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Mehr als 3€ werde ich definitiv nicht zahlen. Aber ich mache da jetzt noch keine Stress.
Wenn das nach 3 Monaten nicht richtig hinterlegt ist werde ich aktiv. In der Regel läuft es bis dahin von alleine korrekt. Alles was vorher passiert bedeutet Arbeit für mich und MD wird dadurch auch nicht schneller.
Kurz der zu hohen Rechnung widersprechen würde ich natürlich trotzdem.
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Ich hab auch bestellt. Aber ich sehe das gelassen. Ich warte einfach Mal 1-2 Monate und schaue was passiert.
Da jetzt Stress zu machen bringt doch nichts. Es geht hier ja auch nur wirklich geringe Beträge. Das dadurch jetzt ein Konto ins Minus rutscht ist ja ausgeschlossen.
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Zitat
Original geschrieben von Action Andy
Wenn beide Personen anwesend waren ...
Es war nur A anwesend.
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Zitat
Original geschrieben von Action Andy
Hier ist aber doch niemand als Vertreter aufgetreten.
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Der "Vertrag" lautet auf B und ist unterzeichnet von A.
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Das ist egal.
Falls das Gericht die Story nicht glaubt würde A nach § 179 I BGB haften.
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Zitat
Original geschrieben von Action Andy
Person A und Person B teilen schriftlich mit, dass Sie keinen Kaufvertrag unterschrieben geschlossen haben ...
Das könnte sie tun, sollte der Möbelladen aber wirklich Klage erheben ist das Problem, dass ein von A unterschriebener Zettel vorliegt.
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Die Geschichte ist aber wirklich etwas abenteuerlich.
B ist eigentlich raus.
Mit A ist im Endeffekt auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Falls es aber wirklich vor Gericht geht müsst ihr den Richter auch davon überzeugen 
War A denn beim "Kauf" alleine unterwegs?
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Zitat
Original geschrieben von JHV
Weil man da jeden Monat 2,95 für die Telekom-Flat bezahlen muss, egal ob man die Karte nutzt oder nicht. Bei CallYa gibt es jeden Monat 100 MB geschenkt.
Die 100 MB gibt es aber auch nicht im"Grundtarif" ohne monatliche Kosten.
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Fonic.
Dort kannst du regelmäßig aufladen und auch ohne Kündigung das Guthaben wieder auszahlen lassen.
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Es wird vermutlich noch bis zum Rechtskraftvermerk ausdiskutiert werden, ob man einen Kreditkartenvertrag (welcher mit PostIdent und Original-Unterschrift abgeschlossen wurde) mit einer über SMTP versendeten Email mit Absender lisacool@gmx.tld kündigen kann. Da stellt sich z.B. die Frage, ob eine Kündigung einer wichtigen Sache mittels einer beliebig fakebaren Email möglich ist (Stichwort: gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung).
Das Thema ist durch. Früher wurde das vor Gericht verhandelt.
Mittlerweile hat der Gesetzgeber die entsprechenden Normen im BGB angepasst, so dass eine Kündigung in diesem Fall mittels Email nicht verweigert werden darf.