Das war auf die Nebenleistungen-Geschichte gemünzt. Also, wenn man so will, off topic. Sorry.
Beiträge von Hadraniel
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Original geschrieben von tatra
Aber das ist o2 so egal wie andere Manipulation in laufenden Vertragsverhältnissen.Diesen Satz kann man gar nicht fett genug drucken.
ZitatOriginal geschrieben von magick_6630
Nichtsdestotrotz rechtfertigt es nicht einen deratigen Wutausbruch, der meiner unprofesionellen Meinung nach, rechtlich den Rand der freien Meinungsäusserung doch arg strapaziert.Rechtlich am Rande der freien Meinungsäußerung sehe ich mich nicht. Alles, was ich o2 vorwerfe, hat Hand und Fuß - o2 hält sich zum wiederholten Male weder an geltendes Recht, noch an die eigenen Verträge. Da fehlen mir wirklich die Worte, wenn man mir einen "glatten Fall des Computerbetrugs" vorwirft.
Daß ich meine Vorwürfe gegen diesen ... Verein
nicht in schöne Worte einpacke, möge man mir nachsehen. Natürlich bin ich in vielfacher Hinsicht enttäuscht und auch wütend. Seit 2001 binwar ich Kunde bei o2 - und in den letzten 2 Jahren haben die blauen wirklich alles falsch gemacht. Da alles, was mir jetzt spontan noch zu schreiben einfällt, in eine vermutlich sinnlose Netzdiskussion abgleiten würde, breche ich hier mal ab.Nur soviel: ich werde die Unterlassungserklärung am Wochenende abgeben. Und ich sehe der Verhandlung Mitte September gelassen entgegen.
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Original geschrieben von lanturlu
Daß sie sich ausgerechnet auf das Patchen von Opera und Netfront beziehen, wirkt etwas an den Haaren herbei gezogen.Ja, eher hätte ich so ein Schreiben für meinen "Tunnelgräber"-Artikel erwartet.
Hier das Anschreiben:
ZitatAlles anzeigenwegen Anbieten gepatchter Software für Surf&Mail-Pack
Sehr geehrter Herr ...,
wir zeigen an, daß wir die Firma O2 (Germany) GmbH & Co. oHG , Georg-Brauchle-Ring 23 - 25, 80992 München, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Wie Sie wissen kann ein Kunde unserer Mandantin, der das O2 Surf&E-Mail-Pack kostenpflichtig bucht, im O2 Active-Portal oder auf beliebigen WAP-Seiten surfen sowie beliebig viele E-Mails empfangen und versenden, und zwar zum Flatrate-Festpreis von € 4,95/Monat. Das O2 Surf&E-Mail-Pack kann zusätzlich zum Mobilfunkvertrag gebucht werden. Für das Surfen im World Wide Web bietet unsere Mandantin eigene Produkte an.
Sie bieten auf Ihrer Internetseite „asware.net“ DLL-Dateien zum Download an, die unter anderem den Opera Mini Browser so modifizieren, daß abrechnungstechnisch das Surf&E-Mail-Pack unserer Mandantin greift. Dabei beschreiben Sie wie nachfolgend wiedergegeben exakt, wie man den Browser mit der heruntergeladenen DLL-Datei zum Laufen bringt.
* Frage: Funktioniert Opera mit der Flatrate?
* Antwort: jein. Aufgrund des Mißbrauchs durch PC-Nutzer hat o2 sich ein paar Hindernisse einfallen lassen, die leider nicht nur standard-PC-Browser aussperren, sondern auch die „besseren“ Browser für Smartphones. Opera/Symbian/UIQ/PPC ist auch betroffen – bedankt euch bei o2 bzw. bei den bösen PC-Nutzern.
* Für Opera 6.31/UIQ gibt es hier eine gepatchte OprModell.dll, welche die im Verzeichnis \system\libs (auf dem Laufwerk, auf dem Opera installiert wurde) ersetzt (Anleitung gab es hier).
* Achtung: Opera ignoriert die Proxy-Settings des Symbian-Betriebssystems und hat seine eigenen Einstellungen für Proxy. Hier ist 195.182.114.52:8080 einzutragen.* Frage: Funktioniert Netfront mit der Flatrate?
* Antwort: jein. Auch Netfront ist von den o2-Gegenmaßnahmen gegen böse PC-Nutzer betroffen.
* Hier gibt es eine gepatchte netfront3.app für NetFront 3.1 Rel 20040414 UIQ, welche die im Verzeichnis \system\apps\netfront3 (auf dem Installationslaufwerk natürlich) ersetzt. Nutzer anderer Versionen bedienen sich bitter dieser Anleitung.
* Achtung: Netfront ignoriert wie auch Opera die Proxy-Settings des Symbian-Betriebssystems und hat seine eigenen Einstellungen für Proxy. Hier ist 195.182.114.52:8080 einzutragen.Weiter ist darauf hinzuweisen, daß Sie in einem Wettbewerbsverhältnis zu unserer Mandantin stehen, da Sie ausweislich Ihres Internet-Auftirtts unter „Andys Blog“ unter anderem Werbung für „BASE“ machen.
