Wenn bei gespeicherten Daten "Nutzername des verwendeten Videokonferenz-Programms" steht, kommen vermutlich irgendwann noch die Standardprogramme wie Skype, Whatsapp usw. dazu. Diese funktionieren auch unter iOS.
Das wäre anscheinend die Liste der Reisepässe/Ausweise, für die bei WebID eine Anleitung vorliegt, welche Daten wo abgelesen werden müssen und was überprüft werden soll um die Authentizität zu verifizieren. Offensichtlich geht es auch ohne Geburtsort im Ausweis.
Ist aber schon schwach, dass die Liste der Ausweise so kurz ist. Da kommt jetzt jemand aus Luxemburg, Dänemark oder Italien völlig legal mit seinem Ausweis nach Deutschland und kann hier kein Video-Ident machen :flop:
Die meisten von diesen haben gar keinen Reisepass, da man diesen nur noch für die Fernreisen braucht.
Beiträge von peterdoo
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Original geschrieben von wolfbln
Gültiger deutscher Personalausweis (auch vorläufiger), gültiger Reisepass (auch vorläufiger) oder Elektronischer Aufenthaltstitel (deutsch) mit Personalausweis oder Reisepass
Die EU Bürger, die in Deutschland leben oder zu Besuch kommen, haben in der Regel weder einen deutschen Ausweis/Reisepass noch einen Aufenthaltstitel. Können also keine von den drei Kombinationen, die hier angeführt sind, vorlegen. Wird allen EU-Bürgern (außer Deutschen) die Registrierung verweigert?
ZitatOriginal geschrieben von wolfbln
Erheben dürfen sie laut AGB nur:
Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Vollständige Anschrift, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Nutzername des verwendeten Videokonferenz-Programms, Foto/Screenshot der Person und der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments, Ausweisdaten (wie Ausstellungsdatum und –ort, ausstellende Behörde etc.), Video- und Tonaufzeichnung des Videotelefonats.
Der Geburtsort steht in meinem Ausweis nicht.War es nicht so, dass es nicht erlaubt war, die Bilder vom Ausweis zu speichern, sondern sich diesen nur anzuschauen, um die gespeicherten Daten zu verifizieren?
Vom Speichern vom Foto/Screenshot der Person war bisher doch nicht die Rede. Da entstehen jetzt Datenbanken in Händen der Privatunternehmen, von denen Stasi nur träumen konnte
Wie verhält es sich mit der folgenden Forderung?:
"Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen auf der Kopie von den Betroffenen geschwärzt werden. Das gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer. Der Betroffene ist auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen."
Wie macht man das beim Videoident?Zur nicht erfolgreichen Video-Identifikation schreibt Lidl:
"Ist eine erfolgreiche Video-Identifikation nicht möglich, kann Ihre Prepaid-Karte nicht aktiviert werden. In diesem Fall wird eine Bestellung wieder storniert. Haben Sie Ihre Prepaid-Karte bereits im Fachhandel gekauft, werden Ihre eingegebenen Daten wieder gelöscht.Achten Sie daher darauf, dass Sie sowohl Ihre Daten vollständig bei uns eingeben und diese exakt mit Ihren Ausweisdaten übereinstimmen als auch die technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Video-Identifikation gegeben sind."
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Bei LIDL steht:
"Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone mit einer internen oder externen Kamera"Ein Smartphone mit Kamera und WLAN-Netz wird man hoffentlich bei jemandem finden können.
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Original geschrieben von Tomes
Habe migrierten Base, 3 GB plus 27GB Datensnack (für 5,99 extra), 5GB in Zone 1-2Wenn ich in den neuen EU Roamingtarif umstelle, kann ich dann 3GB oder 30GB nutzen (Schweiz ist mir egal). Gibts da gesicherte Erkenntnisse?
Momentan gehen anscheinend bei Roaming Basic die 30 GB im Roaming ohne Zuschläge.O2 schreibt jedoch in der Preisliste:
"Zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste wird Telefonica Germany folgende Regelungen der angemessenen Nutzung anwenden"Das verstehe ich so, dass, sobald die Technik für die FUPs (Fair-Use-Policy) bei O2 implementiert ist, die kostenlose Nutzung im Roaming Basic auf etwa 2,18GB pro 10€ Monatsgebühr beschränkt wird. Wenn man momentan die kostenlose EU Roaming Flat mit 5 GB hat sollte man bedenken, dass man bei der Umstellung auf Roaming Basic, sollte O2 die Preisliste vollständig anwenden, dann im Roaming weniger als 5 GB kostenlos bekommen wird. Eine neue Buchung der EU Roaming Flat kostet dann 4,99€ monatlich.
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Es ist noch etwas komplizierter

Die "Missbrauchspreise" sind eigentlich Aufschläge, die zusätzlich zu dem Inlandstarif berechnet werden. Nur im Fall, dass man im Inland ein aktives und noch nicht verbrauchtes Paket hat, sind das Endpreise. Die Summe vom Missbrauchspreis/Zuschlag und Inlandspreis ist jedoch weiterhin nach oben begrenzt:
0,2261€/Minute, 0,0714 €/SMS, 0,238 €/MB.O2 hat diesmal die EU-Regeln sehr genau mit vielen FUPs übernommen:
https://static2.o9.de/blob/103…te-mobilfunk-postpaid.pdfDoch gerade bei den ankommenden Anrufen hat O2 auch im Fall, das eine FUP verletzt wird, keine Zuschläge vorgesehen.
Ich sehe mit etwas Sorge den folgenden Satz:
"Zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste wird Telefonica Germany folgende Regelungen der angemessenen Nutzung anwenden"Daraus verstehe ich, dass O2 die FUPs (auch die Volumen-FUP) irgendwann anwenden wird. Zumindest ist die rechtliche Grundlage dafür vorhanden, so dass niemand sagen kann, die Einschränkung kommt unerwartet, wenn O2 diese mal einführt.
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In den Ländern, in denen eine Registrierungspflicht eingeführt wurde, zeigten die Untersuchungen, dass damit bei den schweren Straftaten weder die Aufklärungsquote stieg, noch diese wegen der Registrierung verhindert werden konnten. Deswegen haben einige Länder die Einführung abgelehnt oder sogar abgeschafft, denn diese verursacht hohen Aufwand und Kosten mit fast keinen Ergebnissen.
Wie hier schon oft erwähnt wurde, waren die meisten Täter sowohl in Deutschland wie in Frankreich usw. den entsprechenden Stellen auch ohne der Registrierungspflicht schon vorher bekannt.
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Original geschrieben von branchenoutsider
Und jetzt zeig mir ein in Deutschland verkäufliches Endgerät welches mehr als 42 Mbit (3G) kann :p
Braucht man auch nicht. Die Gesamtkapazität soll nicht von einem einzelnem Endgerät verbraucht werden, sondern sich auf mehrere Endgeräte verteilen. Die anderen Träger und MIMO-Kanäle versorgen dann die andere Endgeräte-Gruppe im Sektor, so dass in der Summe doch mehr als 42 Mbit/s fließen kann. -
Ein Sektor bei UMTS kann bis 168 Mbit/s Download zur Verfügung stellen:
https://www.bakom.admin.ch/dam…nload.pdf/faktenblatt.pdf (Tabelle 1, Seite 6)Drei 10 MHz Träger ohne MIMO (63,3 Mbit/s) oder zwei 10 MHz Träger mit MIMO (84,4 Mbit/s) reichen aus um die 50 Mbit/s Forderung zu erfüllen.
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