Hallo,
Zitat
Original geschrieben von loco.joe
Wenn o2 in letzter Konsequenz dann die Karten abschaltet,
warum sollten sie das tun? Die stellen ggf einfach den Tarif um und fertig.
Zitat
kommen sie nicht drum herum, dem betroffenen Kunden das Restguthaben bar auszuzahlen (alternativ natürlich Überweisung). Das ist für mich rechtlich überhaupt nicht zweifelhaft, daß sie das müssen.
Für mich auch nicht, allerdings unter ein paar Voraussetzungen:
- echtes Guthaben, kein Easymoney
- der Inhaber war schon offizieller Vertragspartner bevor die Umstellung angekündigt wurde; im Klartext: Karte korrekt registriert
- die Karte wurde seit Kauf durchgehend korrekt aufgeladen.
Wer eine der ersten Loops gekauft hat (50 DM Startguthaben), jährlich korrekt aufgeladen (25 DM bzw 10 Euro) und niemals telefoniert hat ca. 70 Euro auf der Karte. Mehr dürfte (ohne Easymoney) keiner haben, die meisten weniger (weil später gekauft).
Den alten Tarif zu behalten besteht kein Rechtsanspruch, der ist beschränkt auf die Guthabenauszahlung. Mit der nächsten (neuen) Loop telefoniert man auch zu den neuen Tarifen.
Bleibt letztlich nur die Wertminderung des alten Guthabens, und die ist bei max. 70 Euro Guthaben nicht so groß, daß die breite Masse den Rechtsweg gehen würde.
Gruß, Wolfgang