Ich glaube auch, dass ein einfacher Verweis auf die EU-Regeln nicht reicht, denn dort sind nur die unterschiedlichen Möglichkeiten aufgeführt. Der Anbieter sollte in den eigenen AGBs/Preisliste die genauen Angaben machen, was vereinbart wird. So wie z.B. bei Telekom Prepaid (Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung):
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44651.pdf
Da wird kein "kann" verwendet, sondern steht ganz klar, was passiert:
"Liegt eine Indikation für missbräuchliches oder zweckwidriges Verhalten nach Ziffer 2 vor, erhält der Kunde von der Telekom einen Warnhinweis..." Ich würde deswegen die Telekom nicht einfach in die Gruppe "die überhaupt nicht auf eine FUP der EU-Verordnung verweisen" einordnen, auch wenn momentan die Durchführung der Regel noch nicht implementiert ist. Bei Vodafone CallYa konnte ich zumindest vor einigen Monaten tatsächlich keine Erwähnung einer FUP finden. Für die meisten Nutzer ist diese Zeit-FUP sowieso ohne Bedeutung.
Auf jeden Fall sollte ohne einer SMS/E-Mail Warnung keine Berechnung der Zuschläge erlaubt sein. Nach meiner Meinung kann man bei einem Beobachtungszeitraum von 4 Monaten schon nach 2 Monaten ausschließlicher Auslandsnutzung feststellen, dass an allen folgenden Tagen eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung vorliegt, denn egal, wohin man die weiteren 2 Monate legt, ist die Wahrscheinlichkeit 100%, dass die Mehrheit der Tage im Ausland sein werden. Auch bei der längeren Inaktivität werden 2 Monate als Beispiel angegeben. Dann ist auch noch die Implementierung der Folgen anscheinend unterschiedlich. Wenn ich es richtig gelesen habe, werden bei Drei danach für eine ganze Rechnungsperiode (Monat) die Zuschläge berechnet.
Unabhängig davon, ob 2 oder 4 Monate, sorgt die relativ schwierige Anschaffung der SIM zusammen mit der Registrierungspflicht (auch in AT kommt diese mit der neuen Regierung demnächst sicherlich) dafür, dass die Karten nicht massiv dauernd im Roaming eingesetzt werden wenn es der Anbieter nicht will.
Zitat
Original geschrieben von flensi
Ob es einen Unterschied macht ob die Betroffene o2 für das Billing über ihren Wohnortwechsel informiert hat?
Eigentlich nicht, denn es kann auch mit dem Wohnort im Ausland eine andere starke Bindung zu Deutschland bestehen (z.B. Arbeitsplatz, Studienplatz...), die zum zuschlagsfreien Roaming innerhalb der FUP-Grenzen berechtigt.