Beiträge von horstihorsthorst

    Falls der Datentarif eine Telefoniefunktion hat könnte man es probieren.


    Ich würde mir dann die MobileVoIP App holen und dort einen güntigen Anbieter aussuchen.


    Eingehend bist du über deine Rufnummer vom Datenvertrag erreichbar. Ausgehend telefonierst du bei gutem Empfang mit der App über VoIP, bei schlechterem Empfang nutzt du Callback in der App. Bei Callback werden zwar zwei Gespräche berechnet (zum Angerufenen und zu dir), das ist aber trotzdem noch wesentlich günstiger als ohne App zu telefonieren. Beim richtigen Anbieter zahlst du nur wenige Cent (<1Cent über VoIP, 2-3Cent mit Callback).

    Re: Re: Blöde eBay-Situation - was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Man könnte die Frage im http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=25728 diskutieren.


    Oder aber man eröffnet wie von der Forenleitung vorgesehen einen neuen Thread und postet nicht alles in den unübersichtlichen Sammelthreads.


    Siehe hier



    Zum Thema: Heute schon Stress zu machen ist etwas voreilig. Wie groß was der Abschlag zum Nennwert? Auf jedenfall würde ich zu gegebener Zeit eine Frist setzen und dann den Rücktritt erklären.

    Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Ich kann wirklich nicht verstehen, warum hier Fielmann oder andere Ketten in den Himmel gelobt werden. So kommen doch die meisten Kunden, welche im Internet Beschwerden mit ihre Brille äußern genau von den besagten Ketten. Aber das liegt bestimmt immer am Kunden selber...


    Fielmann wird wahrscheinlich auch um den Faktor 1000 (oder noch höher) mehr Brillen verkaufen als dein kleiner Optiker um die Ecke. Logisch, dass man dementsprechend auch mehr Beschwerden findet.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Der Schaden ist, dass z.B. Payback Bonuspunkte, die direkt einen Vermögenswert darstellen, für ein Geschäft, was keines ist, gewährt.


    Und genau hier liegt dein Denkfehler. Für das Kreditkartenunternehmen ist es nämlich ein echtes(!) Geschäft. Für das Kreditkartenunternehmen macht es keinerlei Unterschied ob ich mir mit den Gutscheinen einen Sessel kaufe oder ob ich mir das Geld per Cash26 auszahlen lasse. Das Kreditkartenunternehmen wird auch nicht getäuscht. Es gibt einen regulären Umsatz. Es wird Ware gekauft und bezahlt. Was mit der Ware dann passiert hat das Kreditkartenunternehmen nicht zu interessieren und ist in den hier erörterten Fällen vor allem strafrechtlich völlig ohne Belang. Zum Glück gehört zu einem Betrug noch etwas mehr als nur ein Schaden (wobei man hier einen Schaden schon stark anzweifeln kann).


    Oder erkennst du hier auch eine Täuschung? Nach deiner Argumentation begehe ich also auch eine Straftat, wenn ich für einen Freund ein Smartphone mit meiner Kreditkarte zahle, er mir das Geld dafür direkt auf mein Konto überweist und ich damit dann die Kreditkarte ausgleiche. Die Bonuspunkte behalte ich natürlich.


    Jetzt bleibt es nicht bei dem einen Smartphone, sondern ich gehe für alle Bekannte regelmäßig einkaufen und lasse mir das Geld direkt überweisen. Wie du es nennst ein Perpetuum Mobile. Bin ich dann ein Betrüger?


    Ich riskiere damit maximal eine Kündigung, aber ein Straftäter werde ich dadurch sicherlich nicht.


    Du musst doch merken, dass das völlig absurd ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ...


    Aber, wie ich es bereits geschrieben habe, ist es mir völlig egal, ob du meine Meinung teilst, oder nicht. Diejenigen, die es angeht, werden entsprechend Post bekommen.


    Post mögen die Leute vielleicht bekommen, aber maximal eine Kündigung. Mehr aber auch nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Die Einzahlung an sich ist es ja auch nicht. Aber der Kauf von Gutscheinen, die dann eine Einzahlung "bezahlen", die wiederum die Kreditkarte, mit denen die Gutscheine gekauft worden sind, ausgleichen, sind das Scheingeschäft. Es wird ein echtes Geschäft ja nur vorgetäuscht. Letztendlich ist es nur eine Geldverschieberei, ohne echten Umsatz und nur mit dem Ziel Bonuspunkte abzugreifen und die alle, außer dem Besitzer der Karten schädigen.
    ...


    So funktioniert das nicht. Da machst du dir es etwas zu einfach. Ein ¨Scheingeschäft¨ ist erstmal keine Straftrat. Wenn du schreibst ¨der Kauf von Gutscheinen¨ kann damit ja erstmal nur ein Betrug zulasten des Gutscheinverkäufers oder des Kreditkartenunternehmens gemeint sein. Dass der Gutscheinverkäufer damit nicht gemeint sein kann dürfte ja klar sein. Für ihn ist es ein normales Geschäft wie jedes andere auch. Er gibt die Ware und bekommt sein Geld. Passt alles.


    Wo jetzt der Betrug zulasten des Kreditkartenunternehmens sein soll sehe ich nicht. Ich kaufe einen Artikel und zahle mit der Kreditkarte. Wo täusche ich hier das Kreditkartenunternehmen? Wo liegt der Irrtum? Was ist der Schaden?


    So wie du es darstellst wäre folgendes auch eine Straftat:


    Ein Händler bietet (der Grund dafür ist irrelevant) ein Produkt weit unter dem normalen Preis an. Ich kann mit dem Produkt aber nichts anfangen aber es eignet sich wunderbar dafür es für den doppelten Preis weiter zu verkaufen. Ich kaufe 10 Exemplare, verkaufe sie direkt wieder um damit meine Kreditkarten auszugleichen. Das wiederhole ich jetzt so oft bis ich alle gekauft/verkauft habe. (Es geht hier jetzt ausschließlich um den Betrug, Steuerthemen etc. außen vor)


    Was ich mit gekauften Produkten/Artikeln/Gutscheinen mache ist dem Kreditkartenunternehmen doch völlig egal. Nur weil das ganze etwas ¨komisch¨ ist was die Leute da treiben und man es nicht gutheißt ist das noch lange keine Straftat.