Ich habe heute bei einem Regulierer angefragt und schnell die Antwort bekommen:
Die Sonderdienste sind in den GEREK Richtlinien zum Roaming (http://berec.europa.eu/eng/doc…egulation-eu-no-531_0.pdf) genauer spezifiziert. Kapitel "O. Value-added services" (Seite 39).
Ich verstehe das so, dass der Anbieter die "Verbindung" zur Nummer aus dem EU-Roaming genauso wie die anderen Anrufe abrechnen muss (im Rahmen der Minutenkontingente oder Flat). Die Sonderdienste selbst können aber im EU-Roaming frei bepreist werden, unterliegen nicht der EU-Regulierung und dürfen zusätzlich berechnet werden.
Bei einem Anruf mit einer deutschen SIM aus z.B. Frankreich auf eine österreichische Sondernummer, könnte der Anbieter so sicherlich durch sein Recht auf eine Marge einen fast beliebigen Preis festlegen. Ist jedoch ein Preis für den Anruf auf dieselbe österreichische Sondernummer von Deutschland aus schon festgelegt, frage ich mich, ob für dieselbe Leistung ein anderer Preis (im EU-Roaming) gerechtfertigt werden kann nur weil von einem anderen Standort in Auftrag gegeben? Die Mehrkosten für die Weiterleitung des Anrufs aus Frankreich nach Deutschland sind ja schon mit dem regulierten Roamingpreis abgedeckt. Ab dort weiter ist die in Anspruch genommene Leistung dieselbe, als wenn man in Deutschland wäre.
Bei einem Anruf mit einer deutschen SIM aus z.B. Frankreich auf eine deutsche Sondernummer ist ein Preis für den Anruf auf dieselbe deutsche Sondernummer von Deutschland aus schon festgelegt. Der Preis ist zwar nur für die Anrufe aus Deutschland reguliert, aber trotzdem frage ich mich, ob für dieselbe Leistung ein anderer Preis (im EU-Roaming) gerechtfertigt werden kann nur weil von einem anderen Standort in Auftrag gegeben? Die Mehrkosten für die Weiterleitung des Anrufs aus Frankreich nach Deutschland sind ja schon mit dem regulierten Roamingpreis abgedeckt. Ab dort weiter ist die in Anspruch genommene Leistung dieselbe, als wenn man in Deutschland wäre.