ich habe vor ca. 6 Wochen aufgrund guter Testberichte bei der 1822.direkt ein Girokonto eröffnet. Wichtig war mir: Geldautomatenzugang,geringe Monatspauschale, Wertpapierhandel.
Die 1822 bietet eine 24-Stunden-Hotline an 7 Tagen die Woche. Ohne 0190er Nummer oder 0180. Ist eine ganz normale Festnetznummer mit Frankfurter Vorwahl. Ebenso ist der Rückrufservice genial. Man trägt im Internet seine (Handy)Rufnummer ein und kurz um was es geht, damit der Rückrufer von der 1822 sich schon mal vorbereiten kann. Habs 2x getestet.
Nach 1 Minute bimmelte das Handy..."Guten Tag, hier ist die Frankfurter Sparkasse...
Das Ausfüllen der Unterlagen ist kinderleicht und dauert nur wenige Minuten. Aus Sicherheitsgründen verschickt die 1882 die weiteren Unterlagen dann teilweise separat. Zu Anfang muß man einige Sachen hin und herschicken. Ist aber nicht viel und es liegt auch jedesmal ein Rückumschlag mit "Gebühr zahlt Empfänger" dabei. Dient auch alles letzendlich zur Sicherheit. Das dauert so alles ca 10-12 Tage bis man alles zusammen hat. Dann kann man loslegen.Wichtig war mir auch ein guter Wertpapierhandel in Bezug auf Investmentfonds. Bei der 1822 direkt kann mit allen in D zugelassenen Fonds handeln. Es gibt keine Mindestorder.
Die Postbank z.B. nimmt Fondsaufträge erst ab 1500€ an.
Einmal im Monat gibts dann im pdf.Format einen Gesamtmonatsauszug, den man sich ggf. ausdrucklen kann. Wer will kann sich auch nach jeder Kontobewegung per mail benachrichtigen lassen. (funktioniert dann mit PGP) Das Konto kostest monatlich 2,56€ (5,--DM). Sämtliche Buchungen frei und 1ec-Karte inklusive. Geldabheben kann man kostenlos an allen Sparkassengeldautomaten. Das sind über 23.000 in D.
Nebei kann man sich auch noch zum Griokonto ein Cashkonto gratis erföffen. Dan kann man mal ein paar € parken, die übrig sind. Gibt 2,65% Zinsen. Auf dem Girokonto gibts auch 1%. (habe ich nicht mehr so richtig im Kopf), Das Wertpapierdepot ist kostenlos. Bei Telefonanrufen muss man sich nach Kontoeröffnung dann mit einer "Personenkennung" und "PIN" identifizieren. Im Verbuchen von Geldeingängen ist die 1822 auch superschnell. Da wird also nichts "zurückgehalten". Wenn ich von meinem Bisherigen Girokonto Geld überweise, ist es am nächsten Tag schon vormittags gebucht. Mann kann auf den Kontoanzeigen auch die Uhrzeit sehen, wann der Geldeingang gebucht worden ist.
Für den monatlichen Preis von 2,56€ ein sehr sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Ich bereue den Schritt bisher nicht.
Beiträge von D-ABVK
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wenn Du auf jeden Fall das Handy willst, dann wie hier schon erwähnt schriftlich mit einer Frist zur Lieferung anmahnen.
"Ich beziehe mich auf die bei ebay.de abgeschlossene Auktion 123456789 vom xx.xx.2002. Hier habe ich als erfolgreicher Höchstbieter das Nokia 6310 für xx DM ersteigert.
Mit Abschluß der Auktion ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Meine Leistung ist erfüllt, da ich nachweislich Vorkasse geleistet habe.
Ich bitte um Lieferung des Handys bis xx.xx.2002 - hier eingehend-
Nach Fristablauf werde ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen und Geltendmachung meiner Ansprüche beauftragen.
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ist sauschwer die Zuständigkeit rauszubekommen. Was ich jedenfalls gefunden habe ist, daß nach dem Urhebergesetz nur ganz bestimmte Amtsgerichte und Landgerichte zuständig sind. Das grenzt die Gerichte schon mal etwas ein. Zum Vorteil. Sind pro Bundesland 1-3 Gerichte. Mehr nicht.
Hier der Link:http://transpatent.com/ra_krieger/gerzuurh.html[/URL]
Rechts muß Du gucken in welchem Gerichtsbezirk Deine Firma den Sitz hat.
Links stehen dann die Gerichte mit Orten.Ob nun der Sitz Deiner Firma oder der Wohnsitz des anderen entscheidend ist, habe ich auch nicht rausbekommen.
