Beiträge von booner

    Re: Steuerklasse 6 ?!?



    Du kannst dir vom FA auf der Einser einen Hinzurechnungsbertrag (i.d.H. deines zu erwartenden jährlichen Einkommens bei der Firma B, wo du die Sechser abgeben sollst) eintragen lassen, und auf der Sechser im Gegenzug einen Freibetrag in derselben Höhe.


    Das hat den Vorteil, dass ggfs. keinerlei Lohnsteuer von von den Betrieben abgezogen wird. Allerdings bist du bei dieser Konstellation zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet.


    Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) beträgt in 2004 7.664€, der Arbeitnehmerpauschbertrag 920€. Du kannst also so 8584€ p.a. verdienen, ohne Steuern zu zahlen.


    Gleichzeitig musst du aufpassen, dass deine Eltern nicht den Anspruch auf Kindergeld verlieren. Dies ist der Fall, wenn der Freibetrag von 7.680€ + 920€ Arbeitnehmerpauschbetrag geringer ist als die Summe deiner Einkünfte und Bezüge in 2004. Anzurechnen sind also nicht nur Einkünfte aus nichtselbsständiger Tätigkeit, sondern auch z.B. Renten, Bafög-Leistungen, Kapitalertrag ab dem ersten Cent, Gratifikationen. Natürlich kannst du auch hier höhere Werbungskosten (> 920 Euro) ggü. der Kindergeldkasse nachweisen.


    Vorsicht: Auch wenn die Summe deiner Einkünfte und Bezüge nur um 1€ höher liegt als KiGe-Freibetrag+AN-Pauschbetrag (bzw. + nachgewiesene Werbungskosten) geht der Anspruch deiner Eltern auf Kindergeld rückwirkend komplett flöten. Das sind, wenn du Einzelkind bist, auch 1848€ p.a.!


    Seit 1.4.2003 gibt es allerdings die Neuregelung der sog. Minijobs.


    http://www.minijob-zentrale.de


    Die Minijobsregelung greift aber dann nicht, wenn der Verdienst monatlich 400 Euro übersteigt. Du schreibst leider nicht, wie hoch genau dein zu erwartendes monatliches Einkommen liegt.


    Angenommen, du verdienst bei Job A 200 Euro p.m, bei Job B 250 Euro p.m., werden die Einkünfte beider Jobs zusammengerechnet. Da sie Summe 400 Euro p.m. übersteigt, entfällt sowohl für Job A und B die Möglichkeit (nach der Minijobregelung), die Sozialversicherungsbeiträge pauschalisiert abzuführen und gleichzeitig die Möglichkeit der mit 2% pauschalisierten LSt-Erhebung.


    Hier musst du dann die jeweils die Einser und die Sechser vorlegen, beide Jobs sind sozialversicherungspflichtig, der Arbeitslohn beider Jobs fließt in die ESt-Veranlagung ein.
    Alternativ kann der AG die Besteurung auch nicht nach LSt-Karte, sondern pauschal mit 20% vornehmen, wenn jedes Beschäftigungsverhältnis für sich einen Monatslohn von 400 Euro nicht übersteigt.


    Du könntest also theoretisch auch zwei "Minijobs" parallel ausüben (jedoch nicht beim selben AG), wenn der monatliche Verdienst in der Summe 400 Euro nicht überschreitet.


    Ungewöhnlich ist, das Firma A überhaupt eine LSt-Karte von dir vorliegen hat, diese ist bei einem Minijob i.d.R nicht vorzulegen.


    Ohne Gewähr, da nimmer ganz nüchtern :p

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
    ACHTUNG!!!


    Hat wahnsinnig viel Ware im Angebot und ofefnsichtlich gefaktes Bewertungsprofil (alles 1er - gleicher Stil!)


    Geldverbrennung...


    Jup, den sollte man aufliegen lassen. Hab mich am Sonntag schon gewundert, was der für Mengen im Angebot hat.



    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…&since=31&sort=3&rows=250


    Aber anderseits verkauft er Geräte mit Vertrag :confused: Vielleicht auch nur Blender...


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=12379&item=4186745636



    Ich möchte das Problem ausnahmsweise mal nicht juristisch, sondern praktisch lösen :D


    Meine Freundin ist (alleinige) As-Inhaberin geworden und hat damit den As in volllem Umfang übernommen, ebenso so wie sämtliche Verbindlichkeiten der Ex-As-Inhaberin ggü. der DTAG. Der As-Inhaber Wechsel wurde damals höchst förmlich im Teepunkt vollzogen, mit Vollmacht der Ex-As-Inhaberin usw. (aber das wäre eine weitere Abenteuergeschichte). Die DTAG weiss also sehr wohl von der Sache :)


    Du übersiehst bei deiner Argumentation, dass T-Com != T-Online. Mögen diese beiden Unternehmen in der Werbung noch so nett nebeneinander stehen, so tun sie, wenn es ernst wird, als kenne einer den anderen nicht.


    Du kannst nicht bei der T-Com anrufen und sagen "mit dem Eco-Tarif stimmt was nicht". Da wirst du sofort abgewimmelt und an die (kostenplfichtige) Hotline der T-Online AG verwiesen. Dort kennen sie meine Freundin nicht (sie hat ja damals auch keinen Auftrag erteilt) und wollen natürlich nicht weiterhelfen (schriftliche Kündigung der Ex-Mitbewohnerin erfoderlich, siehe erstes post). Erschert wird das Ganze dadurch, dass keinerlei Daten zu dem tarif mehr vorhanden sind (T-Online Kundenummer, Anschlusskennung). Evtl. wird die email-Adresse aus dem Eco-Tarif noch von der Ex-Bewoherin genutzt, was selbst bei erfolgter Kündigung als deren Rücknahme gewertet werden könnte.


    Vertragspartnerin der T-Online AG war und ist immer noch die Ex-Mitbewohnerin, dummerweise wurde halt seinerzeit vereinbart, dass das zu entrichtende Entgelt über die monatliche Telefonrechnung der DTAG zu As X abgerechnet wird. Inhaberin und Rechnungsempfängerin des As X ist aber mittlerweile meine Freundin geworden, was die T-Online AG aber nicht interessiert...


    Natürlich könnte sie den Rechnungsbetrag um den streitigen Posten "T-Online Eco" Monat für Monat kürzen und den unstrittigen Betrag überweisen (T-Com hat keine Einzugsermächtigung). Aber das dürfte wieder in einem Fiasko mit As-Sperre etc. enden, denn beim Inkasso sind T-Com und T-Online wieder die dicksten Schwestern.


    Vielleicht liest hier ja ein T-Onliner mit, der mir sagen kann, was die alles für die Kündigung eines Eco-Tarifes benötigen.

    Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    War vor einiger Zeit im Schnäppchenthread. Dort waren es ehemalige XtraCard Geräte, allerdings OVP und nagelneu. Man mußte nur den Simlock entsperren lassen und fertig war die Sache. *g*


    ...und es hat sogar nur 4,99€ gekostet!