ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Ist die Frage, ob der Netzbetreiber das macht. ...
Die Frage ist, ob du es riskieren willst?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Ist die Frage, ob der Netzbetreiber das macht. ...
Die Frage ist, ob du es riskieren willst?
Einer kommt um die Ecke der dem Opfer einer Straftat die Schuld gibt.
Klasse Logik :flop:
Einloggen und auf "Guthaben auszahlen" klicken.
Ich würde es nochmal bei Groupon versuchen.
Die Geschichte, dass du den Gutschein bei Ebay-Kleinanzeigen gekauft hast würde ich weglassen.
Rufe dort an und sage dein "Geschenk" lässt sich nicht abrufen. Ich sehe Groupon hier in der Pflicht.
Doch, aber extrem umständlich mit Video-Ident...
ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
...
Ich werde mir morgen bei dm gleich mal noch so Karten holen, bekommt man ja 500 Payback-Punkte (5€) bei 4,25€ Einsatz.
Hier bei uns sind schon alle weg. Und Nachschub gibt es ja auch keinen mehr.
ZitatOriginal geschrieben von Mozart40
Ich würde also davon ausgehen, das es nur noch im Mietschulden ab 2014 gegen kann. Der Rest ist schon über den Berg. Oder wie sehen dass andere?
Korrekt. Hatte ich weiter oben schon geschrieben.
Wann genau hat HV1 M bestätigt? Erst nachdem die HV2 zuständig war?
Dann sieht es eher schlecht aus.
Prüfen könnte man vllt. SchE gegen A.
ZitatOriginal geschrieben von wrywindfall
Hätte mir nicht die vorige Verwaltung eine Durchschrift des Mietvertrags zukommen lassen müssen damals?
...
Darum hättest du dich kümmern müssen bevor du "blind" unterschreibst.
Kannst du denn im Zweifel vor Gericht beweisen, dass die alte Hausverwaltung den niedrigeren Betrag bestätigt hat?