Beiträge von wgot

    Hallo,


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    Original geschrieben von Timeslot
    Wenn ein Kunde nach Beauftragung der TAL-Schaltung widerruft, ist das eben unternehmerisches Risiko.


    das ist begonnene Ausführung.


    Das unternehmerische Risiko eines Kunden der sich erst hinterher überlegt was er will hat der Gesetzgeber nur dem Warenverkäufer auferlegt. Der Dienstleister kann unwiderruflich mit der Ausführung beginnen sofern der Kunde dies wünscht bzw den Auftrag einfach 14 Tage liegen lassen, dann ist das Widerrufsrecht ohnehin erloschen (korrekte Belehrung vorausgesetzt).


    Zitat


    Ebenso hat ein Versandhändler durch zurückgegebene Ware


    Die Rechtslage für Warenkauf im Fernabsatz weicht von der für Bestellung von Dienstleistungen stark ab, ein Vergleich ist deshalb sinnlos.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Timeslot
    Aber dann auch noch der Auffassung eines Fachanwalt in seinem Fachgebiet zu widersprechen, ist der Gipfel.


    und Du meinst, 1&1 hat keinen Anwalt der Fachanwalt in diesem Fachgebiet - und anderer Meinung - ist?


    Oder anders gesagt: wenn Anwälte sich nicht irren könnten, gäbe es keine Prozesse.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von RyoBerlin
    Einmal nutzen und wegwerfen? Ihr habt da wohl was falsch verstanden..........


    wir?


    5 Euro für den Wechsel in den Einheitstarif, nochmal 10 Euro für den Wechsel auf die UMTS-Karte - der Neubesteller dagegen bekommt für 5 Euro eine UMTS-Karte im Einheitstarif mit 3 Euro Guthaben, und wer ihn "wirbt" 10 Euro Guthaben für's Werben.


    Zitat


    1x Nutzer hat Simyo sicherlich nicht berücksichtigt.....Die interessieren kein Unternehmen


    Altkunden die von Anfang an dabei sind und den Anbieter weiterempfohlen haben als er noch unbekannt war scheinbar auch nicht. :flop:


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
    ich stelle die Frage in den Raum, ob sowas noch eine faire und klare Preisangabe ist, wenn der Tarif allenthalben mit 9,90 beworben wird?


    der Tarif kostet ja wirklich 9,90, die Preisangabe ist insofern nicht zu beanstanden. Allerdings sollte ein deutlicher Hinweis dazu, daß die Buchung nur ab einem Mindestguthaben von 14,90 möglich ist.


    Und in den Folgemonaten, verlängert das Paket sich nur wenn man mindestens 14,90 auf der Karte hat oder genügen jetzt 9,90 und man kann die Karte mit dem Paket leermachen? (Hat natürlich noch keiner ausprobiert, aber ich vermute, es müssen wieder 14,90 sein.)


    OT: Kaffee

    Zitat

    wer erinnert sich noch? ;)


    Der Anbieter hat sich damit rauszureden versucht, durch das neue Röstverfahren wären die 400g so ergiebig wie 500g bei konventionellem Röstverfahren.


    Gilt das auch für die DVD-Rohlinge die neuerdings zum scheinbaren Sonderpreis auftauchen; auf den ersten Blick billig, auf den zweiten nur 20 statt der üblichen 25 drin. :flop:


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von DannyTT
    obwohl diese drei oder eine dieser drei Aktionen doch ganz klar auf aktive Nutzung hinweisen?


    Simyo ist (im Gegensatz zu z.B. Vodafone) nicht mit aktiver Nutzung zufrieden, sondern wünscht regelmäßige Aufladung.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von CookieMonster
    Das ist doch der gleiche Kram wie im 'Orginal-Thread'...


    wieso - labert da auch einer rum der nicht zwischen unattraktiven Tarifen und leeren Geldbeuteln unterscheiden kann? :confused:


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von namorico
    Wenn dein Bekannter so arm ist, dass er sich die 2,50 Euro im Monat nicht leisten kann, könnte er dann auf ein Handy verzichten.


    2.50 Grundgebühr bezahlen um dafür überzogene Minutenpreise zu bekommen? Runter mit den Minutenpreisen statt rauf, mit attraktiven Tarifen machen die Kunden freiwillig Umsatz.


    Grundgebührfreie Tarife wurden übrigens von den Anbietern eingeführt, nicht von den Kunden. :D :D


    Gruß, Wolfgang


    PS: ich trinke kein Bier - und telefoniere nicht für 25ct/min.

    Hallo,


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    Original geschrieben von hoderlump
    obs jetzt eine Sache von ein paar Stunden ist


    fordern ist Sache von paar Minuten, einfach Email an den jetzigen Domaininhaber tippern. Manche knicken ein wenn man ihnen erklärt, warum man Rechte am Namen hat.


    Zitat

    oder ob man sowas nur mit einem Rechtsstreit hinbiegen kann.


    Seine Rechte durchsetzen erfordert einen Rechtsstreit. ;-)


    Gruß, Wolfgang