Hast du als Verbraucher bei mei*l bestellt?
Hast du die email mit dem Widerruf gespeichert?
Auch wenn emails nicht das geeignetste Beweismittel im Rechtsverkehr sind, lässt sich durch eine solche mail dein rechtzeitiger Widerruf zumindest anscheinsweise vermuten.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung, sollte die mail also irgendwo neim Provider oder bei den Brüdern hängengeblieben sein, wär das nicht dein Problem.
Wurde dir mitgeteilt,wem gegenüber du deinen Widerruf erklären musst?
Ich könnte mir bei denen gut vorstellen, dass eine Fernabsatzunternehmerpflicht aus §§ 312c, 312e BGB verletzt ist, mit der Folge, dass die Frist zur Widerufsausübung nie zu Laufen begonnen hätte.
Wurde dir das 6600 den überhaupt schonmal zugestellt? Wenn nein, hat die Frist zur Ausübung des Widerrufs ohnehin gem. § 312d II nicht zu laufen begonnen. Dann lass dir das Ding zustellen und widerrufe gemütlich innerhalb von 14 Tagen.
Wird für die Brüder nur noch teurer ![]()