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Original geschrieben von Timba69
Mhhhhh,ok.
Meine und verstehe was du willst bei Nutzung von Wikipedia. Ein Blick in einen relativ aktuellen Fischer (Fischer/Tröndle) hätte gereicht.
Ich muss gestehen, dass es nicht die aktuellste Auflage (sondern eine davor) war, aber ich habe einen Blick in den Fischer geworfen und nicht in Wiki.
Nochmal zum Verstädnis ein fiktiver Fall:
Der Dario und ich treffen uns im MediaMarkt. Jeder von uns kauft mit seiner Kreditkarte Real-Gutscheine im Wert von 500€. Danach fahren wir zum Real.
Dort kaufe ich mit den Gutscheinen 50 Kisten Bier und veranstalte auf dem Parkplatz eine Freibierparty.
Der Dario geht mit seinen Gutscheinen an die Kasse und lässt sich das Geld per Cash26 auf seinem Number26 Konto gutschreiben.
Jeder begleicht immer ordentlich seine Kreditkartenrechnung.
Das ganze veranstalten wir jetzt 3x die Woche.
Nach einen halbem Jahr soll nun also der Dario vor dem Richter auf der Anklagebank sitzen wegen § 266b StGB und ich bin der (neue) Held vom Realparkplatz?
Edit: Was sagt denn eigentlich dein aktuellerer Fischer zum Thema Schaden? In meiner Auflage unter "E.".
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Der § 266b StGB kann doch nur im Verhältnis Kreditkarte - Nutzer begangen werden.
Dem Kreditkartenunternehmen entsteht keinerlei Nachteil.
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Worum soll es denn sonst gehen wenn nicht darum?
Das würde ja sonst dazu führen, dass das "normale" Nutzen einer Kreditkarte eine Straftat wäre...
Du schreibst doch selbst:
Zitat
Stichwort Vermögensfügung über Vermögen, welches nicht oder nur in Teilen vorhanden ist, oder durch minderwertige Gegenleistung gesunken (!) ist (Prinzip der Gesamtsaldierung)
Und genau das ist beim direkten hin- und herschieben um Bonus zu generieren nicht der Fall. Den Betrag den ich von der Karte abziehe habe ich doch direkt wieder auf dem Konto un die Karte auszugleichen.
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Falsch. Du solltest dir den 266b StGB mal genau durchlesen. Kleine Hilfestellung:
Stichwörter:
-> 3 Personen-Verhältnis und 2-Personen-Verhaltnis
-> Stichwort Vermögensfügung über Vermögen, welches nicht oder nur in Teilen vorhanden ist, oder durch
minderwertige Gegenleistung gesunken (!) ist (Prinzip der Gesamtsaldierung)
-> Steigerung des Vermögens auf der anderen Seite durch Transaktionen (die des Täters, beachte
Innenverhältnis: Kleine Überschreitungen des Vermögens erfüllen die in der Regel den 266B nicht)
Grundsätzlich orientiert sich der 266b StGB an der Untreue, 266 StGB.
Alles anzeigen
Die Leute die CASH26 zum Bonus generieren genutzt haben, haben mit der Kreditkarte auf Number 26 eingezahlt und mit dem eingezahlten Geld wieder die Kreditkarte ausgeglichen.
Zur Strafbarkeit nach §266b StGB müsste der Nutzer die Karten verwenden in dem Wissen, dass er nicht in der Lage sein wird das Geld zurückzuzahlen.
Und genau das liegt im Falle des direkten Hin- und Herschiebens genau nicht vor. Darum geht es doch die ganze Zeit.
Es geht hier nicht darum, dass sich jemand hier einen Kredit aufbaut um damit Sachen zu zahlen für die er kein Geld hat.
Darum sehe ich hier noch immer keine strafbare Handlung.
Wo siehst du hier übrigens den Schaden beim Aussteller der Kreditkarte?
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Aus dem laufenden Vertrag wirst du die Nummer nicht bekommen.
Du kannst dir erst einen sipgate Account erstellen und die Nummer später portieren. Das geht aus dem Kundencenter heraus.
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Original geschrieben von Merlin
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Beim Commerzbank-Beispiel ist die "Bereicherung" die Kontoführungsgebühr, die sich die Commerzbank über einen Zivilprozess holen könnte, was natürlich nie passieren wird, denn Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Da ist es eher wahrscheinlich, dass das Konto einfach seitens der Bank gekündigt wird.
Zivilprozess ist hier das Stichwort. Im Commerzbank Beispiel ist es nämlich auch keine Straftat.
Man kann da so oft Geld hin- und wegüberweisen wie man möchte. Wenn es der Bank zu bunt wird kann sie kündigen, aber strafbar macht man sich damit keinesfalls.
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Die Bonuspunkte sind denke ich der einzige Grund warum Leute das überhaupt machen.
Umsatz wird aber dennoch generiert. Die Bonuspunkte kommen doch von der Kreditkarte bzw. dem Kreditkartenanbieter. Ob man da jetzt für 1000€ ein Fahrrad kauft oder 1000€ für den Cash26 Barcode hinlegt macht doch für den Anbieter der Kreditkarte keinen Unterschied.
Nur weil etwas "komisch" und vielleicht nicht nachvollziehbar ist, ist es noch lange nicht strafbar.
Klar enstehen irgendwo Kosten um den "Gewinn" der (Aus-)Nutzer des Systems zu finanzieren, allerdings sehe ich hier keine strafbare Handlung.
Es liegt doch in der Hand von Cash26 (die wahrscheinlich die Zeche gezahlt haben) die massenhafte Einzahlung zu verhindern. Solange es da keine Beschränkung gab erfolgte doch alles im Rahmen des Vertrags.
Wo siehst du hier den Betrug? Was soll das "Erschleichen von Leistungen" sein bzw. wo ist dies strafbar?
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Original geschrieben von Merlin
Nunja, wenn durch diese Schiebereien z.B. Bonuspunkte erschlichen werden, kann das schon strafrechtlich relevant sein, auch noch ein weiterer Zwischenschritt (Gutscheine) dazu kommt.
Kannst du das bitte etwas ausführen?
Was haben die Bonuspunkte mit § 266b StGB zu tun?
Bonuspunkte werden ja keine erschlichen. Bonuspunkte gibt es für Umsatz und Umsatz wurde offensichtlich ausreichend generiert.
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Original geschrieben von sparfux
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Praktisch erfolgt einfach eine Kündigung durch die Bank, wie jetzt erst wieder im Falle von N26 aber keine Verfolgung einer angeblichen Straftat "Kreditkartenreiterei".
Es liegt auch keine Straftat i.S.d. § 266b StGB vor wenn die Leute mit CASH26 das Geld zwischen ihrer Kreditkarte und dem Number 26 Giro einfach nur hin und herschieben.
So ein Mist kommt heraus, wenn blind irgendwelche Zeilen aus einem Wiki kopiert.
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Original geschrieben von rmol
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Der Zug ist bereits abgefahren.