Beiträge von booner
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T39 Classic blue 59€ kein dickes Schnäppchen, aber relativ günstig
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Original geschrieben von mobilpage
Man kann leere Beiträge abschicken? Wusst ich ja noch gar nicht

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Original geschrieben von DaFunk
In dem Fall muß man nicht über 286 III gehen.
In 357 I 2 findet sich eine eigene Verzugsregelung, die bestimmt, dass die Frist aus 286 III mit Zugang der Widerrufs-/ Rückgabeerklärung zu laufen beginnt.
Der Widerruf ersetzt in diesem Fall die Zahlungsaufforderung.Ahja. Wusst ich doch, dass es "da hinten" noch was Spezielles gibt
Anders wär es ja auch Unsinn...In Zukunft nehm ich immer brav mein BGB zur Freundin mit
In Zukunft nehm ich immer brav mein BGB zur Freundin mit
In Zukunft nehm ich immer brav mein BGB zur Freundin mit
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Zitat
Original geschrieben von NiceIce
Nein.Ich meine folgendes:
Der Widerruf kann ja nicht nur durch Rücksendung der Ware sondern auch schriftlich erfolgen. Wenn er nun schriftlich erfolgt ist, wie lange hat man danach dann Zeit, die Ware zurückzusenden?
Unverzüglich. Aber natürlich nicht bevor der Unternehmer dir Instruktionen über den Rückversand erteilt hat. Evtl. bekommst du eine Freewaymarke oder eine spezielle Umverpackung, ein Blick in die AGB sagr dir mehr.
@Da Funk:
Aber der U gerät doch nur nach 30 Tagen automatisch in Verzug, wenn ihm vom V eine Rechnung/Zahlungsaufstellung zugegangen ist? Eine Information mit der Bankverbindung des V wird diesem Erfordernis eigentlich nicht genügen.
Oder gehst du nicht nach 286 III ?
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Original geschrieben von derHirte
Also wer da eines Sucht der kann sich auch bei mir melden, habe noch 2 Stück unbenutzt für 10 Euro das Stück.
Du Wucherer
Hast doch nur 4,99 das Stück bezahlt! -
Wer sich eine Runde ärgern möchte:
Wär ich bloß 5 Minuten später zum Essen gegangen :mad: :o
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9238&item=4189005701&rd=1
Ihr könnt dem Verkäufer ja ein besseres Angebot machen
