Einfach ein paar mal versuchen. Bin dann durchgekommen.
Beiträge von horstihorsthorst
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Original geschrieben von Telefonklempner
@ horstihorsthorst
"Falls es ein privater Verkäufer war muss bei einem Verlust grundsätzlich nicht der Verkäufer für den Verlust aufgenommen, außer es war natürlich etwas anderes vereinbart."
genauso male ich mir mein Schicksal schon laufend aus, nur welche Rolle könnte ich dabei Paypal zukommen lassen? Nur gut dass es die Truppe dazwischen auch noch gibt, hoffe ich zumindest einmal.Falls der Verkäufer nachweisen kann, dass er das Päckchen losgeschickt hat und es aus diesem Grund auf dem Versandweg verlorengegangen ist, hast du leider erstmal Pech gehabt. Paypal kann und wird dir in diesem Fall auch nicht helfen.
Einzige Möglichkeit wäre dann ein Nachforschungsauftrag zu stellen und zu hoffen, dass das Päckchen noch irgendwie auftaucht. Ansonsten bleibt dir nur übrig, dir vom Verkäufer die Summe die er aus der Versandversicherung erhält geben zu lassen. Bei einem Hermes Päckchen wären dies 50€.
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Original geschrieben von sin-4711
Sollte das Päckchen verlorengegangen sein, so kann der Verkäufer bei Hermes einen Schaden von maximal 50€ geltend machen, für den Rest müßte er dann selbst aufkommen.Falls es ein privater Verkäufer war muss bei einem Verlust grundsätzlich nicht der Verkäufer für den Verlust aufgenommen, außer es war natürlich etwas anderes vereinbart.
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Original geschrieben von -KillerKanickel
Die Daten kann man IMOH auslesen aus der EasyBox, ist nur die Frage welche Fritzbox ich da nehmen müßte.Wenns möglichst günstig sein soll, gäbe es auch die Möglichket sich z.B. einen Speedport W701V zu besorgen und dort eine andere Software aufzuspielen. (Stichwort: speed-to-fritz)
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Original geschrieben von Ragnon
Wie lange wäre nach Kündigung die Nummer frei zur Portierung, maximal 3 Monate oder?
30 Tage nach Vertragsende. -
Laut Ragnon ist der Vertrag ja mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Also reichts auch noch ein paar Tage nach Mittwoch.

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Der gleichen Fantasie bedarf es aber auch, den Text so zu verstehen, dass alle Verträge unter sämtlichen Kundennummern gekündigt werden sollen.
Wenn man von mehrere vorhandenen Kundennummern nur eine nennt, muss man davon ausgehen, dass auch nur diese gekündigt werden soll.
Anders wäre es natürlich, wenn dazu schreibt, dass auch eventuell weitere vorhandene Kundennummern mit einbezogen werden sollen.
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Original geschrieben von Action Andy
Die Inkassofirma hat mir nun geantwortet, dass sich mein Kündigungsschreiben nur auf die eine Kundennummer bezog. Ich hätte alle Kundennummern einzeln aufführen müssen.Was gekündigt werden soll => war auch klar nämlich "alle Verträge"
Unter einer Kundennummer können aber mehrere Verträge geführt werden, d.h. man könnte die Kündigung eventuell so verstehen, dass alle Verträge unter dieser Kundennummer gekündigt werden sollen
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Ich denke er meint, dass er ein Windows 8 Tablet in der Hand hatte. Ist dann allerdings doch etwas anderes als Windows Phone 8 auf dem 920.