ZitatOriginal geschrieben von kristofer
na das ist eben meine befürchtung...
Hast du nen Grund für deine Befürchtung?
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ZitatOriginal geschrieben von kristofer
na das ist eben meine befürchtung...
Hast du nen Grund für deine Befürchtung?
ZitatOriginal geschrieben von Deifie
IMHO geht da ohne Gerichtsbeschluss garnix...
Zumindest nicht auf legale Weise ![]()
ZitatOriginal geschrieben von MasterBee
Ich habe einen Doppelschalter an der Wand. KAnn ich einen Schalter entfernen und daraus eine Steckdose basteln?
Kommt dort überhaupt ein Schutzleiter an?
ZitatOriginal geschrieben von IPhony
Innerorts gilt für Fzg. bis 7,5t freie Spurenwahl, sonst gilt das Rechtsfahrgebot.
Nur für Fahrzeuge bis 3,5t
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Richtig. Schaetzungen zufolge wird AT&T im laufenden Quartal 1 Mio Lumia 900 absetzen. Umgerechnet sind das rund 90.000 Stueck pro Woche.
Wenn sie konkrete Zahlen haetten vorlegen wollen, haetten sie das auch getan. Aber stattdessen behilft man sich mit vagen Maximen.
Im ersten Quartal hat AT&T 5,5 Mio Smartphones verkauft. Daran gemessen dürfte die Zahl von 1 Mio Lumia 900 pro Quartal doch nicht schlecht sein.
Offiziel waren die ganzen Aktionen laut Quicker ja nie deren Geschäftsmodell, sondern reines Marketing. Wenn die Plattform dann eben den gewünschten Bekanntheitsgrad erreicht hat, kann man die Marketingaktionen auch zurückfahren.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Musst du nicht - aber dann natürlich die Konsequenzen (Sollzinsen) tragen.
Sorry, aber habt ihr denn alle kein Unrechtsbewusstein?! M.E. ist selten ein Fall "moralisch" so klar wie dieser.
Schon wenn nur 1000 Euro auf das eigene Konto gebucht werden, ohne dass man den Grund kennt, hat man gefälligst erst mal zu überprüfen (ggf. durch Nachfrage bei der Bank), was das für Geld ist. Ist meine Ansicht denn so unlogisch???
Ich sage ja auch garnicht, dass es korrekt war was er gemacht hat. Ich würde es auch als dämlich bezeichnen, wenn er wirklich der Ansicht war das Geld behalten zu dürfen. Aber man muss bedenken, dass er die gesamte Summe zurückgezahlt hat. Ich finde es kann einfach nicht sein, dass die Bank 12000€ Zinsen verlangt. Sie hätte das Geld vom Kunden zurückfordern können/müssen und hätte es dann wohl auch umgehend wieder bekommen.
Ist ja fast so wie wenn ich einfach mal Geld auf ein fremdes Konto überweise und dann ein paar Tage später das Geld plus Zinsen zurückverlange.
Aber durch die Umbuchung hat sich doch nichts an der Eigentümerstellung geändert. Die Bank hätte ihr Eigentum eben einfach wieder zurückverlangen müssen (und es dann wohl auch bekommen). Nur weil ich unrechtmäßiger Besitzer von etwas bin, muss ich es noch lange nicht dort lassen wo es ist.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Es gibt einen deutlichen rechtlichen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz!
Was hat aber die Buchung auf das zweite Konto des Kunden jetzt damit zu tun?
Es war aber immerhin eine Fehlbuchung der Bank. Wieso sollte der Kunde für Fehler der Bank zahlen? Die Bank hätte ihn auch informieren können, dass es sich um einen Fehler handelt, verbunden mit der Bitte um Rücküberweisung des Geldes. Dieser Bitte wäre der Kunde dann wahrscheinlich auch nachgekommen.