Laut InfoDok 317, gültig auch für CallYa müssten alle Umleitungen zur Mailbox kostenlos sein. Hier werden außer im nicht-EU Roaming keine Bedingungen gestellt.
Beiträge von peterdoo
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Hast du aus dem Vodafone-Netz deine Flex Nummer angerufen? War die Flex in Deutschland eingebucht oder im Roaming?
Laut InfoDok 320 (Note 2) ist die Umleitung zur Mailbox (Anrufumleitung innerhalb des deutschen Vodafone Netzes inkl. Vodafone Mailbox) nur dann kostenlos wenn der Anruf aus dem deutschen Vodafone-Netz kommt. Sonst kostet die Umleitung zur Mailbox den normalen Preis. Bei den meisten Tarifen sorgt die Vodafone-Flat dafür, dass die Umleitung auch aus den anderen Netzen kostenlos ist. Hat man keine Vodafone-Flat, kostet die Umleitung zur Mailbox (bei den Anrufen aus den anderen Netzen) die Minuteneinheiten oder den Minutenpreis.
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Zuletzt waren nicht alle Vodafone Kunden auf einmal dran und das Netz war auf einigen Stellen nicht brauchbar. Hoffentlich hat Vodafone damals die Stellen identifiziert und die schlimmsten inzwischen ausgebessert. Mal sehen, wie es diesmal läuft wenn alle in demselben Monat die Daten saugen werden.
Bei der letzten Aktion war es so, dass man zuerst auf die Bestätigung der Anmeldung warten musste, bevor die 15€ Aufladung berücksichtigt wurde. Also nicht voreilig aufladen. Das zählt dann nämlich nicht.
Am 1. April endet das Geschäftsjahr bei Vodafone. Man muss bis dahin noch die Statistik der Kundenzahlen etwas schöner machen
Wenn man die Aktivierung lange genug hinauszögert, deckt man noch die Ostertage damit ab.Ist mit Festnetz (KIP) vielleicht auch Kabelanschluss bei Vodafone gemeint?
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Zitat
Original geschrieben von wolfbln
Ich teste gerade einen Netzanbieter aus einem EU-Land, der schickt seine SIM-Karten sogar per Post rechnerisch kostenfrei nach Deutschland, da SIM-Preis + Versand = Aufladebetrag. Ich konnte es nicht glauben! Die sind unregistriert, da in dem Ausgabeland keine Registrierungspflicht herrscht. Der Anbieter (nebenbei Tochter eines deutschen Telkos) untergräbt damit auch die deutsche SIM-Registrierung. Man kann dessen SIM hier aktivieren, mit deutscher Kreditkarte ohne Gebühren aufladen und ein Monatspaket mit 6 GB im Telekom und O2-LTE-Roaming mit max. Geschwindigkeit für (umgerechnet) 7,40€ kaufen, ohne eine FUP-Mengenbeschränkung für EU-Roaming, möglicherweise aber eine 4-Monats-Deadline - das weiß ich noch nicht, denn die SIM kam erst per Post Ende letzten Jahres bei mir an.
Bei denen sind in der Roamingpreisliste die Zuschläge ziemlich ausführlich angeführt. Sowohl die Zeit-FUP (nur mit "kann") als auch die Mengen-FUP sind erwähnt, obwohl die Mengen-FUP momentan anscheinend noch bei keinem Paket zu einer Begrenzung führt. Hoffentlich bleibt es noch eine Weile dabei. Dabei haben die Urlaubsländer sowieso Roaming-Überschuss und ich glaube auch nicht, dass beim Roaming in den Netzen der eigenen Gruppe dem Anbieter Verluste entstehen könnten. Höchstens in den Ländern, in denen es keine geeigneten Partner gibt. Das andere Problem könnte sein, dass die Anbieter in den teureren Ländern nicht gerne solche Konkurrenz von außen sehen und es dem Anbieter nahe legen könnten, solchen "Missbrauch" zu verhindern.Die SIM inkl. Versand und 3€ Guthaben zu 3€ ist wirklich unglaublich.
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Bei mir wird immer zuerst das verbraucht, was zuerst abläuft. Wann App-Geschenk startet, kann man ja selbst wählen wenn man nicht gerade immer am Limit ist. Ich versuche die beiden um mindestens eine Woche verschoben zu haben (App-Geschenk etwa eine Woche früher als der Tarif), um in der letzten Woche garantiert 100 MB zu haben, selbst wenn vom Tarif nichts mehr übrig bleibt.
