Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von Bienetrine
wißt Ihr ob das Angebot auch für promarkt.de
für promarkt.de auf keinen Fall, das ist Konkurrenz. Promarkt hat die Domain pro-markt.de. :confused:
Gruß, Wolfgang
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von Bienetrine
wißt Ihr ob das Angebot auch für promarkt.de
für promarkt.de auf keinen Fall, das ist Konkurrenz. Promarkt hat die Domain pro-markt.de. :confused:
Gruß, Wolfgang
Re: Re: Re: Danke für die bisherigen Ratschläge
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von .me
Die damaligen Sozialhilfeempfänger wurden von dem $zensiert Peter Hartz auch nicht gefragt, ob sie mit dem gegenüber vorher gekürzten Beträgen tatsächlich auskommen
Und das sollen jetzt die Dienstleiste ausbügeln, indem sie den Leistungsbeziehern ihre Dienstleistung kostenlos anbieten? 3 Euro pro Monat und Person oder 1 ct pro Gesprächsminute kann man auch mit H4 finanzieren.
Gruß, Wolfgang
Re: Danke für die bisherigen Ratschläge
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von .me
es sollte längerfristiger / dauerhafter sein.
Du suchst eine Lösung, wie mehrere Leute dauerhaft oder zumindest langfristig kostenlos miteinander telefonieren können? Wie soll das gehen, so ganz ohne Umsatz können die Anbieter die Technik nicht bereitstellen.
Beispiele für 1ct/min bzw 3 Euro/Monat je Handy wurden genannt, wer's noch billiger will muß halt laut schreien. :confused:
Gruß, Wolfgang
Hallo,
fast 100 Euro inkl. Versand für das Uraltmodell? :confused:
Gruß, Wolfgang
Re: S: Telefon mit SIM-Kartenschacht
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von schore3000
suche ein Festnetztelefon mit SIM-Kartenschacht.
mit Kabel
oder schnurlos, also DECT+GSM? Gab mal eines von Sagem, ein aktuelles Modell ist mir nicht bekannt.
Das GDP-02 ist ein reines GSM-Telefon, das aussieht wie ein Festnetztelefon (auf den Tisch stellen, große Tasten, Buchstabentasten für SMS usw.)
Gruß, Wolfgang
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von hrgajek
bei Daten aber ist derzeit "Verstopfung" angesagt.
das ist durchaus vorstellbar und in Grenzen akzeptabel, wenn plötzlich neue und (endlich) wirklich attraktive Datentarife auf den Markt kommen. Man kann auf Erweiterung der Kapazitäten hoffen nachdem der Netzbetreiber gesehen hat, daß sein Angebot eifrig angenommen wird.
Daß gleichzeitig der Guthabenstand Durchfall hat halte ich für absolut unakzeptabel, es zerstört das Vertrauen des Kunden zum Anbieter langfristig. Da man (auch bei Sprachverbindungen) nur in Grenzen kontrollieren und Abrechnungsfehler kaum beweisen kann ist man als Kunde darauf angewiesen, daß der Anbieter die Nutzungserfassung und Abrechnung zu 100% im Griff hat.
Es liegen ausreichend Berichte über fehlerhafte Abrechnung bei 1GB-Paket-Nutzern vor (insbesondere 1-Euro-Verluste), der Anbieter sollte diese ernster nehmen als mit "Einzelfälle" und "zertifiziertes Abrechnungssystem" zu vertrösten.
Das Abrechnungssystem hat offensichtlich Fehler, da nützt auch das Zertifikat nix.
Gruß, Wolfgang
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von knocker
Was ist denn am Begriff Gutscheinwert nicht zu verstehen?
eigentlich nix, nur hat in der Newsgroup de.etc.handel.auktionshaeuser ein User berichtet, daß es bei Kauf eines Artikels für 100 Euro nur 15% auf 70 Euro gab.
Hat hier schon jemand den Gutschein für einen Artikel teurer als 70 Euro (ohne Versand) verwendet?
Gruß, Wolfgang
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von Lipfit2000
Aber wenn man andere Leute anruft, die EM-Karten haben
und wenn die "anderen Leute" sich "zufällig" immer ganz in der Nähe des Anrufers aufhalten?
Gruß, Wolfgang
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
aber für die Untersuchung der Begründung bzw. Motivation des Gesetzgebers ist hier wohl der falsche Ort.
entweder diskutieren wir hier darüber, dann doch bitte mit allen Aspekten. Oder wir diskutieren nicht, dann sollte man dem OP allerdings keine einseitige Interpretation der Rechtslage hinhalten ohne darauf hinzuweisen, daß es auch Gesichtspunkte und Vertreter für die gegenteilige Ansicht gibt.
Gruß, Wolfgang
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
"Der Verbraucher hat in der Praxis keine Möglichkeit, vor Abschluß des Vertrags [...] die Eigenschaften der Dienstleistung im einzelnen zur Kenntnis zu nehmen. Daher sollte ein Widerrufsrecht bestehen, [...]"
das trifft auf Dienstleistungen welche im Ladengeschäft bestellt werden ebenfalls zu.
Auch ist (hoffentlich) unstrittig, daß der Fernabsatzbesteller nicht mehr widerrufen kann, wenn er mit der Nutuung der Dienstleistung begonnen hat.
Wenn Du Lust hast kannst Du ja mal mit der Situation des Warenkäufers im Laden und im Fernabsatz vergleichen.
Gruß, Wolfgang