen Jahres. Ich habe den Vertrag vorsorglich schon im letzten Jahr gekündigt.
Nun möchte ich diesen Vertrag verlängern.
Hat sich durch meine prophylaktische Kündigung irgendewtas an den Tarifen geändert, so dass ich nach erfolgter VVL in andere Tarife umgesellt werde?
ZitatOriginal geschrieben von Dent-Man
Danke.
Meine Sammlung wird vollständiger
Und meine Zähne immer unvollständiger
Ich hoffe, ich bekomme einen Schnäppchenpreis ![]()
ZitatOriginal geschrieben von konqui
sorry falls ich mich komisch ausdrücke...
bei beiden jobs je mind. 60 & höchstens 66 stunden
Dann komme ich auf einen moantlichen Verdienst zw. 720€ und 792€.
Damit übst du weder bei AG A noch bei AG B einen Minijob aus.
Allerdings kann jeder AG ein Pauschalbestuerung i.H.v 21%, und nicht nach LSt-Karte vornehmen, da weder Job A noch Job B für sich gesehen monatlich 400€ übersteigen.
http://www.minijob-zentrale.de…hmer/Niedriglohnjobs.html
Dann sparst du dir die Vorlage der LSt-Karte(n). Alternativ bei Vorlage der LSt-Karten einen Hinzurechnungsbetrag auf der I i.H.v. 396€, dafür auf der VI einen Freibetrag i.H.v. 396€ eintragen lassen. Dann wird dir keine LSt abgezogen. Allerdings bist du zur Abgabe einer Est-Erklärung verpflichtet.
Bei Vorlage der I und VI ohne Hinzurechnungs-/Freibetrag werden dir aus dem VI-Job jedenfalls Steuern einbehalten, welche du aber bei einer Antragveranlagung vom FA am Anfang des folgenden Jahres widerbekommst...
Und pass wegen dem KiGe auf!
ZitatOriginal geschrieben von konqui
also bei beiden arbeitgebern muss ich 60-66 stunden a 6€ arbeiten... bei also unter 400€
Ein wenig genauere Angaben wären schon sinnvoll
In Job A und B zusammen 60-66h, oder jeweils 60-66h?
Falls ersteres zutrifft, liegt dein monatlicher Verdienst aus beiden Jobs regelmäßig unter 400 Euro.
In diesem Fall übst du 2 Minijobs parallel aus; i.d.R ist in keinem der beiden Beschäftigungsverhältnisse die Vorlage einer LSt-Karte erforderlich.
Die Entscheidung darüber trifft aber letztenendes der AG.
Vgl auch http://www.minijob-zentrale.de…mer/Mehrere_Minijobs.html