ZitatOriginal geschrieben von matzefix
Bereitstellung oder Portierung der Rufnummer, Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse, Änderung von Kundendaten, Bereitstellen einer Ersatzkarte... Das könnte nach BGB noch als Nebenleistung gelten. Und da kann man prima kassieren... Sehr schön in der Preisbroschüre nachzulesen.
"könnte als Nebenleistung gelten". Da liegt doch der Hase im Pfeffer. Wenn nirgendwo steht, was eine Haupt- und was eine Nebenleistung ist, und man bis heute auch nicht in Erfahrung bringen kann, welche Leistung welcher Kategorie zuzuordnen ist (ich schreibs noch einmal: das Wort Nebenleistung kommt bis heute weder im Tarifheft noch im Vokabular eines Angestellten eines o2-Shops vor; böse Zungen behaupten, daß o2 es selbst nicht weiß ;)), ist das meinem Laienverständnis (IANAL) nach nicht durch BGB§305c für den Anbieter zu retten und für mich ein klarer Verstoß gegen BGB§307 und den gesunden Menschenverstand.
Ohne Definition ist es eine höchst subjektive Einschätzung. Für die meisten Leute spielt MNP keine Rolle, da ist die Portierung einer Rufnummer sicher eine Nebenleistung. Für Geschäftskunden gilt das nicht, und da erst die Regulierung über Jahre hinweg die MNP am Markt durchdrücken musste kann es so nebensächlich auch nicht sein. Gleiches gilt für den Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse.
"Bereitstellen einer Ersatzkarte" .. wie kann das eine Nebenleistung sein? Hauptkarte defekt oder verloren: Kunde ist selber schuld und hat den Rest der Vertragslaufzeit eben Pech?
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Vielleicht argumentiert o2 konsequenterweise eines Tages wirklich, daß sämtliche Leistungen bis auf die Rechnungsstellung und Lastschrift eine Nebenleistung und dadurch auch zur Vertragslaufzeit ohne Mitteilungspflicht und Kündigungsrecht beliebig einseitig modifizierbar seien. Der Premium-Nebenleistungs-Lastschriftenanbieter. Mein Gott, daß ich auf diese Marktlücke nicht früher gekommen bin ..
So ich fahre jetzt besser mal 2 Wochen in Urlaub und bin gespannt was sich so alles getan hat, wenn ich zurück bin.