Beiträge von booner
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Re: Mangelhafte Ware
ZitatOriginal geschrieben von mercator84
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
KLar war es dumm von mir net in den Slot zu gucken, aber hinterher ist man immer schlauer und der Kerl hat auch sehr vertrauenswürdig gewirkt..:-(
mfg mercNochmal hinfahren, am Besten mit beiden Zeugen, und ihn zur Rede stellen

Waren deine Zeugen auch noch in dem Moment anwesend, als du bemerkt hast, dass sich im Slot gar kein Stick befindert?
Mit dem Akku ist das so eine Sache. Wurde im Angebot der Akkutyp konkret angesprochen? Juristisch wird man Handy und Akku wohl als "Ganzes" betrachten können. So würde ich, wenn sich ein anderer als der Standardakku (nicht notwendigerweise minderwertiger) im Lieferumfang befindet, und dies nicht im Angebot erwähnt wurde, von einem Mangel ausgehen.
Auch wenn deine Ansprüche jetzt schwerer durchsetzbar sind, wie wenn du gleich bei Übergabe reklamiert hättest (Ich weiss aus eigener Erfahrung, da ist man oft mit anderen Dingen beschäftigt und möchte sich auch nicht als Pedant outen :D), ist Hopfen und Malz noch nicht verloren.
Am besten die nächsten Tage den Verkäufer persönlich mit den Mängeln konfrontieren.
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Original geschrieben von eisi
Das hab ich dann wiederum nicht kapiert...
Wenn de als Student "arbeitest" musst dann normalerweise einfach gar keine Steuern zahlen...!? Egal wie hoch die Einkünfte sind? (Unabhängig von den 7000-ungrad)Und wie sieht das aus mit der Steuergrenze!?
Also nicht zwecks Kindergeld, sonder allgemein. Wieviel darf ich verdiuenen, damit ich meine gezahlten Steuern wieder komplett zurückgekomme!?MfG
EisiIIRC beträgt der auf dem Existenzminimum beruhende steuerliche Grundfreibetrag in 2003 7.426 Euro für Alleinstehende und 14.853 Euro für Ehepaare.
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Zitat
Original geschrieben von seby
Also unsere Dozenten sagen uns immer, daß wir die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten absetzen können. Ich glaub denen einfach mal :cool:Seby
Ich habe auch nicht gesagt, dass die Fahrten zu Lerngemeinschaften aus den Werbungskosten herausfallen.
Sie werden lediglich innerhalb der Werbungskosten den Reisekosten zugeordnet.
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Zitat
Original geschrieben von seby
Hallo,nochmal zu dem Ursprungsposter:
Man kann auch die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten absetzen. Setzt sich dann glaub ich genau so zusammen wie die Kosten zur Uni. Und wenn man mit seinen Leuten ein- oder zweimal die Woche lernt und sich mit den Orten abwechselt, kann da auch schon mal was zusammenkommen.Gruß
SebyNein, Fahrten zu Lerngemeinscahften sind wie Reisekosten anzusetzen...