Zitat
Original geschrieben von jFox
Das Szenario, das peterdoo in dem von Dir zitierten Text befürchtet, ist ausgeschlossen.
Daraus ergibt sich:
1) In Art. 2 lit r) ist festgehalten, dass Bezugspunkt der Preis für ein Inlandsgespräch innerhalb des Ursprungslands ist.
2) Art. 2 lit. h) erstreckt den Begriff des regulierten Roaminganrufs auf Ziele im gesamten Unionsgebiet, also nicht bloß auf Gespräche ins Ursprungs- und/oder Aufenthaltsland.
3) Somit gilt im Roaming für Anrufe aus dem Aufenthaltsland mit Ziel in einem Drittland erstens der Preis für ein Inlandsgespräch im Ursprungsland und zwar zweitens ohne Aufschlag (Art. 6a).
Aber schaun wir mal, was O2.de daraus macht. Vielleicht kommt ja jemand auf die Idee, Art. 2 lit. r) zu unterschlagen und genau das zu tun, was peterdoo skizziert.
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Auch von mir vielen Dank an jFox für die so verständliche Ausarbeitung.
Da offensichtlich als Bezugspunkt der Preis für ein Inlandsgespräch/eine SMS zwischen unterschiedlichen Netzen gilt, ergibt sich daraus, dass die unterschiedlichen Flats innerhalb eines Netzes (Vodafone-Flat, Community-Flat, ...) nicht als Bezugspunkt gelten. Wer nur eine solche Flat bucht, kann nicht verlangen, dass im EU-Roaming heute nur der Zuschlag berechnet wird oder dass ab Mitte 2017 diese Flat auch im EU-Roaming gelten soll. Stattdessen wird der Allnet-Preis/Kontingent plus allfälliger Zuschlag völlig zurecht berechnet (kundenfreundlichere Regelung ist natürlich immer möglich).
Man muss also immer daran Denken, dass "roam like at home" nicht heißt, dass als Referenz die Kosten des Anrufes/SMS zu derselben Nummer aus dem Heimatnetz gelten, sondern immer der Allnet-Preis für die Anrufe/SMS im Heimnetz, unabhängig davon, wohin in die EU man im EU-Roaming anruft.
Dass gerade der nach der Kundenzahl größte Mobilfunkanbieter in der EU (o2-de) als einer der wenigen die Regeln missachtet und die BNetzA nicht viel dagegen tut, ist schon traurig.
Zitat
Original geschrieben von jFox
Aber man wird sehen müssen, was als Fair Use festgelegt wird. Das ist wohl die größte Gefahr.
Im Bericht wird sehr oft erwähnt, dass max. 50% des Inlandsvolumens als Grenze festgelegt werden könnte. Entweder 50% des Monatsvolumens über das ganze Jahr ohne Zeitbegrenzung oder das volle Volumen, aber max. 6 Monate im Jahr. Hoffen wir mal, dass Vodafone aus dem momentanen Experiment positive Bilanz ziehen wird und nicht auf eine schlechtere FUP als jetzt umsteigen wird.
Nach 3 bis 12 Monaten werden die Anbieter die Zahlen melden müssen und einige werden dann vermutlich die Erlaubnis bekommen, wieder Zuschläge zu berechnen. Aus Kundensicht ist das natürlich problematisch, da man sich sehr oft monatelang binden muss und bei solcher unerwarteter Preiserhöhung normalerweise nicht einfach kündigen kann.