Namens und im Auftrag unserer Mandantin haben wir Sie insoweit auf folgendes hinzuweisen:
1. Das Anbieten eines Computerprogramms, das dazu geeignet ist, durch Manipulation eine unberechtigte Nutzung von Dienstleistungen unserer Mandantin zu ermöglichen, stellt eine Behinderung unserer Mandantin dar und ist ein klarer Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 7 UWG. So hat beispielsweise das OLG München bereits mit Urteil vom 22.06.1995 (rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision durch den BGH, vgl. CR 1996, 674) wie folgt ausgeführt:
„Der Klägerin steht das Recht zu, sich vor mißbräuchlicher Verwendung des von ihr vertriebenen Programms K, was ihrerseits zu einer Behinderung beim Vertrieb des Programms führt, zu schützen. Das Landgericht hat hierzu auf Seite 11 des Urteils ausgeführt: „Die Klägerin versucht sich in rechtlich zulässiger Weise vor unerlaubtem Kopieren ihres äußerst erfolgreichen, aber auch teuren Programms durch die Verwendung der Dongles zu schützen. Die Beklagten eröffnen durch ihr Programm Kunden der Klägerin, die eine Original-Version besitzen, die Möglichkeit zu einem Einsatz an letztlich unbegrenzt vielen Plätzen, ebenso besteht die Möglichkeit, daß sich Dritte, ohne im Besitz einer Original-Version zu sein, das Programm der Klägerin unerlaubt kopieren und ohne deren Wissen eine Einfach- oder Vielfach-Nutzung vornehmen. (…)““
(OLG München CR 1996, 11, 17 – Dongle)
Gleiches gilt vorliegend: auch die von Ihnen vertriebene Software ermöglicht die Nutzung des Surf&E-Mail-Packs entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Manipulation.
So haben die Gerichte beispielsweise auch die Wettbewerbswidrigkeit der Entsperrung von Pre-Paid-Mobilfunktelefonen durch Entfernung des sogenannten SIM-Locks zigfach bestätigt. Wir überreichen als
Anlage 1
beispielhaft ein Urteil des LG München I vom 17.05.2001, in dem es auf Seite 10 wie folgt heißt:
„Der Beklagte ermöglicht durch das von ihm angebotene Programm, daß das subventionierte Funktelefon mit jeder beliebigen Karte betrieben werden kann, wodurch die vom subventionierenden Netzbetreiber beabsichtigte längerfristige Anbindung des Kunden an einer Providerleistung umgangen wird. Hierdurch entfällt die Grundlage für die Subventionierung des Telefons.
Es ist offensichtlich, daß der Klägerin durch das Entsperren der SIM-Locks und damit auch durch das Vorgehen der Beklagten ein sehr hoher Schaden entsteht. Dies ist gerade auch deshalb anzunehmen, weil Verletzungsfälle für die Klägerin kaum feststellbar sind.“
2. Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, daß auch ein Anspruch aus §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB i. V. m. §§ 263, 263 a StGB gegeben ist. Ihr Verhalten stellt eine Anstiftung bzw. Beihilfe zum Betrug der Kunden unserer Mandantin zu Lasten unserer Mandantin dar, die zu einer Vermögensverfügung, nämlich der kostenlosen Abgabe von Dienstleistungen entgegen ihrem Willen veranlaßt wird. Vor allem handelt es sich aber auch um einen glatten Fall des Computerbetruges gemäß § 263 a StGB.
Unserer Mandantin stehen daher Unterlassungsansprüche sowie an sich auch Auskunfts-, Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche zu. Unsere Mandantin würde allerdings auf die ihr zustehenden Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche verzichten, soweit Sie bis zum
Donnerstag, den 30.08.2007, 12:00 Uhr
hier eingehend die als
Anlage 2
beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Telefax-Übermittlung vorab ist fristwahrend, soweit das Original mit normaler Post unverzüglich nachgereicht wird. Anderenfalls müssen Sie mit sofortiger gerichtlicher Inanspruchnahme rechnen. Aufgrund der Umstände dieser Angelegenheit kommt eine Fristverlängerung von vornherein nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Neuwald
Rechtsanwalt
Anlagen
- Urteil des LG München I vom 17.05.2001
- vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Ich hätte also auch nur die Links rausnehmen können. Nur pflege ich die FAQ ja eh schon lang nicht mehr, und warum sollte ich auch indirekten Support für einen Anbieter leisten, der seine Kunden schon so oft betrogen hat (fehlerhafte Abrechnungen, Euro-Umstellung, Tarifwechsel nur mit Fußangeln, Nebenleistungen).. die WAP Flatrate ist auch Betrug. Ich habs schonmal erwähnt: durch dieses Proxy-Konstrukt tappen unversierte Anwender ganz schnell in Kostenfallen, von denen die Werbung bestenfalls im Kleingedruckten erzählt.
Ich kann wirklich nur jeden bedauern, der bei o2 einen Vertrag hat, oder gar dort verlängert/neu abschliesst.
