Beiträge von booner
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Original geschrieben von h00ligan
Rein juristisch gesehen ist kein rechtskräftiger Kaufvertag entstanden - da laut geltendem deutschen Recht und entsprechenden Gerichtsurteilen bei offenkundigen Irrtümern des Verkäufers dieser nicht verpflichtet ist, das Gerät zu diesem Preis zu verkaufen (Beispiel siehe Nokiacommis Posting)
Natürlich ist zwischen Verkäufer und Käufer des V525 ein wirksamer Kaufvertrag
zustandegekommen!Die auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung des Verkäufers, also dessen Angebot durch seine Auktionsseite auf ebay.de, könnte jedoch durch Irrtumsanfechtung des Verkäufers ex tunc nichtig sein.
Die "Offenkundigkeit" des Irrtums auf der Verkäuferseite hat evtl. zur Folge, dass der Käufer nicht durch § 122 BGB geschützt ist.
Für ein Scheingeschäft nach § 117 oder ein mißlungenes Scheingeschäft nach § 118 BGB gibt es hier keine Anhaltspunkte.
n21i 30€ SW-Problem
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Original geschrieben von TMausHB
Kaufen" stellt eine Annahme dar. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig.
Allerdings ist die Möglichkeit gegeben, dass der Verkäufer den Vertrag anficht - dann wird es vermutlich einen Schriftwechsel geben, und bevor Anwälte bemüht werden, wird eine (wie auch immer geartete) gütige Einigung getroffen.:o
wieso Schriftwechsel?
An die Anfechtungserklärung werden keine strengen Maßstäbe gelegt.
Sie kann konkludent erfolgen und bedarf keiner Form. Nur zugehen muss sie dem Anfechtungsgegner.Da sollte i.d.R. eine email ausreichen, in der der Verkäufer erklärt, dass er nicht an seinem Angebot festgehalten werden will und die er dem Käufer ohne schudhaftes Zögern zugänglich macht.
Aber natürlich hat der Verkäufer nie einen Fehler gemacht:
- Handy ins Klo gefallen
- Zweimal eingestellt
- Kind hats runtergeschmissen
- Computer hat sich selbsständig gemacht
- ebay hat einen Fehler gamchtja manche haben sogar mich beschuldigt, das System manipuliert zu haben, da sie nämlich gar keine Sofortkaufoption angeboten hätten

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S55 69€
edit: Jetzt hat er es im SK auf 99€ hochgesetzt...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3380761869&category=36911
ZitatOriginal geschrieben von beugelbuddel
Schnäppchen?Nein,da Handy defekt!Sorry,
ich finde hier gehören aber keine defekten Modelle rein,da man schlecht beurteilen kann,wo die Ursache des Defekts nun wirklich liegt.Ein Handy ist defekt wegen sporadischem Lautsprecherknacken?

Dann musst du dir deine Schnäppchen wohl selber suchen, bei deinen Ansprüchen...
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Zitat
Original geschrieben von M-O-B67
@AllIch möchte Euch zwar nicht zu nahe treten, aber die Handys, welche wir erhalten, waren bestimmt kein Versehen!
So nach dem Motto:"Och ist mir ja gar nicht aufgefallen, dass der Schriftzug schief, das Cover billig, der Akku nicht original und die Verpackung bzw. die BDA kopiert ist!"
Für mich ist klar, dass der Typ die Dinger irgendwo preiswert kauft und bei ebay einen dicken Gewinn absahnt.
Es sind einfach zu viele Handys und da muß man schon etwas merken, was die Qualität angeht!Dass das Ganze kein Versehen, sondern plumpe Methode ist, wird doch schon daraus ersichtlich, dass er in fast jedem seiner Handyangebote den Passus "Sieht aus wie neu, ich kann aber keine Neuware Garantie anbieten, da ich keinen schriftlichen Beweis für Neuware habe." verwendet.
Der weiss genau, was er da verkauft und dass es keine Neuware ist.