Beiträge von booner
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Verkauft der wirklich ein 3660? Soll 150 SK kosten, habs mal reserviert. --> PN
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3397063637
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Zitat
Original geschrieben von rawg
... vergleicht man Schreibstil und die Anhäufung von Rechtschreibfehlern von häuptl. ziroccans Posting und der Artikelbeschreibung, so drängt sich doch förmlich ein Verdacht auf ...Eine größere geographische Divergenz ist aber kaum hinzubekommen...
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Original geschrieben von andi2511
So, jetzt hat es mich auch mal erwischt, auch wenn solche Stories alltäglich sind. Vielleicht hat trotzdem jemand Rat:Es geht um dieses T610 für meine Schwester. Laut Beschreibung neuwrtig und nur zum ausprobieren einmal aus der Verpackung genommen. Nun ist es heute gekommen:
1) Kratzer auf Akkudeckel und Plastikteilen
2) Gesamtlaufzeit von weit über 5 Stunden
3) Softwaretechnisch mit VF-Branding, wovon in der Beschreibung keine Rede war.Wie reagiere ich jetzt am besten? Ich sehen den Kaufvertrag in der Form als nichtig und von mir zu widerrufen an, da wesentliche Merkmale verschwiegen oder falsch dargestellt worden sind. Was meint ihr?
Erstmal meine Meinung als normaler Mensch: Schau dass du es wieder los wirst, du hast es nicht nur viel zu teuer eingekauft, sondern durch das VF branding ein kastriertes Handy erhalten.
200 Euro sind definitiv zuviel für ein neuwertiges Gerät, für ein VF Gerät erst recht. Im normalen Auktionsformat gehen die Dinger kaum noch über 150€, VF - 10-20€, im Sofortkauf sind oft welche bis runter 120-130€ zu finden.
Juristisch gesehen musst dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht, oder der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert kannst du dich vom Vertrag lösen.
Etwas problematisch an deinem Fall ist, dass ein Haftungsausschluss des Verkäufers vorliegt, deine Ansprüche aus Mängelhaftung somit bereits verjährt sein könnten.
M.E. hat dir der Verkäufer die Gebrauchsspuren und das Branding arglistig verschwiegen, da diese Merkmale für ihn wohl offensichtlich waren und er sie der besseren Verkaufbarkeit wegen in der Beschreibung unterdrückt hat.Damit wäre der Haftungsausschluss hinfällig.
Fraglich ist aber, inwieweit ein VF-Branding auch einen Sachmangel darstellt.
In der Tat merkwürdig ist, dass das Gehäuse nicht mehr VF gebrandet ist. befrag ihn doch mal dazu:
a) er hat es weggekratzt --> Gerät nicht mehr neuwertig
b) "natürliche" Abnutzung --> " " " "
c) Gehäusewechsel --> " " " " + evtl. Garantieverlust.Die Artikelbeschrebung ist leider auch nicht eindeutig: "...und hat keine GEBRAUCHSSPUREN und keine KRATZER auf dem DISPLAY" kann man entweder so auffassen, dass es keine Gebrauchsspuren hat und das Display absolut kratzerfrei ist oder so, dass lediglich das Display frei von Gebrauchsspuren und Kratzern ist. Bei solchen "weichen" Formulierungen, die dem Verkäufer immer die Hintertüre aufhalten, wäre ich grdsl. skeptisch.
Einen Satz weiter sichert der Verkäufer jedoch einen "TOP ZUSTAND" zu...
Schade, dass das T610 keinen Joystickzähler mehr hat. Aber schau doch mal unter Anrufinfo, wieviel Daten runtegeladen wurden.
Das angebliche einmalige Ausgepacktsein und dann die 5h auf der Uhr stehen natürlich auch im Widerspruch zueinander. Der Rechtsprechung nach ist es jedoch legitim, eine Sache, die bereits 30-60 Minuten in Gebrauch war, als "neu" zu bezeichnen.
Schau halt mal, ob du noch mehr Hinweise für eine richtige Ingebrauchnahme ausfindig machen kannst. Etwas SMS mit unterschiedlichem Datum, Abnutzungsspuren an den Ladekontakten etc. Damit könntest du ihn "überführen".
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