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Auch Basti und Torben (o2 wap flat Patchprogramm) haben heute die gleichen Abmahnungen erhalten.
Von Kosten steht zumindest nix drin. Mein Anwalt meinte, daß die Unterlassungserklärung damit auch kostenlos bleiben sollte.
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Zitat
Original geschrieben von wgot
nein, ich meinte die Aussage, daß o2 alle Leistungen (außer "kassieren") als Nebenleistungen ansieht. Dies trifft u.a. für Standardgespräche nicht zu.Ich war Mitte Juni in beiden Kaiserslauterer o2Shops und in dem in Bonn. Keiner der Angestellten wußte um die Tarifierung von Sonderrufnummern, keiner hatte jemals die Vokabel "Nebenleistungen" gehört. Schriftlich bestätigen wollte mir das aber keiner, da wollten sie mich eher rauswerfen.
Die Standardhotline von o2 kennt das Wort ebensowenig wie das Tarifheft. Nirgends gibt es eine Liste von dem, was eine Nebenleistung ist - damals wie heute weiss das niemand.
o2 beruft sich jedoch bei seinem Vorgehen gegen diejenigen, welche die außerordentliche Kündigung aussprechen, genau darauf. Konsequenterweise muss ich als Kunde also davon ausgehen, daß jede Leistung von o2 eine Nebenleistung ist.
Das Gericht in Charlottenbourg hat die AGB-Klausel mit "Nebenleistungen" übrigens komplett kassiert.
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Re: Re: Abmahnung von o2 gegen WAP Flat FAQ Tools
ZitatOriginal geschrieben von wgot
willst Du den Anwälten gleich einen Grund für die nächste Abmahnung liefern?Der da wäre? Das Recht auf freie Meinungsäußerung?
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Ich bitte um Kenntnisnahme dieses Threads.
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Hallo,
ich habe soeben von o2 bzw. durch eine von denen beauftragte Anwaltskanzlei eine Abmahnung erhalten, weil ich in meiner o2 WAP Flat FAQ auf gepatchtete DLLs für Opera und Netfront verlinkt habe.
Zitathr Verhalten stellt eine Anstiftung bzw. Beihilfe zum Betrug der Kunden unserer Mandantin zu Lasten unserer Mandantin dar, die zu einer Vermögensverfügung, nämlich der kostenlosen Abgabe von Dienstleistungen entgegen ihrem Willen veranlaßt wird. Vor allem handelt es sich aber auch um einen glatten Fall des Computerbetruges gemäß § 263 a StGB.
Im Schreiben wird noch Bezug genommen auf das Knacken von Prepaid-Handys (Urteil dagegen als Anlage dabei), und das Anbieten dieser DLLs damit gleichgesetzt.
Ich muss wohl nicht schreiben was ich davon halte, daß man mich anmacht, weil ich mal einen Beitrag dazu geleistet habe, daß unbedarfte User das Produkt "WAP Flat" so nutzen konnten wie ihnen von der Werbung und dem Vertrieb angepriesen wurde. Ganz zu Beginn habe ich mich fast schämen müssen, einem Nachbarn den damaligen ersten o2 XDA samt WAP Flat zu empfehlen - nur um in den darauffolgenden Wochen Support leisten zu müssen, den die Hotline nicht auf die Reihe bekam. Und weil das Produkt "XDA mit WAP Flat" bei weitem nicht das zu leisten vermochte, was beworben war.
Ich nutze die WAP Flat schon seit langem nicht mehr, und wegen dieser 0180-Sache sind die bei mir und allen meinen Bekannten auf ewig unten durch; nach Monaten sinn- und ergebnislosen Briefwechsels bereite ich diese Tage auch eine Feststellungsklage vor, die mein Anwalt, wenn er aus dem Urlaub zurück ist, einreichen wird.
Aus diesen Gründen habe ich nun meine ohnehin schon lange nicht mehr gepflegte o2 WAP Flat FAQ entfernt.
Ich kann desweiteren auch nur jedem raten, sich von diesem "Premium-Anbieter" fernzuhalten. Mit einem Anbieter, der außer der Rechnungsstellung und der monatlichen Lastschrift alle seine Leistungen als Nebenleistungen ansieht, darf man keine Geschäftsbeziehung eingehen. Auch nicht für 1 EUR-Handys.
Grüße, Andy
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Original geschrieben von TheAsa
Sehr bracuhbar, gerade für die VISA-Karte um an Bargeld zu kommen.Du kannst Geld auf die Kreditkarte aufbuchen. Und mit dem neuen Onlinebanking statt wie früher telefonisch nun auch per Web wieder Geld zurück vom VISA Guthaben aufs Girokonto.
Aufgrund der hohen Verzinsung des VISA Guthabens und der niedrigen Zinsen auf dem Girokonto ist es ohnehin sinnvoll, das VISA-Guthabenkonto quasi als Tagesgeldkonto zu nutzen.
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Wirklich schade - und absolut unverständlich - warum man nie beides gleichzeitig haben kann: Online- und Papierrechnung ...