Beiträge von WilliW

    Moin,


    danke für Deine Antwort.
    Nach meinem (hoffentlich) gesunden Menschenverstand würde ich an Vaters Stelle auch umgehend versuchen, die noch nicht geprüften Marken zurück zu geben und das Geld zurück zu erhalten.
    Anschließend würde ich mit dem Gutachten Anzeige erstatten.


    Soweit so schlecht.
    Es stellt sich mir nur die Frage, ob bei Briefmarken vielleicht noch die ein oder andere Lücke in unserem Rechtssytem vorhanden ist, die dem Händler derartige Machenschaften zubilligen.


    Willi

    Moin,


    vielleicht ist ja unter den zig Tausend TTlern der ein oder andere, der sich mit sowas auskennt.


    Mein Vater hat über einen längeren Zeitraum von einem Hamburger Briefmarkenhändler Briefmarken gekauft, um seine Sammlung zu vervollständigen.
    Konkret geht es hier um Marken aus der Inflationszeit, die nur jeweils drei Monate im Umlauf waren.
    Daher sind gut erhaltene gebrauchte Marken mit entsprechendem Poststempel aus der Zeit recht selten und teuer.


    Bei der letzten Lieferung des Händlers kam meinem Vater die Sache komisch vor und er wandte sich an einen vereidigten Gutachter.
    Dieser entlarvte die Stempel auf allen zum Gutachten übersandten Marken als Fälschungen.
    Die Marken sind zwar echt, aber der Poststempel, der die Marken erst wertvoll macht, ist gefälscht.
    Statt mehrerer Hundert Euro sind die Marken nur wenige Cent wert.
    Die Marken wurden vom Prüfer auf der Rückseite mit einem kleinen Stempel versehen, der Aufschluss über die Qualität der Marke gibt.
    Dazu ist er verpflichtet und es ist so üblich bei Briefmarken, die zum Prüfen gegeben werden.


    Der Händer weigert sich nun, die geprüften Marken zurück zu nehmen, da sie den Stempel des Prüfers tragen.
    Irgendwo im Kleingedruckten seiner AGB ist dies wohl auch nachzulesen.
    Ob der Passus rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht.
    Wegen des Stempels kann er die Marken ja nun nicht mehr an den nächsten Dummen verkaufen.


    Mein Vater ist offensichtlich etwas zu blauäugig an die Sache herangegangen.
    Dem Prüfer ist der Händler wegen seiner krummen Touren bekannt.


    Wie kann man jetzt weiter vorgehen?
    Kann man Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstatten?
    Warum darf der Händler seine Fälschungen, die er als echt verkauft, in den Handel bringen?
    Wie kann man dem Händler das Handwerk legen?
    Wenn der Händler als Betrüger bekannt ist, warum darf er immer noch als Händler firmieren?


    Es gibt wohl einen Bundesverband der Briefmarkensammler.
    An ihn wird mein Vater sich morgen wenden.


    Ich würde mich über "sachdienliche" Tipps freuen :)


    Willi

    Re: Re: K750i als Business Handy - Ersatz für PDA?


    Zitat

    Original geschrieben von fkweb
    Damit kann man die Namen auch in der Form Nachname, Vorname synchronisieren.


    Nein, wirklich synchronisieren kann man damit nicht!
    Änderungen oder Neueinträge vom Handy landen in Outlook lediglich in einem Sicherungsordner.
    Von da müssen die Daten dann händisch abgeglichen werden.


    Willi


    PS: Die Suche nach Winfonie sollte hier einiges ausspucken.

    Moin,


    diesmal suche ich zwei ME45 für meine liebe Verwandtschaft.
    Vielleicht habe ich ja hier noch mal wieder Glück :)


    Willi