Beiträge von horstihorsthorst
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Original geschrieben von drago
Ich muss mich jetzt nicht nochmals zitieren?Bevor du das wieder tust, frage doch erst einmal nach, ob die Kollegin überhaupt o2 nutzt ...
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Original geschrieben von murmelchen
1. Sachbeschädigung (Nasse Kleidung)
2. Körperverletzung auch wenn nicht direkt ein schaden sichtbar ist, ist es Körperverletzung wenn dich jemand mit Wasser bespritzt.Nasse Kleidung ist keine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung kann ich hier auch nicht erkennen. Da müsste meiner Meinung nach schon mehr hinzukommen, z.B. dass sich der Betroffene sehr stark erschrickt oder etwas in dieser Richtung.
Wenn könnte eher eine Beleidigung vorliegen.
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Original geschrieben von Bene
warum übertreten die Speerwerferinnen ihre schlechten Versuche absichtlich?
einer gültig von sechs Versuchen sieht etwas eigenartig aus, selbst wenn man damit zweiter wird...Zwar schon etwas älter, aber das dürfte es treffen:
http://www.leichtathletik.de/i…D=1&SiteID=28&NewsID=4405 -
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Original geschrieben von beugelbuddel
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Regelmäßig die Kontobewegungen kontrollieren und bei unberechtigten Abbuchungen diese sofort zurückbuchen lassen.
Mehr würde ich erstmal in Bezug auf das Konto nicht machen, jedoch würde ich einfach versuchen den Käufer noch einmal zu kontaktieren. -
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Original geschrieben von Wigfun
Eine Buchse sieht doch anders oder täusche ich mich?
In diesem Fall täuschst du dich. Das ist eine Buchse. -
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Original geschrieben von Wigfun
DankeAber USB A Buche

Wie jetzt?
Ist doch Buchse A auf Buchse Micro.
Oder suchst du doch was anderes? -
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Original geschrieben von Wigfun
NabendIch bin auf der Suche nach einem Adapter von USB A Buchse auf USB Micro Buchse
Finde das passende einfach nicht
Oder ich habe die falschen Such Begriffe
Kann mir da jemand helfen
Danke
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Original geschrieben von devilrider
Hi,
du kannst das Gerät zur Rep. einschicken. Anspruch auf ein neues Gerät hat der Kunde nicht.
Stimmt so nicht. Steht aber auch in § 439 I BGB.
Er kann ein neues Gerät verlangen. Ausnahme jedoch in § 439 III BGB.