Beiträge von horstihorsthorst
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Original geschrieben von wizopoker
Super, Danke!Blöde Frage nebenher, seine KK kann man aber nicht selber gestalten oder? Hatte das bisher, war ganz witzig.
Funktioniert leider nicht. -
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Original geschrieben von wizopoker
Kann mir da einer was empfehlen?DKB
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Original geschrieben von harlekyn
Schau mal bei smartmobil.de vorbei. 100 Minuten+100 SMS+300 MB fuer 7,95 EUR/Monat,...
Gibts hier im Forum auch gerade von Telco über Handyflash mit zusätzlich 25€ Tankgutschein. -
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Original geschrieben von archie83
Der Schuldner (Händler) verweigert doch die Leistung (Lieferung der Ware in den Machtbereich des Kunden) ernsthaft und endgültig. Es geht also auch ohne Widerruf.Ja, aber in meinem Post den du zitierst hast ging es nicht um den konkreten Sachverhalt von juerglein, sondern darum dass shelter behauptet ohne "Beginn der Widerrufsfrist" bzw. auch vor Erhalt der Ware sei kein Widerruf möglich. Das war OT.
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Original geschrieben von archie83
§ 323 BGB
Du hast das Zitat völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Es ging nämlich um den Widerruf bei nicht erfolgter Belehrung über das Widerrufsrecht, was nach shelters Meinung dann eben kein Widerruf sei.
In dem von shelter zitierten Link ging es aber um eine fehlende Widerrufsbehlerung und die daraus folgende Möglichkeit sich unbegrenzt ohne Begründung vom Vertag lösen zu können. Der Rücktritt nach §323 BGB hat damit ja erstmal nichts zu tun, denn der benötigt einen Grund, sowie regelmäßig das verstreichen einer Frist. -
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Original geschrieben von shelter
nach: http://www.luebeckonline.com/m…t/widerrufsbelehrung.htmlDementsprechend kann und brauche ich nicht zu widerrufen, wenn die Widerrufsfrist nicht begonnen hat, da ich mich dann als Kunde auch ab davon von dem Vertrag lösen kann. Also ist dabei die ganze Widerrufsthematik meinem Verstädnis nach hinfällig. (Wobei ich das persönlich eh als sehr theoretisch erachte, weil man dann schon verdammt viel Glück mit der Händlerwahl hatte).
Dieses "ohne Begründung vom Vertrag lösen" auf das du dich so versteifst ist doch genau der Widerruf.
Ich glaube da liegt dein Denkfehler.Dieses "lösen" geschieht doch gerade durch den Widerruf. Eine andere Möglichkeit gibt es in der Konstellation doch garnicht.
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
eine nicht erhaltene bzw unvollständige oder wie auch immer abweichende Sendung ist kein Grund zum Widerruf sondern zum Rücktritt
Eine nicht erhaltene oder unvollständige Lieferung schließen einen Widerruf nicht aus. -
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Original geschrieben von happiestalive
Quatsch, denn dann beginnt sie mit dem Erhalt der Ware
NEIN!
Ich empfehle dir mal den § 355 BGB zu lesen.