Ich rate Dir auf jeden Fall aber einen Fachanwalt für Internetrecht oder Urheberrecht zu nehmen. Falls es zum Prozeß kommt.
Die Materie ist zu kompliziert. Der Rechtsanwalt um die Ecke kennt sich damit mit Sicherheit nicht gut aus. Da würde ich einen Fachmann dranlassen.
Also nur vom entsprechenden Fachanwalt vertreten lassen.
Ein Ratschlag von mir als gelernter Rechtsanwaltsgehilfe.
Einfach mal die nächste Rechtsanwaltskammer anrufen und sich erkundigen.
Gibts in jeder größeren Stadt. Oder googlen und dort nach Fachanwälten suchen.Vorm Amtsgericht brauchst Du keinen Anwalt. Da kann man sich selber vertreten. Ab Landgericht aufwärts ist aber "Anwaltszwang"
Ich wünsch Dir viel Erfolg..
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil
-Der Beklagte wird verurteilt......usw usw. - -
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da wollte ich Dich auch noch nach gefargt haben wer sich streiten will.
Bei Firma-Firma eigentlich meist eindeutig.
Ist zwischen euch irgendwie ein Vertrag zustandegekommen?Üblich ist bei Firmen, daß in den ABG's neben dem Erfüllungsort auch der Gerichststand geregelt wird.
Irgendwo steht doch immer: Gerichsstand für beide Parteien ist xyz.
Ist immer der Ort wo die Firma den Sitz hat.Mit Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluß akzeptiert man meist die AGB's
und somit auch den Gerichtsstand.Jetzt kommt es also drauf an um was es bei euch geht. Ist ein Vertrag zustande gekommen?
Gruß
Ralf -
ich würde einfach mein Geld zurückfordern. Wieviele positive Bewertungen hat der Verkäufer denn?
Wenns ein seriöser VK ist, sollte er anstandslos Dir die Kohle zurücküberweisen.Wenn er Mucken macht, auf jeden Fall per Einschreiben eine Frist setzen.
1 einziges Schrieben mit Frist reicht aus. 14 Tage sollten es sein.
Ab dem 15.Tag befindet er sich dann automatisch im Verzug.Dann vielleicht per Mahnbescheid die Kohle zurückfordern.
Legt er binnen 14 Tagen kein Widerspruch ein, ergeht dann ein Vollstreckungsbescheid. Dies ist dann schon ein "vollstreckbarer Titel".Mit dem kann man schon viel machen. Kontopfändung, vorläufiges Zahlungsverbot beim Arbeitgeber etc. Alle Kosten gehen zu Lasten des Schuldners. Wenn nichts zu holen ist, mußt Du leider diese Kosten erstmal zahlen. Aber der Titel verjährt erst nach 30 Jahren. In diesem Zeitraum kannst Du immer wieder Vollstreckungsversuche machen. Die Zinsen und Zinseszinsen laufen natürlich 30 Jahre weiter.Legt er Widerspruch ein, kommt es zur Gerichtsverhandlung und ein Richter
entscheidet die Sache. -
bin fündig geworden:
§12 ZPO (Zivilprozeßordnung):
Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.§ 13.
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt
Also ist das Gericht zuständig, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
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Habe ich gerade im Netz gefunden:
Gerichtszuständigkeit
Für die Zuständigkeit des Gerichts sind verschiedene Faktoren maßgebend. Allgemein ist zu fragen, ob Amtsgericht oder Landgericht für eine Klagerhebung zuständig sind. Dies richtet sich in der Regel nach dem Streitwert der Angelegenheit. Liegt diese bei über DM 10.000,-- ist das Landgericht zuständig, andernfalls das Amtsgericht, soweit es sich um ein Zivilverfahren handelt.
Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit gibt es verschiedene Vorschriften: In der Regel wird das Gericht örtlich zuständig sein, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Abweichend davon kann der Gerichtsstand auch vereinbart werden.Hab leider keine ZPO (Zivilprozeßordnung) . Da müßte das auch drinstehen.
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wenn man bei dem Angebot auf "mehr Details" klickt, dort werden die 39 € auch wieder angezeigt. Dürfte somit eigentlich kein "Tippfehler" sein.
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ich habe festgestellt, daß bei 0815-Kreditkarten kaum Sicht-Kontrolle durchgeführt wird.
Hingegen Karten die von der Verbreitung her etwas "seltener" sind, der/die KassierIn dann doch die Karte etwas genauer begutachtet und sich anguckt. Auch die Rückseite wegen Unterschrift.