Zitat
Original geschrieben von orlet
da ist dann aber schon gGrips gefragt, sich einen "nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensverlauf" auszudenken. Und Grips ist das einzige, was es bei EBay Mangelware ist.
???
Der "Abstreitende" muss sich "den nach Lebenserfahrung typischen Geschehensablauf" doch nicht ausdenken, dass wäre ja gerade zu seinem "Nachteil", da bei Vorliegen einen solchens Geschehensablaufes seine Bietereigenschaft anscheinsweise bewiesen wäre.
seb:
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*euchaufdenneuestenstandbring*
Habe gestern eine Email bekommen. Was haltet Ihr davon?
Der will mir doch nicht wirklich 205,- überweisen für ein Handy, das ich ihm für 99,- abgekauft habe. Ich hatte ihn doch schon angeboten, daß ich es gegen Gelderstattung zurück gebe.
:gpaul: Hmm. er meint, die Differenz zw. 6310i und 6310 betrage 205 Euro.
Bissal viel, oder?
Du könntest einen solchen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages für die Beschaffung eines 6310i bei einer alternativen Quelle gegen den Verkäufer im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leitung geltend machen.
Ich würde micht allerdings, sollte ein Täuschungsversuch der Verkäufers unwahrscheinlich erscheinen, mit der Rückabwicklung des Geschäfts, also Erstattung von Kaufpreis und Hin und Rückporto, evtl. noch eine Unkostenpauschale, zufrieden geben.
Er hats ja wahrscheinlich nichteinmal gemerkt...:gpaul: