Beiträge von wgot

    Hallo,


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    Original geschrieben von flatty
    Verstoß gegen die AGB der deutschen NB: JA


    nur sofern ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen wurde und die AGB wirksam eingebracht wurden. Bei einem Käufer bzw Nutzer der die Karte nicht auf sich registrieren läßt ist das gerade nicht der Fall, bei einem Verkäufer der die Karten nur "irgendwo" (z.B. Ebay) kauft und weiterverkauft besteht kein Vertrag mit dem NB.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von blutwurst
    http://home.arcor.de/blutwurst667/Eplus.doc


    freut mich daß Du wenigstens einen Teilerfolg erzielen konntest.

    Zitat


    Die unterlassenen Zahlungen sehe ich als Vertragsbruch von Eplus bzw. dessen Vertriebspartner an.


    Ansehen darfst Du alles, :rolleyes: es dürfte eindeutig sein daß ausschließlich ein Vertragsbruch des Vertriebspartners, aber nicht von Eplus vorliegt.


    Zitat

    verlange ich hiermit die sofortige Kündigung des Mobilfunkvertrages zum nächstmöglichen Termin.


    Es ist klar was Du meinst (und Eplus hat das ja auch so verstanden und akzeptiert) aber die Formulierung ist nicht gut, eine sofortige Kündigung kannst Du jederzeit einseitig aussprechen und der nächstmögliche Termin ist (ohne individuelle Absprache) das Ende der 24 Monate. "ausserordentliche Beendigung zum Ende des aktuellen Abrechnungsmonats" o.ä. dürfte besser sein. Und ich würde nicht verlangen, sondern darum bitten.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Nalfein
    Also kann ich quasi mithilfe dem Surf und Email Packet im Web surfen bzw auch Online Banking zB über eine normale HTML Seite betreiben?


    mit dem Handy, nicht mit dem PC / Notebook am Handy. Bessere Handys können zwar einfache Webseiten darstellen, auf mit Frames und Scripts vollgepflasterten Seiten ist aber schnell Schluß.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von AudiV8
    Hier geht man in der "Regel" davon aus, das die selbe Art der Prüfung, wie Sie bei einem Kauf in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zugestanden wird.


    das mag für die Tagträume und daraus resultierenden AGB etlicher Versandhändler gelten aber nicht für die unabdingbare gesetzliche Regelung.

    Zitat


    Bei solchen Sachen bleibt dir nicht viel mehr als eine äusserliche Inaugenscheinnahme.


    Das BGB gesteht eine Prüfung zu, nicht (nur) eine Sichtprüfung.


    Natürlich muß man die zu einer Prüfung ggf. erforderliche Ingebrauchnahme auf das unvermeidbare Maß beschränken. Wenn man auf 10 km Probefahrt feststellen kann ob die Zündanlage die beworbenen Vorteile hat, dann darf man eben nur 10 km fahren und keine 20.


    Zitat

    reise eine original Verpackung auf


    Man kann eine Verpackung auch sorgfältig öffnen - und das sollte man auch tun solange man eine Rückgabe nicht sicher auschließen kann.

    Zitat


    als auch die Bestellung ohne jegliche vorherige Informationsbeschaffung über Rücksendung etc. seitens des Käufers.


    Seit die gesetzlichen Regelungen für Käufer so günstig sind gibt es nur wenige Händler die freiwillig attraktivere Rückgabekonditionen anbieten, warum also um die Informationen bemühen? (*)

    Zitat


    Da wo klare Aussagen zu einem solchen Thema fehlen, erfrage ich diese


    Gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, warum soll er die beim Händler erfragen?

    Zitat


    wird auch hier, der billigste Verkäufer gesucht worden sein.


    Auch für den billigsten Händler gilt das BGB, möglicherweise hat man aber größere Probleme den Händler davon zu überzeugen.

    Zitat


    Die Entscheidung für diesen Verkäufer, wird ja sicher nicht wegen seiner hervorragenden Einhaltung der Informationspflichten gegenüber dem Käufer, gefallen sein.


    Warum nicht? :rolleyes: Wenn der Händler nicht korrekt informiert steht der Käufer noch besser da. :D


    Merkwürdigerweise haben die großen seit Jahren aktiven Versandhändler mit den Fernabsatzregelungen des BGB keine Probleme, die meisten hatten schon freiwillig ein Rückgaberecht als es ein gesetzliches noch garnicht gab - und meistens großzügiger als die heutige gesetzliche Regelung. Mag sein daß diese Versender etwas teurer sind - zu einem seriösen Unternehmen gehört auch daß aus gesetzlichen Pflichten resultierende Kosten seriös einkalkuliert werden.


    (*) Es ist trotzdem interessant vorher einen Blick in die AGB werfen, weil daraus häufig zu erkennen ist ob der Händler seinen gesetzlichen Pflichten freiwillig nachzukommen bereist ist oder auf dem Rechtsweg dazu gezwungen werden muß. Die Formulierung "wie in einem Ladengeschäft" ist ein Indiz für letzteres.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Nalfein
    The ability to name a specific WAP Gateway. In order to provide complete security IB operates its own WAP gateway.


    beim Surf&Emailpack ("Wap-Flatrate") ist nur Traffic abgedeckt der über das Gateway von o2 läuft.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Paulino
    dann wären die Provider erst recht (...) zur konsequenten Durchsetzung der Sorgfaltspflicht gehalten.


    von welcher Sorgfaltspflicht redest Du? Gibt's da ein Gesetz das ich verpaßt habe?


    Zitat


    Wenn Kundengeilheit das verhindert haben sollte, dann darf das nicht die Kunden treffen.


    Freie Marktwirtschaft mit "kostenlosen" Handys oder Verbraucherschutz ohne Ende (aber auch ohne kostenlose Handys) - was willst Du haben?


    Zitat


    Die Rechtsschutzversicherung sollte auch immer schön bezahlt worden sein.


    Alternativ kann man auch einfach seine Handys normal kaufen - ist auch nicht teurer als die Versicherung. *SCNR*

    Zitat


    So, nun wird sich mal der Unterfertigte ausnahmslos auf die Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Kontrahenten konzentrieren.


    Wünsche viel Erfolg.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von s1m0n
    kann ich nen Normalen server mit Wap seiten aufzihen und den AUch als http laufen lassen


    ja, mußt eben die nötigen MIME-Typen eintragen. Als Domain nimmst Du eine von Dyndns.org, AFAIK kann man da auch Subdomains nutzen, also z.B. wap.s1mon.dyndns.org.


    Zitat

    dann ist das mit dem Wap gateway unötig?


    Ein Gateway brauchst Du immer bei WAP 1.x, das stellt Dir aber Vodafone.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    was meinst Du mit WAP-Server?


    Einen Server auf dem WAP-Seiten liegen - das geht auf fast jedem Webspace und natürlich auch auf einem zuhause stehenden Server, einfach im Apache einige zusätzliche MIME-Typen eintragen, schon ist er WAP-fertig.


    Ein WAP-Gateway kann man auch selbst betreiben, macht allerdings zuhause an einer dynamischen IP wenig Sinn, weil im Handy die IP eingetragen werden muß. Außerdem ist die "WAP flatrate" (ich nehme an Du meinst das Surf&Email-Pack von o2) nur dann flat wenn man das Gateway von o2 nutzt.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Paulino
    Warum bist du nicht auf den Mindestens-Doppelpack-Vertrag eingegangen?
    Es gab ja sogar die Dreierpack-Variante!


    weil ich kein Interesse daran habe mir mehrere Handyverträge aufzuhängen um (wenn's klappt) kostenlos ein einfaches Handy zu bekommen, das ich neu und ohne Vertrag und ohne Risiko für ca. 50 Euro kaufen kann; oder gebraucht für 20-30 bei Ebay.


    Zitat


    Mußte soetwas nicht von vornherein auf konsequent unredliche (sehr vorsichtig ausgedrückt!) Absichten ausgelegt sein?


    Ich halte es für unredlich, zwei Verträge zum mobilen Telefonieren abzuschließen in der festen Absicht damit niemels mobil zu telefonieren nur weil nebenbei ein kostenloses Handy rauspurzeln soll. Ich halte es auch für unredlich ein Gewerbe auf dem Anbieten solcher Konstruktionen aufzubauen. Und ich halte es für unredlich, Verträge mit 2 Jahren Laufzeit und Grundgebühr anzubieten die höhere Minutenpreise haben als Prepaidkarten (und die damit den Eindruck machen speziell für solche Konstruktionen geschaffen zu sein).


    Zitat


    Der Provider e-plus war nach Kenntnisnahme der Gesamtumstände sofort zur Vertragsbeendigung bereit. Ohne WENN und ABER!
    Seltsam: Telco und Phonehouse geben sich völlig anders.


    Spricht IMHO für Eplus aber nicht gegen die anderen.


    Zitat


    Letztendlich wird sich jede/r Betroffene selbst zum Weiterzahlen entscheiden. Oder eben zum Nichtweiterzahlen....


    Wer sich für letzteres entscheidet sollte vorher einen Anwalt konsultieren. Einfach nicht zahlen könnte teuer kommen.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Paulino
    Meinst du, daß der Vermittler mehr Provision vom Provider bekommen hat, als der Provider in 24 Monaten von dir an Grundgebühr kassieren kann?
    Mehr als 238,80 (bei 9,95/Monat)?


    ja. Manche Provider sind tatsächlich so kundengeil, daß sie mehr an Provision auszahlen als sie (durch Anmelde- und Grundgebühr) als Mindesteinnahme wieder reinbekommen. Hier pokert der Provider und ist desöfteren der Verlierer, die Kunden die mit diesen Verträgen tatsächlich (sauteuer) telefonieren finanzieren den Spaß, außerdem steigt die Kundenzahl, und eine größere Kundenzahl kann so wertvoll sein daß man dafür gerne draufzahlt.


    Ich hoffe, Du akzeptierst meinen "Beweis": es gibt entsprechende Angebote mit kompletter Auszahlung der anfallenden Vertragsfixkosten (oder Einzahlung der kompletten Fixkosten auf das Kundenkonto beim Provider) wenige Wochen nach Vertragsschluß, und es gibt Anbieter die damit jahrelang am Markt sind und Gewinn machen. Bei kompletter Auszahlung kurz nach Vertragsschluß ist nicht viel Spielraum für die Pyramide, wenn es eine wäre würde der Anbieter nach wenigen Monaten zusammenklappen.


    Zitat


    Angenommen der Vermittler kriegte tatsächlich die vollen 238,80! Was bleibt ihm davon übrig, wenn er die doch über 24 Monate (gemäß Vereinbarung) an dich auszuzahlen hat?


    Wenn er etwas mehr bekommt wird es interessant, außerdem hat er einen attraktiven zinslosen Kredit.


    Zitat


    Vermutlich gibt es keinen Kunden, der vom "unglücklichen Insolvenzler" tatsächlich 24 Monate Grundgebühr erstattet bekommen hat.


    Möglicherweise nicht bei diesem, aber es gibt genügend Kunden die tatsächlich ihre Überweisungen zwei Jahre erhalten haben.


    Zitat


    Niemals und zu keiner Zeit kann da der Betrugsverdacht aufkommen! Wo kämen wir denn da hin.....


    Betrug wäre es nur, wenn der Vermittler zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht die Absicht hat zwei Jahre zu überweisen oder ihm klar ist daß er es nicht können wird. Letzteres könnte zutreffen wenn er wesentlich weniger Provision bekommt als die Auszahlungen zusammen ausmachen.


    Ich halte diese Angebote einfach nur für scharf und riskant kalkuliert mit hohem Risiko für die Kunden, riskante Angebote sind in einer freien Marktwirtschaft (oder sagen wir gleich Kapitalismus) zulässig, es ist die freie Entscheidung des Kunden ob er sich drauf einläßt.


    Zitat


    Warum machen sich eigentlich die Provider nicht über die "unglücklichen Insolvenzler" mit Schadenersatzansprüchen her


    Weil ihnen kein Schaden entstanden ist, die Provider zahlen Provision für angeschleppte Kunden, und sie zahlen (i.d.R.) die Provision nachdem der Kunde die erste Rechnung bezahlt hat. Ein Schaden entsteht den Providern nur dann, wenn der Kunde nicht mehr zahlt, und das muß er mit dem Kunden ausmachen.


    Zitat


    und wollen statt dessen die Kohle von den Hereingelegten?


    Der Kunde schließt mit dem Provider einen Handyvertrag ab damit er zwei Jahre telefonieren kann, warum sollte der Provider den Kunden vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wenn die Traumkalkulation des Kunden schiefgeht? Aus Sicht des Providers ist vielmehr er der Hereingelegte wenn Kunden einen Handyvertrag abschließen und schon bei Vertragsschluß die Absicht haben niemals damit zu telefonieren.


    Die Schubladenverträge sind darauf ausgelegt, daß zwei (der Vermittler und der Kunde) einen dritten (den Provider) ausnehmen, warum sollte der als Opfer auserkorene Provider Kulanz zeigen, wenn die anderen beiden Probleme miteinander bekommen?


    Zitat


    Hier gibt es neben den Betroffenen sicherlich Leute, die überhaupt nicht betroffen sind, aber gern ihren Diskussions- und Widerspruchstrieb ausleben.


    Ich bin nicht betroffen, die Diskussion finde ich trotzdem sehr interessant und sogar wichtig. Hoffentlich wird sie von möglichst vielen gelesen die nächsten Monat eine solche Vertragskonstruktion abschließen wollen.


    Gruß, Wolfgang