Beiträge von booner

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    Original geschrieben von bLaCkFoX
    "1 jahr alt und unbenutzt" heißt für mich, dass der Dreck, das komische Kabel etc. pp, aber nicht der Zigarettengeruch (Kann ja ein Jahr im Schrank eines Rauchers gestanden haben) normal sind.
    Schreib ihm doch einfach noch eine Mail, wo du nur die Paragraphen auffürst, jewals mit kurzen Zitaten - das sollte helfen!



    Ähm, du meinst wohl umgekehrt. Der Zigarettengeruch wäre wohl noch im Rahmen, oder?


    Eine solche mail hab ich ihm doch schon längst geschrieben! Seine Antwort kannst du in meinem ersten Post lesen.

    Erstmal danke für die Antworten.


    Ihr würdet die Beschreibung "1 Jahr alt aber unbenutzt" also auch dahingehend auslegen, dass das Gerät vor 12 Monaten gekauft wurde und die Zeit bis zum Kauf durch mich im Schrank etc. verbracht hat?


    Nach BGH-Rechtsprechung ist ja ein Elektrogerät, welches ausgepackt und für kurze Zeit in Betrieb genommen ( Maßstab ist etwa 1/2 Stunde) mit "neu" korrekt bezeichnet.


    Ich finde in diesem Zusammenhang "unbenutzt" noch schärfer als "neu": Meines Erachtens ist eine Sache schon nicht mehr "unbenutzt", wenn sie nur ein einziges Mal bestimmungsgemäß in Gebrauch gesetzt wurde und dies außerhalb der Herstellersphäre geschehen ist.



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    Original geschrieben von symbian
    Wenn da steht neu, hat man auch das Recht ein neues Gerät zu verlangen, so sehe ich das jedenfalls. Das Teil was du bekommen hast würde ich nichtmal Second Hand akzeptieren. Aber mehr als eine schlechte Bewertung bei Ebay kannst du wohl nicht machen wenn er nicht "mitspielt". Ist ja keine Firma...



    Ich bin auch von einem Neugerät ausgegangen und wollte bewußt keine Gebrauchtware. Und ich glaube, dass ich auch zu Recht von unbenutzter Ware ausgehen durfte (s.o.)


    Also weiter als bis zu einer negativen Bewertung werde ich auf jeden Fall gehen, zumal ich Jura studiere, genügend RAe in Bekanntenkreis habe uns überdies noch rechtsschutzversichert bin.


    Ob Privatperson oder Unternehmer ist da erstmal wurscht. Wenn er jetzt Unternehmer wäre und ich das Teil nach Widerruf gem. § 312d BGB zurückschicke, würde er sicherlich Kaufpreis + Porto nicht zurückgewähren.


    Dann bleibt nur der Mahnbescheid, dem würde er in seiner Überzeugung auch widersprechen und dann heissts klagen...


    Auch hat er die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen, wie es ihm als Privatverkäufer ja möglich gewesen wäre. Meines Erachtens wäre ein erfolgter Haftungsausschluss zumindest bzgl. des Gebrauchsgrades des Telefons nach § 444 BGB ohnehin unwirksam, da der Verkäufer (wie er in seiner email dummerweise auch zuegegeben hat) Kenntis vom gebrauchten Zustand des Geräts hatte. Folglich hat er den gebrauchten Zustand des Telefons in seinem Angebot arglisitg verschwiegen.


    Das frustrierende an der Sache ist ja, man kann noch so eindeutig im Recht sein, aber bis man seine Ansprüche auch mal durchgesetzt hat...



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    Original geschrieben von mayday7
    Ich würde es nicht bei einem Brief belassen, sondern direkt und schriftlich Anzeige erstatten. Vielleicht auch mal vor Ort(wenns nicht weit ist), mal erklären, dass er im Unrecht ist und auch kooperieren sollte, denn dies ist ja rechtlich gesehen(was für dich ja offtopic ist) in meinen Augen betrug, falsche Produktbezeichnung und da sollte dir die ebayhotline oder der gang zu den Beamten in grün aus der patsche helfen!



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    Original geschrieben von toyboy
    man braucht bei sowas nicht freundlich bleiben...... der Typ hat Dich *ich sag mal ein schlimmes Wort* verarscht ! und das wissendlich! zwei Mahnungen per Mail, und ihm dann sagen das Du Anzeige erstatten wirst, sowas heisst hier doch immer noch "Betrug" zumal die Beschreibung vollkommen daneben ist..... ich sehe das so wie BB007, jagen und wenn nötig erlegen



    Für den Betrugstatbestand ist Vorsatz erforderlich, der dem Verkäufer ersteinmal nachzuweisen ist.


    Außerdem bringt mich eine Strafanzeige nicht weiter, deswegen bekomme ich ja kein ordentliches Tel oder Geld zurück. Das einzige was helfen könnte, ist die "Angst" des Verkäufers vor einer solchen Strafanzeige...


    Ich kenne jetzt mehrere Leute, deren Betrugsanzeige seit über einem halben Jahr unbearbeitet bei StA liegt. Es dauert also auch viel zu lang.



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    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Manchmal ist was besser, manchmal schlechter als ich dachte. Da ich eh nur sog. Schnäppchen ersteiger oder kaufe, habe ich im Mittel immer noch einen wesentlich günstigeren Preis erzielt, selbst wenn ich eine Art "Ausschuss" habe, als wenn ich in normalen Auktionen mitgeboten hätte. Alles was wirklich nicht so toll ist, geht entweder in den Müll oder wieder in eBay.



    Da hast du in gewisser Weise schon recht.


    Aber ich bin da vielleicht etwas übervorsichtig. Wenn ich ein gebrauchtes Handy über ebay verkaufe, wird das vorher auch getestet, d.h. ein paar Tage in der Hosentasche dabei, Empfang, Akkuleistung, Display, Mikro und Lautsprecher.


    Ich erwarte das in einem gewissen Rahmen auch von jedem Verkäufer.
    Mit Einstellen und Foto machen und der Typangabe als Beschreibung sind m.E. die verkäuferischen Pflichten nicht hinreichend erfüllt.


    Ich hab das Tel für 40€ gekauft, und könnte es mit korrekter Beschreibung bzgl. des Gebrauchsgrades bestimmt für 70€ wieder verkaufen. Wenn ich aber den Defekt am Ladestecker korrekt und ausführlich beschreibe, wird der erzielbare Preis aber merklich nach unten gehen...


    Und verschweigen will ich so einen gravierenden Mangel nicht.




    Ich werde euch weiter berichten, wie mein spezieller Freund reagiert :D