Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Er hat Dir ja ein Rücknahmeangebot gemacht. Schick ihm das Telefon und wenn er nicht zahlt, kannst Du immer noch einen Mahbescheid beantragen.
Im Grunde genommen hättest Du sofort nach Erhalt reklamieren müssen und nicht erst das Telefon putzen und dann irgendwann feststellen, dass etwas kaputt ist. Das es nicht neu war, konntest Du ja sehen. Und möglich wäre es ja auch, dass der Glasreiniger Schäden hervorgerufen hat, die sich längerfristig auswirken (Korrosion auf der Platine o.ä.).
Kurz und knapp: Du hast Dich auch nicht so verhalten, wie es eigentlich hätte sein müssen. Nutz daher am Besten das Angebot des Verkäufers und wenn er nicht zahlt kannst Du immer noch etwas machen. Das ist IMHO noch der beste Weg an das Geld zu kommen wenn Du kein defektes Telefon bei eBay weiterverkaufen möchtest...
Wie weiter oben schon geschrieben, hätte ich ich dem Vk keinen Ärger gemacht wegen dem Gebrauchsgrad des Telefones. Das Fass zum Überlaufen hat erst der beschädigte Netzstekcker gebracht.
Ich habe das Telefon auch nicht unter Wasser gesetzt, sondern ich habe es mit leicht feuchten Tüchern abgewischt. Siemens empfiehlt das sogar in der BDA als Reinigungsmethode.
Ich hab dann noch einen ISDN-Verteiler bestellt, damit ich das Teil anschließen kann. Das hat etwas gedauert. Und auf den Mangel am Netzstecker bin ich erst gest0ßen, als ich versuchte, das Tel anzuklemmen...
Ich als Verbraucher unterliege auch keiner Mängelrügeobliegenheit wie etwa der Käufer beim Handelskauf. Ich kann mir also Zeit lassen, die Mängel zu rügen.
Und was nützt mir ein MB, wenn der Vk bestreitet, mir jemals den Rücktritt eingeräumt zu haben, und behauptet, ich hätte das Tel ohne vorherige Absprache zu ihm geschickt? Ich hab dann genau eine windige email als Beweisstück....