Beiträge von horstihorsthorst

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    Original geschrieben von Sunny67
    Bei welchen Banken ist soll das die Regel sein?


    Bei meinem Konto bei der örtlichen Sparkasse habe ich schon abends um 23Uhr Überweisungen getätigt, die am nächsten morgen dann bei der DKB gutgeschrieben waren.
    Letzte Woche war eine mittags aufgegebene Überweisung sogar wenige Stunden später schon bei der DKB eingegangen.


    Ich glaube jetzt auch nicht, dass die Sparkasse und die DKB irgendwie zusammenhängen.

    Re: Re: Re: Re: Kosten Telefonkonferenz


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Den Teil mit "die Freiminuten gelten nicht fuer Konferenzen" hatte ich ueberlesen (sowas gibt's?!).


    Habe gerade nochmal geschaut, das steht da doch nicht ;)


    Aber man kann das Beispiel ja ändern, indem A und B eben den gleichen Tarif haben. Bei diesem steht nämlich dabei, dass die Inklusivleistungen nicht für Telefonkonferenzen gelten.


    Die Frage ist also ob es auf die Konferenz an sich ankommt oder eben auf das Wählen von mehr als einer Telefonnummer von einem Anschluss aus.

    Re: Re: Kosten Telefonkonferenz


    Zitat

    Original geschrieben von jposel
    Ausserdem: was verstehst Du unter "verbinden"? Sofern B sich ausklinken möchte, wird die Konferenz bzw. die Gespräche mit A und C getrennt. Wenn es gewünscht wird/ist daß A und C "kostenfrei" telefonieren, geht das nur solange der B dabei in der Leitung bleibt (und damit ggf. auch mithört) ;)


    Mit verbinden meinte ich, dass er an seinem Handy die Gespräche zuammenschaltet. Das A und C auch getrennt werden, wenn B auflegt war mir klar. Darauf kam es mir auch nicht an.


    Zitat

    Original geschrieben von jposel Da ist ein Widerspruch. Sofern tatsächlich die Freiminuten des B nicht für Konferenzen gelten sollten, dann würde dem B durch das Zusammenschalten der beiden Gespräche mit A und C Kosten unabhängig von den dem B zur Verfügung stehenden Freiminuten entstehen.


    Das ist ja meine eigentliche Frage, ob dann aus dem (kostenfreien) Anruf des B zu C durch Zusammenschalten ein kostenpflichtiger Anruf wird. Denn die Kosten für das Gespräch von A nach B trägt ja normalerweise schon A. Ich bin davon ausgegangen, dass die Freiminuten nicht für Konferenzen gelten, wenn ein Gesprächspartner (hier dann B) die beiden weiteren Verbindungen herstellt. Wenn die Zusammenschaltung nur intern im Gerät stattfindet, wird ja eigentlich keine neue kostenpflichtige Verbindung hergestellt.


    Wer hat denn nun recht von euch beiden?

    Ich habe mal eine Frage zu Telefonkonferenzen.
    Angenommen A hat einen Vertrag mit Weekendflat, die aber nicht für Telefonkonferenzen gilt und ruft am Wochenende bei B an. B wiederum hat ein Minutenpaket, welches auch nicht für Telefonkonferenzen gilt und ruft während des Telefonats mit A bei C an und verbindet beide Gespräche.


    Dann müsste doch jeweils nur für A das Gespräch zu B (kostenlos) berechnet werden und für B würden auch keine Kosten entstehen, solange er innerhalb seiner Freiminuten bleibt, oder? C als nur Angerufener entstehen sowieso keine Kosten.


    Kosten dürften doch nur entstehen, wenn A bzw. B die jeweils beiden anderen selbst anwählt und dann die Gespräche verbindet.


    Oder habe ich was übersehen?

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    Original geschrieben von kiara_68
    Wieso Strafantrag? Wie läuft das?


    Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.


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    Original geschrieben von kiara_68
    Wollt erst mal nen Mahnbescheid erstellen und dann gehts ja eh zu einer Klage weiter.


    Das kannst du unabhängig davon machen.