Im schlimmsten Fall hat der Threadersteller einen 9 ct. Inlandstarif. Laut GEREK Richtlinien zum EU-Roaming wäre die Verbindung selbst bis zum Anbieter der Leistung mit 3,06€ abgegolten. Bestenfalls hatte er noch ein Minutenkontingent oder eine Flat, womit die Verbindung selbst nichts zusätzlich kosten würde. Dort steht ziemlich klar: die Verbindungskosten sind auch zu den Sonderdiensten im EU-Roaming reguliert, der Preis der Leistung nicht (unabhängig davon, ob getrennt ausgewiesen oder ein Gesamtpreis).
Dann hat er eine Leistung in Anspruch genommen, die in Deutschland 60 Cent kostet. Die Zusatzkosten für die Verbindung von einem anderen Ort hat er schon mit max. 3,06€ bezahlt, so dass es keine zusätzlichen Beteiligten gab und weder dem Anbieter der Leistung noch dem Telefonieanbieter Zusatzkosten entstanden. Jetzt stellt sich die Frage, ob ein und dieselbe Leistung wirklich mit 139€ statt mit 0,60€ berechnet werden darf?
Selbst wenn irgendwas nicht reguliert ist, sehe ich eigentlich kein Recht darauf, den Preis für ein und dieselbe Leistung abhängig vom Ort des Auftraggebers zu machen, ohne dass wegen des anderen Ortes des Auftraggebers die Kosten des Auftragnehmers anders wären.
