ZitatOriginal geschrieben von WP7-Androidler
Hier ist es aber ruhig geworden.
Es läuft halt einfach und macht keine Probleme ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von WP7-Androidler
Hier ist es aber ruhig geworden.
Es läuft halt einfach und macht keine Probleme ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Gallium
Allerdings habe ich auch Sorge, dass das Zerschnippeln der Kassenbons diese wertlos macht.
Wenn es jetzt nur um das reine scannen in diesen Hüllen geht, wäre ja auch ein Falten möglich. Man müsste dann halt mehrmals scannen. Aber wahrscheinlich sinnvoller als das Teil zu häckseln.
Nachdem ich das hier jetzt mal durchgelesen habe eine Frage:
Sollte man lieber davon absehen mehr auf den Vertrag zu buchen, als bis zum Laufzeitende verbraucht werden wird?
Ich habe hier noch einige Gutscheine, von denen ich Callnows kaufen könnte und es wäre schön, wenn ich das Guthaben dann ausbezahlt bekommen würde.
Ist es eher die Ausnahme oder die Regel, dass es Probleme gibt wenn noch Guthaben nach Ende eines Vertrags vorhanden ist?
ZitatOriginal geschrieben von handymaxi
Das ist doch wirklich nen Grund zu kündigen.
Nein.
Edit: Damit meine ich natürlich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
"Hiermit widerrufe ich den den telefonisch geschlossenen Vertrag vom..."
Name, Adresse, Unterschrift dazu und fertig.
Ok Danke. Sowas hab ich gesucht.
Was ich aber jetzt allerdings auch gefunden habe ist das:
ZitatNachträgliche Vorlage der Fahrkarte
Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich, wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen bei einem DB-Reisezentrum nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte waren. In Tarifgebieten von Verkehrsverbünden gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen der Verbünde.
Quelle: http://www.db-fahrpreisnacherh…undgueltigkeit/index.html
Hier ist jetzt allerdings von 14 Tagen die Rede.
Edit: Habe mir jetzt nochmal § 12 EVO angeschaut. Dort heißt es in Absatz 5:
Zitat(5) Der Tarif kann Fälle vorsehen, in denen von der Zahlung des nach den Absätzen 2 bis 4 zu entrichtenden Betrages ganz oder teilweise abgesehen werden kann.
Ist dies hier vielleicht der Fall? Die Formulierung der Bahn (siehe 1. Beitrag) könnte dies ja vermuten lassen. Aber klar ist es jedenfalls nicht. Zumindest für mich.
Die Bahn bietet ja bekanntlich das Handyticket an, bei dem man einen Barcode als MMS auf sein Smartphone bekommt, welcher dann als Fahrkarte gilt.
Was passiert denn nun wenn während einer Kontrolle der Akku leer geht und deshalb der Code nicht vom Zugbegleiter gescannt werden kann?
Ich habe bisher nur den Seiten der Bahn folgende Info auf den Seiten der Bahn gefunden:
ZitatWas geschieht, wenn mein Handy-Ticket im Zug nicht kontrolliert werden kann? Achten Sie bei der Kontrolle darauf, dass die Hintergrundbeleuchtung an Ihrem Handydisplay aktiviert und eingeschaltet ist, andernfalls kann der Barcode eventuell nicht richtig gescannt werden. Sollte Ihr Handy-Ticket nicht kontrolliert werden können - zum Beispiel, wenn der Akku Ihres Mobiltelefones leer ist - stellt Ihnen der Zugbegleiter eine Fahrpreisnacherhebung aus (dazu müssen Sie sich ausweisen). Diese können Sie später zusammen mit der Bestätigungsmail für die Buchung des Handy-Tickets zur Bearbeitung an unser Servicecenter senden:
Adresse Servicecenter
Heißt es wird der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 40€ fällig. Aber werden diese dann komplett erstattet/erlassen, wenn ich die Bestätigungsmail einschicke? Oder werden dann eventuell andere Gebühren fällig. Irgendwie fehlt mir hierzu eine klare Aussage auf den Seiten der Bahn.