ZitatOriginal geschrieben von Onkelpappe
kauft bloß nicht die 4,25€ Karten von DM,
-erstens nicht mehr über die Homepage aktivierbar
-...
Am 31.03.17 habe ich eine solche Karte dort noch aktiviert.
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ZitatOriginal geschrieben von Onkelpappe
kauft bloß nicht die 4,25€ Karten von DM,
-erstens nicht mehr über die Homepage aktivierbar
-...
Am 31.03.17 habe ich eine solche Karte dort noch aktiviert.
Wenn du in den Mietvertrag eingetreten bist gilt das was deine Vorgängerin vereinbart hat.
Im Zweifel also die 90€ mehr wenn der Vermieter solch einen Mietvertrag nachweisen kann und du nichts hast.
Die Forderungen von 2010-2013 sind aber mittlerweile verjährt. Den Zeitraum 2014 bis heute könnten sie aber noch fordern.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Es könnte noch sein, dass vereinbart wurde, dass er in den Mietvertrag eintritt (und die Vormieterin austritt), ...
Aber auch das wäre ein Vertag zwischen ihm und dem Vermieter und lässt sich nicht durch eine Vereinbarung mit der Vorgängerin regeln.
Irgendwas passt hier nicht.
So ganz nachvollziehen kann ich die Situation gerade nicht.
Du schreibst "Vereinbarung mit der Vorgängerin", aber sie ist ja nicht die Vermieterin.
Es muss doch auch noch einen Mietvertrag zwischen dir und dem Vermieter geben, oder bist du doch nur Untermieter?
ZitatOriginal geschrieben von Bülo78
Bei VD genauso
Da sagt das entsprechende InfoDok 4007 von Vodafone aber etwas anderes.
Mache ich genauso.
"Die" VR-Bank gibt es nicht.
Du müsstest schon konkret werden wenn du Erfahrungen lesen möchtest.
Deine Ausführungen beschreiben wie es i.d.R. läuft.
Alles was du anführst hat jedoch überhaupt nichts mit der Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein paar Möbelstücke zu tun.
Für die Wirksamkeit benötigt man weder eine Adresse auf dem Zettel, noch einen Bon oder gar einen BPA. Eine Unterschrift ist ebenso wenig notwendig, wie die Vorlage einer Vollmacht.
ZitatOriginal geschrieben von klausN80X
Was da noch greifen könnte, wäre, dass die Person, die den Kaufvertrag unterzeichnet hat nur bedingt Geschäftsfähig war. ...
:confused:
Wie meinst du das?
Rätst du hier zum Prozessbetrug?
Das musst du in den Vertragsunterlagen nachlesen.
Roaming funktioniert (fast) immer. Ohne Zusatzkosten jedoch nicht oft.