Beiträge von horstihorsthorst

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    Original geschrieben von Gallium
    ... Beim Lesen der SMS hat mir offensichtlich jemand 'über die Schulter' geschaut.
    Bei der Polizei sagte man mir, dass die Ganoven dazu häufig einfach mit dem Handy filmen/fotografieren, um auf dem fremden Display mitlesen zu können.
    ...


    Aber das müssen doch dann dir bekannte Personen gewesen sein. Sie müssen deine Rufnummer gekannt haben und (falls es denn 2 Personen waren) eine Person musste die Nummer online eingeben und die andere Person zeitgleich hinter dir stehen während du auch noch die SMS liest...


    Es hat dich da jetzt zwar leider erwischt, aber grundsätzlich ist das irgendwie doch ein recht unwahrscheinliches Szenario.

    Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Aber kann man einen Mieter so einfach kündigen?


    Die einzige sinnvolle Antwort lautet "Kommt darauf an...". Ein paar mehr Details müsste man dann schon kennen.


    Wer wohnt dort? Ist es schon länger eine Eigentumswohnung? etc.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Es sei denn, eine neue Zuteilung (auf die vorangegangene hatte der Bausparer ja verzichtet) kann nach der Kündigungserklärung nicht mehr erfolgen.


    Ich glaube kaum, dass es solch eine Klausel gibt. Aber selbst wenn so eine Klausel in den AGB stehen sollte, wäre diese unwirksam. Dies hätte nämlich zur Folge, dass die Kündigung welche explizit eine Frist von 6 Monaten vorsieht direkte Wirkung entfalten würde.


    Denke doch einfach mal an den Fall, dass ich das Darlehen in Anspruch nehmen möchte. Diese wäre dann ja nicht mehr möglich wenn keine Zuteilung mehr erfolgen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Besondere Aufmerksamkeit bedarf es hier meiner Meinung nach der Bonuszinsen. Ich kann mir vorstellen, dass dies der nächste Streitfall werden wird und ich persönlich würde zur Sicherheit die 10 Jahre ganz genau im Blick behalten und kurz vorher auf das Darlehen verzichten um die Bonuszinsen zu sichern...


    Sehe ich nicht so. Da bei Kündigungen aus diesem Grund von der Bausparkasse eine Frist von 6 Monaten einzuhalten ist kann man einfach abwarten bis tatsächlich eine Kündigung erfolgt. Da man während dieser Frist genug Zeit hat den Verzicht zu erklären gibt es keine Notwendigkeit von such aus 10 Jahre nach Zuteilungsreife aktiv zu werden.