ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Das ist so nicht ganz richtig.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet den Kunden Tarife innerhalb der EU-Obergrenzen anzubieten. Daneben (=zusätzlich) sind aber auch abweichende Tarifmodelle/Tarifoptionen zulässig, die die Obergrenzen in einzelnen Bereichen durchaus überschreiten können.
Es gibt drei mögliche Roaming-Tarifarten:
a) Solche, die EU-Obergrenzen nie überschreiten.
b) Solche, die bei Verwendung des gesamten Inklusivvolumens die EU-Obergrenzen nicht überschreiten (Tages-, Wochenpacks usw.).
c) Andere, die die Obergrenzen beliebig überschreiten können.
Die Tarifarten a) und b) gelten als EU-regulierungskonform. Alle Kunden müssen am 30.4. solche Roamingtarife haben. Entweder durch die Tarifanpassung oder Umstellung auf andere konforme Tarife (die Telekom entfernt den meisten Kunden automatisch die bisherigen Roaming-Optionen statt die anzupassen). Bei einem solchem Standardkunden darf der Roamingtarif zwar wechseln (z.B. Auslaufen vom Day-Pack oder Verbrauch vom Inklusivvolumen) muss aber immer im Rahmen von a) oder b) bleiben.
Nur die kunden, die aktiv abweichende Roamingtarife ab dem 30.04. verlangen, dürfen Tarife c) bekommen. Auf keinen Fall darf ein Netzbetreiber einem Kunden automatisch einen Roamingtarif c) neu zuweisen oder nach dem 30.04. automatisch weiter führen oder nach dem Auslauf eines Inklusivvolumens anwenden.
Hat ein Roamingtarif keine Inklusivmengen und wird nach Verbrauch berechnet, dürfen in keinem Fall die Obergrenzen überschritten werden, damit der als Tarif a) gilt. 29 Ct/Min und 19 Ct/SMS ist also in keinem Fall bei einem automatisch voreingestelltem Roamingtarif zulässig, auch nicht nach dem Verbrauch der Inklusiveinheiten.
Vodafone hat mit der Implementierung der Abrechnung nach Inlandspreis und Zuschlag eine sehr Aufwendige Lösung gewählt. Die Zuschläge müssen sekundengenau(30/1)/KB-genau abgerechnet werden. Die Inlandspreise sind aber bei Vodafone meist 60/60 und die Datenabrechnung in Blöcken von 100 KB. Ich bin mir nicht sicher, dass deren Prepaidplattform das schaffen wird. Verzichten die auf die Berechnung vom Zuschlag oder auf die Berechnung/Verwendung von Inlandspreis/Inklusivmengen, wie in der gestrigen Preisliste angedeutet, wäre alles viel einfacher.
Hier einige Beispiele für Callya Smartphone Special:
Verbraucht man im Roaming 5 KB, sollten von den 750 MB Inklusivvolumen 100 KB abgezogen werden. Es darf aber nur der Zuschlag für die 5 KB berechnet werden.
Ruft man im Roaming 90 Sekunden lang nach Deutschland an, sollten von den 200 Inklusivminuten/SMS zwei Einheiten abgezogen werden. Es darf aber nur der Zuschlag für die 90 Sekunden berechnet werden.
Sind die Inklusivminuten verbraucht und ruft man im Roaming 90 Sekunden lang nach Deutschland an, sollten 2 Minuten Inlandspreis berechnet werden. Es darf aber nur der Zuschlag für die 90 Sekunden berechnet werden.
Bei Postpaidtarifen sollte solche Abrechnung nicht problematisch sein. Bei Prepaid ist das jedoch deutlich aufwendiger. Nicht ohne Grund hat die Telekom auf diese komplizierte Lösung verzichtet.
Abweichende Tarifblöcke/Intervalle wären möglich, aber wie oben erwähnt nicht in den Standard-Roamingtarifen, die den Kunden automatisch voreingestellt werden, sondern nur auf Verlangen der Kunden.