Beiträge von booner

    Re: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei KSP gemacht?


    Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Es geht mir hier nicht um die 28 EUR. Mir geht es im Moment ums Prinzip. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das normaler Umgang mit Kunden ist.


    Was ist Eure Meinung dazu?


    Du kommst (als Schuldner einer Entgeltforderung seitens Telco) spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer entsprechenden Rechnung in Verzug, wenn du nicht leistest, und wenn du (als Verbraucher) in dieser Rechnung besonders auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurdest.


    Eine (zugegangene) Mahnung ist also keine notwendige Bedingung für die Einleitung weiterer Schritte (Inkasso) und die Eintreibung dadurch bedingter Kosten. Eine Mahnung ist ein netter und auch sinnvoller Service deines Vetragspartners. Die meisten Unternehmen mahnen noch ein- bis zweimal, viele sparen sich diese Kosten mittlerweile aber auch.


    Das ist also ganz normaler Umgang mit Kunden.


    Aber du hast:


    a) versäumt, deinem Vertragspartner deine neue Anschrift mitzuteilen, und damit zum Untergang der Mahnung mehr als nur beigetragen, und


    b) eine Lastschrift platzen lassen


    Wieso beschwerst du dich?

    Zitat

    Original geschrieben von FunkDoc
    Kein Plan wieso das Handy vorhin einfach stur war?! :confused:


    Ich nehme an, du hast es auf dem Festnetz nur anklingeln lassen und bist nicht rangegangen?


    Während der Rufaufbauphase, also solange, wie die Verbindung noch nicht hergestellt wurde, ist kein Halten oder Anklopfen möglich.
    Von daher konntest du kein 2. Gespräch aufbauen.


    Du wirst auch nie einen Anklopftun zu hören bekommen, während du gerade versuchst, mit dem Handy jemand zu erreichen (Freizeichen), und im selben Moment jemand versucht, dich zu erreichen. Dem Anrufer wird dann trotz aktiviertem Merkmal Anklopfen ein "Besetzt" signalisiert....

    Du bist aus dem Kaufvertrag vorleistungspflichtig, was auf das Rückgewährschuldverhältnis durchschlagen dürfte, so dass dir die Einrede des nichterfüllten Vertrages analog § 320 I 1 BGB nicht zusteht.


    Nach § 348 I BGB sind die sich aus dem Rücktritt ergebenenden Verpflichtungen Zug um Zug zu erfüllen, wobei du mit der (versicherten) Rücksendung der Kaufsache den ersten Zug machen musst, siehe oben.



    Du solltest dem Vk den Rücktritt sichherheitshalber noch einmal ausdrücklich erklären, am Besten nach dem 19.5.04.


    Klär vorher auch, dass der Vk den Versand zu dir und auch den (versicherten) Rückversand kostenmäßig trägt. Das geht aus seiner Antwort nicht hervor!


    PS: Natürlich lässt sich die gesetzliche Regelung durch Parteienvereinbarung auch umkehren. Dränge den Vk dazu, zuerst Kaufpreis+Porto+Rückporto (bzw. ersteinmal die Hälfte) zu überweisen, dann schicktst du das Gerät zurück (und er überweist die 2. Hälfte). Vielleicht stimmt er ja zu...

    Zitat

    Original geschrieben von Absinthist
    Jedoch liegt dieses Telefonat seit fast zwei Wochen zurück, und erreichen kann ich ihn auch nicht mehr. Ist es möglich, dass ich mein Geld zurückbuchen oder die Überweisung stornieren lassen kann.


    Da deine Überweisung bereits mehr als 2 Wochen zurückliegt, ist wohl davon auszugehen, dass der Überweisungsbetrag längst den Empfängerkonto gutgeschrieben worden ist.


    Grundsätzlich kannst du deinem Kreditinstitut ggü. natürlich eine Kündigung des Überweisungsauftrages aussprechen. Die Ausführung des Rückrufs ist jedenfalls unproblematisch, solange das Geld das Haus deines KI noch nicht "verlassen" hat. Andernfalls wird ein kooperativer Bankmitarbeiter die Kündigung auch an das KI des Begünstigten weiterleiten.


    Dieses ist dem Begünstigten ggü. jedoch aus § 676g I 1 BGB verpflichtet, ihm den Überweisungsbetrag gutzuschreiben, sobald der Betrag zu seinen Gunsten auf einem Konto der Bank (nicht unbedingt bei der Bank selbst) "angekommen" ist, wenn nicht schon vorher eine Kündigung der Überweisung bei dieser Bank eingegangen ist.


    D.h. also, gelangt dein Überweisungsrückruf zur Empfängerbank noch bevor der Überweisungsbetrag einem Konto der Empfängerbank zugeordnet wurde, hat deine Rückruf Erfolg.


    Du bist hier also eindeutig zu spät dran, deine Kündigung wird nicht berücksichtigt.


    Ansprechpartner ist dein Verkäufer, s.o.