ZitatOriginal geschrieben von Vodafone602
Für alle die jetzt lange suchen müssen: "vorher" fehlt.
Der Satz an sich wird aber auch ohne das "vorher" nicht richtiger.
Edit: Etwas zu spät. Da war wohl die Seite im Browser nicht aktualierst.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Vodafone602
Für alle die jetzt lange suchen müssen: "vorher" fehlt.
Der Satz an sich wird aber auch ohne das "vorher" nicht richtiger.
Edit: Etwas zu spät. Da war wohl die Seite im Browser nicht aktualierst.
Re: AG
ZitatOriginal geschrieben von lola13
Kann "die nächste Rechnung" auch die erste Rechnung sein?
Ja kann sie. Bei mir wurde im Online-Kostencheck die AG schon gutgeschrieben. Die erste Rechnung habe ich aber noch nicht erhalten.
ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Was ist das denn für ein "Shop/Zentrale"? Die ganze Geschichte ist ja schon irgendwie dubios.
Deine Frau kauft 3 Handys im Wert von 500 € und 2 sind defekt.
Laut Eingangspost 3 Handys im Wert von je 550€. Also im Wert von 1650€ ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Bitte google doch einfach mal "Antragsdelikt" bevor Du hier so einen Aufriss machst. Es geht hier nicht darum was ich sehe sondern um das was der Shop sieht. Und da lässt sich durch die Lüge bzw. Falschaussage bei Bedarf bestimmt genug konstruieren.
Ich weiß jetzt nicht was du am dieser Stelle mit "Antragsdelikt" willst. Und was der Shop da sieht oder konstruiert interessiert doch nicht. Deswegen wird da noch keine Straftat draus.
ZitatOriginal geschrieben von Handyfreak22
Ich denke ich Frage morgen einen Anwalt!!
Spar dir das Geld ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Grds. immer und wenn es unter "übler Nachrede" oder ähnliches abgehandelt wird.
Und wo siehst du hier eine üble Nachrede oder "Ähnliches"?
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Ihr habt eine Falschaussage gemacht - natürlich kann der Shop so etwas verfolgen lassen.
Was verstehst du unter Falschaussage? Seit wann ist solch eine Lüge strafbar?
Ich glaube nicht dass da was kommt. Und nur zu sagen man hat ein Gespräch aufgenommen ist noch keine Straftat.
Und wegen was genau wollen sie jetzt rechtliche Schritte einleiten? Wegen der Aufnahme?
Das mit den vorläufigen Befreiungen wurde abgeschafft.
Man muss nur innerhalb von 2 Monaten nach dem der Bescheid der zur Befreiung berechtigt erstellt wurde einen Antrag stellen und wird dann rückwirkend befreit.
ZitatWann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.