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Ich glaube auch, dass ein einfacher Verweis auf die EU-Regeln nicht reicht, denn dort sind nur die unterschiedlichen Möglichkeiten aufgeführt. Der Anbieter sollte in den eigenen AGBs/Preisliste die genauen Angaben machen, was vereinbart wird. So wie z.B. bei Telekom Prepaid (Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung):
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44651.pdfDa wird kein "kann" verwendet, sondern steht ganz klar, was passiert:
"Liegt eine Indikation für missbräuchliches oder zweckwidriges Verhalten nach Ziffer 2 vor, erhält der Kunde von der Telekom einen Warnhinweis..." Ich würde deswegen die Telekom nicht einfach in die Gruppe "die überhaupt nicht auf eine FUP der EU-Verordnung verweisen" einordnen, auch wenn momentan die Durchführung der Regel noch nicht implementiert ist. Bei Vodafone CallYa konnte ich zumindest vor einigen Monaten tatsächlich keine Erwähnung einer FUP finden. Für die meisten Nutzer ist diese Zeit-FUP sowieso ohne Bedeutung.Auf jeden Fall sollte ohne einer SMS/E-Mail Warnung keine Berechnung der Zuschläge erlaubt sein. Nach meiner Meinung kann man bei einem Beobachtungszeitraum von 4 Monaten schon nach 2 Monaten ausschließlicher Auslandsnutzung feststellen, dass an allen folgenden Tagen eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung vorliegt, denn egal, wohin man die weiteren 2 Monate legt, ist die Wahrscheinlichkeit 100%, dass die Mehrheit der Tage im Ausland sein werden. Auch bei der längeren Inaktivität werden 2 Monate als Beispiel angegeben. Dann ist auch noch die Implementierung der Folgen anscheinend unterschiedlich. Wenn ich es richtig gelesen habe, werden bei Drei danach für eine ganze Rechnungsperiode (Monat) die Zuschläge berechnet.
Unabhängig davon, ob 2 oder 4 Monate, sorgt die relativ schwierige Anschaffung der SIM zusammen mit der Registrierungspflicht (auch in AT kommt diese mit der neuen Regierung demnächst sicherlich) dafür, dass die Karten nicht massiv dauernd im Roaming eingesetzt werden wenn es der Anbieter nicht will.
ZitatOriginal geschrieben von flensi
Ob es einen Unterschied macht ob die Betroffene o2 für das Billing über ihren Wohnortwechsel informiert hat?
Eigentlich nicht, denn es kann auch mit dem Wohnort im Ausland eine andere starke Bindung zu Deutschland bestehen (z.B. Arbeitsplatz, Studienplatz...), die zum zuschlagsfreien Roaming innerhalb der FUP-Grenzen berechtigt. -
Es scheint, dass die Anbieter der Mobilfunksysteme diese Funktionalität inzwischen implementiert haben. Somit kann man erwarten, dass diese FUP bei überwiegender Auslandsnutzung bald bei allen Anbietern, die diese FUP in den AGBs angeführt haben, überwacht wird und die Zuschläge berechnet werden. Ob die Zuschläge nach 4 oder 2 Monaten Auslandsnutzung oder sogar sofort (ausschließliche Auslandsnutzung ohne Nachweis stabiler Bindungen) berechnet werden, wird vom Anbieter abhängig sein.
ZitatOriginal geschrieben von flensi
Keiner hat ihr mitgeteilt das ggf. Kosten anfallen wenn sie sich dauerhaft in DK aufhält und ist mittlerweile verwundert das die monatlichen Rechnungen mind. das doppelte betragen.
Laut BNetzA muss der Mobilfunkanbieter einen Warnhinweis senden und eine Frist von 2 Wochen geben bevor bei überwiegender Nutzung im Ausland die Zuschläge berechnet werden:
https://www.bundesnetzagentur.…g/RLAH/RLAH_faq-node.htmlEine Beschreibung dieser FUP und der dazugehörigen Zuschläge in den AGBs (ist in den O2 AGBs enthalten, die sie bei Vertragsabschluss sicherlich bestätigte) reicht nicht. Sollte die Warn-SMS/E-Mail nicht angekommen sein, dann könnte Sie sich bei O2 beschweren und eine Rückerstattung fordern. Sollte O2 nicht entsprechend reagieren, kann man die BNetzA kontaktieren.
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Vor wie viel Zeit hast Du die SIM aktiviert? Sind es schon mehr als 2 oder 4 Monate?
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Ganz ohne SIM Wechsel? Also mit der original E-Plus SIM?