Da stehen genau zwei Fälle, bei denen man dieses "Schlupfloch" nutzen kann:
- Die unbeschränkten Inlandstarife.
- Pakete oder Inlandstarife, die keine Einheiten umfassen.
Also entweder "unlimitiert" oder "ohne", denn in diesen zwei Fällen kann man nicht einfach den Paketpreis durch die Menge der enthaltenen Einheiten teilen um den Preis pro Einheit zu berechnen.
Bei O2/Aldi usw. sind jedoch die meisten Telefonie/SMS Pakete nicht unlimitiert, also darf man diese Regel nicht anwenden. Es ist im Tarif genau angegeben, wie viele Minuten man zu welchem Preis Telefonieren kann. Ab dann ändert sich zwar der Preis. Sowohl während der Paketdauer wie danach ist der Endkundenpreis pro Einheit berechenbar und als Grundlage für den Roamingpreis anwendbar.
In der Antwort der BNetzA wurde mit bestätigt, dass bei Alditak die Aufschläge für die Anrufe zu hoch berechnet werden. Dass ich das Problem jedoch alleine mit Telefónica regeln soll, ist nicht so gut.
Auch bei der Datenautomatik handelt es sich um keine richtige Flat. Da steht z.B.:
"Nach Verbrauch des Surf Pack-Datenvolumens im lfd. Abrechnungszeitraum bei weiterer Datennutzung..."
Genau gesehen handelt es sich um mehrere aufeinander angereihten Pakete. Beim ersten z.B. 750 MB zu 9,99 €. Danach 100 MB zu 2 €. In beiden Fällen ist der Preis berechenbar. Nur bei dem letzten Paket der Datenautomatik ist der Preis nicht berechenbar, da dieser in eine richtige Flat ausläuft. Erst da würde man die "Schlupfloch-Regel" anwenden dürfen, nicht aber bei den ersten Teil-Paketen, bei denen der Preis gut berechnet werden kann.