Beiträge von horstihorsthorst

    Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Nein, ein Widerruf ist ja eben "scheinbar" formal nicht möglich, weil die Widerrufsfrist nicht läuft, da die Ware noch nicht erhalten wurde. Aber das willst Du ja scheinbar nicht verstehen - und eben genau das hat hier doch mit der Problematik von juerglein zu tun.


    Und wie Du dem von mir angeführten Zitat/Link entnehmen kannst, wird eben beispielsweise im Falle einer fehlenden Belehrung ja "scheinbar" auch nicht widerrufen, sondern sich halt vom Vertrag gelöst. Aber das nennt man dann eben wohl nicht Widerruf. Und wäre demnach wohl formal eben auch nicht korrekt.


    Ich verstehe das schon, du aber augenscheinlich nicht.
    Ich versuche es nochmal zu erklären. Das Missverständnis liegt im Begriff der Widerrufsfrist. Für die Widerrufsfrist kommt es nämlich nur auf deren Ende an. Nach Ende der Frist ist kein Widerruf mehr möglich.


    Wann sie dagegen beginnt ist erstmal egal.


    Du behauptest man könne erst mit Erhalt der Ware widerrufen, weil die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt.
    Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass in den Fällen, in denen der Händler nicht über das Widerrufsrecht belehrt niemals widerrufen werden könnte, weil (wie du oben richtig zitiert hast) in diesem Fall die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt.


    Erkennst du das Problem an deiner Argumentation?


    Im Alltag würde das auch dazu führen, dass Verkäufern unnötig Kosten auferlegt werden würden. Angenommen ich bestelle etwas und mir fällt dann ein, dass ich das doch nicht haben möchte und von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen werde. Dann kann ich zwar den Verkäufer informieren, nach deiner Argumentation müsste er mir aber erst den Artikel zuschicken damit ich widerrufen und gleichzeitig den Artikel wieder zurückschicken kann. Je nach Warenwert müsste mir der Verkäufer dann noch die Versandkosten erstatten.

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    er wurde aber belehrt :rolleyes:


    Hat ja auch niemand angezweifelt. Ich wollte nur klarmachen, dass die Argumentation man könne nur innerhalb der "Widerrufsfrist", die wie oben behauptet wurde mit Erhalt der Ware beginnt, widerrufen keinen Sinn macht. Dies hätte nämlich zur Folge, dass man nicht widerrufen könnte, wenn die Frist noch nicht zu laufen begonnen hat, z.B. im Falle einer fehlenden Belehrung.


    Lange Rede kurzer Sinn: Ein Widerruf ist auch schon vor Erhalt der Ware möglich.


    Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Solange eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt, kann der Kunde sich von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.


    Sag ich doch, hat aber mit dem Problem von juerglein nichts zu tun. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Ich als juristischer Laie würde daraus ableiten, dass man formal korrekt erst innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen kann, diese aber erst mit Eingang der Ware beim Empfänger beginnt. ;)


    Dem ist aber nicht so. Nach deiner Argumentation würde folgen, dass man nicht widerrufen könnte wenn man nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, da dann die Widerrufsfrist ja niemals begonnen hätte.
    Das Gegenteil ist aber gerade der Fall. Ohne Belehrung beginnt die Frist nicht zu laufen und man kann ziemlich lange widerrufen. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Es kann noch nicht widerrufen werden, da du die Ware noch nicht erhalten hast.


    Warum sollte man nicht vorher widerrufen können?


    Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Er hat doch den Vertrag mit UPS und trägt das Risiko wenn eine solche schiefgeht. Ist doch richtig so?


    Jedenfalls kann es dir erstmal egal sein. Das muss der Händler mit UPS regeln. Solange du dein Paket nicht erhalten hast ist es nicht dein Problem, sondern das des Händlers.

    Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Genau deshalb erkennen sie ja meinen Widerruf nicht an. Hatte ich ja geschrieben.


    Also nochmal zur Klarstellung. Der Widerruf ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung. Da hat er Händler nichts anzuerkennen. Du kannst auch schon vor Erhalt der Ware einen Widerruf erklären.

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    beharrt der Händler auf seiner Position gibt es keine Grundlage für einen Rücktritt, siehe dazu Machtbereich


    Was meinst du mit Machtbereich? Mit Zustellung an den Nachbarn gelangt grundsätzlich nichts in den Machtbereich von juerglein.



    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    du hast kein Recht auf einen Widerruf


    ??

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    natürlich soll er auf der Erfüllung bestehen, wieso denn auch nicht?


    Klar kann er auf Erfüllung bestehen. Da der Händler aber der Meinung ist schon erfüllt zu haben wird es im Zweifel auf eine Klage hinauslaufen. Ich persönlich würde mir den Stress sparen, zurücktreten und woanders abschließen. Das muss aber jeder selbst entscheiden.


    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    ...deinem zweiten Absatz kann ich leider nicht folgen


    Ist etwas unverständlich formuliert. Ich wollte damit nur sagen, dass es juerglein, nachdem er zurückgetreten ist egal sein kann, ob der Händler meint mit der Nachbarzustellung erfüllt zu haben. Wenn dann müsste der Händler klagen.


    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    und der Rücktritt wird einfach so durchgehen? niemals


    Warum sollte er nicht?

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    oder so, natürlich, aber wieso nicht auf Erfüllung bestehen?


    Warum sollte man sich den Stress machen und klagen? Es ist doch viel einfacher einen neuen Vertrag beim nächstbesten Händler abzuschließen. Außer es war natürlich das TOP-Angebot, dass es so nie mehr geben wird.