Beiträge von strunz77

    Ich weiß nicht, was diese Aussagen sollen. Das Produkt wurde exakt so angepriesen und verkauft, wie ich es dargestellt habe. Nicht einmal annähernd anders. Da damals diverse Presseerzeugnisse das Gerücht der 8 Tage streuten, weil sie die Vertragsbedingungen nicht verstanden hatten, wurde damals explizit seitens div. Presseorgane noch einmal nachgefragt und eindeutig noch einmal die Zinsfreiheit bei Rechnungsausgleich bis zur nächsten Rechnungsstellung seitens der CC Bank bestätigt, wie auch bei individuellen Kundenanfragen genauso.


    Wenn jetzt also ausnahmslos zu Ungunsten des Kunden anders verfahren wird, ist der Fehler mitnichten beim Kunden zu suchen. Schließlich verhält sich dieser absolut vertragskonform.


    Und eine Milchmädchenrechnung habe ich auch nicht aufgestellt. Man stelle sich einmal vor, eine Kunde hat zu Jahresbeginn ein Sparkonto mit 12.000,-- Guthaben, von dem er die Kreditkartenabrechnungen von monatlich 1000,-- begleicht. Bezahlt er immer sofort, hat er im Jahresschnitt einen 1000er weniger auf dem Konto, als wenn er zur Fälligkeit zahlen würde. Ergo: Zinsverlust.

    Was erschließt sich dir nicht? Dass man den Vertrag so nutzt, wie es mit der Bank vereinbart wurde? Nur mal angenommen, du hast monatlich eine Rechnung über 1000 Euro und überweist immer sofort anstatt zur Fälligkeit einen Monat später: Du verschenkst dadurch im Jahr die Zinsen für 1.000 Euro (20 - 50 Euro je nach Anlage). Da lohnt sich die Karte fast nicht mehr.

    Zitat

    Original geschrieben von tommiii
    Bei mir sind auf den beiden letzten Rechnungen jeweils Finanzierungskosten berechnet und nach einer kurzen Mail wieder erstattet worden.


    Aus meiner Sicht ist es nach fünf Jahren (so lange nutze ich die Karte bereits) auch schwerlich erklärbar die Gebührenmodalitäten einfach so umzustellen (AGB hin oder her, sicher gelten die, das weiß ich auch, aber wenn dann bitte von Anfang an).


    Hallo zusammen!


    Ich nutze die Karte auch seit März 2006 und habe mit den hier geschilderten Probemen zu kämpfen. Derzeit versuche ich verzweifelt, die Karte zu kündigen, aber die sogenannte "Bank" reagiert nicht.


    Generell bleibt festzuhalten, dass es zwar einmal AGB-Änderungen gab, nicht jedoch Vertragsänderungen (bis auf den zurückgezogenen Versuch, eine Grundgebühr abzuzocken). Einzelvertragliche Regelungen gehen immer vor. AGB regeln nur den Rest. Und vertraglich geregelt ist nach wie vor: Begleichung des Rechnungsbetrages bis zur nächsten Rechnungsstellung = Zinsfreiheit.


    Ein Ausgleich des Kontos vor der Rechnungsstellung = Kontostand von 0 Euro zur Rechnungsstellung, wie hier vor einigen Seite zu lesen war, ist nicht nur unpraktikabel, da erst aus der Rechnung der gefordete Betrag inkl. etwaiger zurecht geforderter Finanziergungsgebühren hervorgeht, es ist auch schlicht hanebüchen, da dadurch die Karte im Zeitraum rund um die Rechnungsstellung nicht nutzbar wäre. Aber das steht eh nicht zur Debatte.


    Bei mir sah es so aus:


    April
    Rechnungsdatum 05.04.
    Einzug der 25 Euro aus der Märzrechnung 17.03.
    Restüberweisung durch mich 04.04.
    Finanzierungsgebühr wurde erhoben


    Mai
    Rechnungsdatum 05.05.
    Einzug der 25 Euro aus der Aprilrechnung 02.05.
    Restüberweisung durch mich 02.05.
    Finanzierungsgebühr wurde nicht erhoben


    Juni
    Rechnungsdatum 03.06.
    Einzug der 25 Euro aus der Mairechnung 30.05.
    Restüberweisung durch mich 31.05.
    Finanzierungsgebühr wurde erhoben


    Ich folgere daraus, dass die Gebühr systemseitig erhoben wird, wenn die eigene Zahlung nach der Abbuchung erfolgt. Leider geht aus der Rechnung kein Fälligkeitstermin hervor. Dieser ist eindeutig beliebig gesteckt.


    Übrigens sehen die Vertragsbedingungen eindeutig immer einen Einzug der 25,--/5% vor, wenn der Rechnungsbetrag zum Fälligkeitstermin nicht komplett ausgeglichen ist. Von daher sollte man immer den Rechnungsbetrag abzgl. 25 Euro überweisen können und trotzdem sichergehen können, dass die 25 Euro abgebucht werden. Wenn das plötzlich nicht mehr der Fall ist, liegt hier auch eindeutig Vertragsbruch seitens der "Bank" vor, der unter keinen Umständen zu einer Zinszahlung führen dürfte.