Re: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei KSP gemacht?
ZitatOriginal geschrieben von Cheesy
Es geht mir hier nicht um die 28 EUR. Mir geht es im Moment ums Prinzip. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das normaler Umgang mit Kunden ist.
Was ist Eure Meinung dazu?
Du kommst (als Schuldner einer Entgeltforderung seitens Telco) spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer entsprechenden Rechnung in Verzug, wenn du nicht leistest, und wenn du (als Verbraucher) in dieser Rechnung besonders auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurdest.
Eine (zugegangene) Mahnung ist also keine notwendige Bedingung für die Einleitung weiterer Schritte (Inkasso) und die Eintreibung dadurch bedingter Kosten. Eine Mahnung ist ein netter und auch sinnvoller Service deines Vetragspartners. Die meisten Unternehmen mahnen noch ein- bis zweimal, viele sparen sich diese Kosten mittlerweile aber auch.
Das ist also ganz normaler Umgang mit Kunden.
Aber du hast:
a) versäumt, deinem Vertragspartner deine neue Anschrift mitzuteilen, und damit zum Untergang der Mahnung mehr als nur beigetragen, und
b) eine Lastschrift platzen lassen
Wieso beschwerst du dich?