Beiträge von Hadraniel

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    Original geschrieben von matzefix
    Bereitstellung oder Portierung der Rufnummer, Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse, Änderung von Kundendaten, Bereitstellen einer Ersatzkarte... Das könnte nach BGB noch als Nebenleistung gelten. Und da kann man prima kassieren... Sehr schön in der Preisbroschüre nachzulesen.

    "könnte als Nebenleistung gelten". Da liegt doch der Hase im Pfeffer. Wenn nirgendwo steht, was eine Haupt- und was eine Nebenleistung ist, und man bis heute auch nicht in Erfahrung bringen kann, welche Leistung welcher Kategorie zuzuordnen ist (ich schreibs noch einmal: das Wort Nebenleistung kommt bis heute weder im Tarifheft noch im Vokabular eines Angestellten eines o2-Shops vor; böse Zungen behaupten, daß o2 es selbst nicht weiß ;)), ist das meinem Laienverständnis (IANAL) nach nicht durch BGB§305c für den Anbieter zu retten und für mich ein klarer Verstoß gegen BGB§307 und den gesunden Menschenverstand.


    Ohne Definition ist es eine höchst subjektive Einschätzung. Für die meisten Leute spielt MNP keine Rolle, da ist die Portierung einer Rufnummer sicher eine Nebenleistung. Für Geschäftskunden gilt das nicht, und da erst die Regulierung über Jahre hinweg die MNP am Markt durchdrücken musste kann es so nebensächlich auch nicht sein. Gleiches gilt für den Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse.
    "Bereitstellen einer Ersatzkarte" .. wie kann das eine Nebenleistung sein? Hauptkarte defekt oder verloren: Kunde ist selber schuld und hat den Rest der Vertragslaufzeit eben Pech?


    ..


    Vielleicht argumentiert o2 konsequenterweise eines Tages wirklich, daß sämtliche Leistungen bis auf die Rechnungsstellung und Lastschrift eine Nebenleistung und dadurch auch zur Vertragslaufzeit ohne Mitteilungspflicht und Kündigungsrecht beliebig einseitig modifizierbar seien. Der Premium-Nebenleistungs-Lastschriftenanbieter. Mein Gott, daß ich auf diese Marktlücke nicht früher gekommen bin ..



    So ich fahre jetzt besser mal 2 Wochen in Urlaub und bin gespannt was sich so alles getan hat, wenn ich zurück bin.

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    Original geschrieben von [TC]Desruptor
    ihr glaubt doch wohlnicht im Ernst, dass sich eine Rettungskraft im Fall eines Falles die Zeit hat und irgendwelche Angehörigen zu informieren. Dawird bestimmt keiner euer Telefonbuch durchsuchen.

    Die Rettungskraft nicht, aber die Angestellten im Krankenhaus.


    Sehr viel sinnvoller als einen wieauchimmer bezeichneten Eintrag im Adressbuch des Handys finde ich den Organspendeausweis.


    Selbst wenn man ihn nur bei sich trägt, um im "Ernstfall" jegliche oder auch bestimmte Spenden zu verweigern: da gibts auch ein Feld, wo man einen Angehörigen bzw. eine im Ernstfall zu benachrichtigende Person notieren soll/kann.



    Ausweis ausfüllen, einschweissen (macht z.B. die Hausbankfiliale), und ab zu den Papieren. Dann wird sogar "nach Hause telefoniert", selbst wenn man in den Fluss gefallen oder sich dermassen am Baum zerbretzelt hat, daß die Elektronik den Geist aufgegeben hat, obwohl der Geist am Körper noch festhält.

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    Original geschrieben von Bilker
    Habe mal wieder mit der HL gesprochen.
    Also, es gibt keine schriftl. Einordnung von Haupt- und Nebenleistungen,
    die werden von O2 einfach festgelegt!!!

    Hmm, andere Hotliner bieten einem an, Haupt- und Nebenleistungen vorzulesen, wieder andere faxen angeblich auf Aufforderung eine Liste...


    Hier ist schonmal angekündigt worden, daß jemand eine solche Liste scannen und hier einstellen wollte?



    Unabhängig von dieser Liste spielt es für die Prozesse keine Rolle. Mitte letzten Jahres mag es so Listen auch gegeben haben oder auch nicht - im Tarifheft kam damals wie heute das Wort "Nebenleistung" nicht vor. Man sollte meinen, daß diese AGB-Klausel damit völlig wertlos ist.

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    Original geschrieben von toyboy
    es geht nicht darum, das er eingeschnappt ist, es geht darum das er Sachen für die "lieben Kollegen" besorgt hat, die dann kein Interesse mehr hatten....


    sowas ist früher nicht vorgekommen, früher hat man sich auch an Absprachen gehalten....

    ok. ich hab auch eine PN von ihm bekommen und soweit ist alles geklärt denke ich.



    Ich habe noch nie bei TT "gehandelt", ich hatte meine Kontakte mit den ehemals 4 "Hofhändlern", heute nur noch mim Handy-Sascha. Ich sehe keinen Grund, Neugeräte woanders zu kaufen, und ich sehe auch keinen Grund, Gebrauchtgerätehandel hier im Forum anders zu betrachten als das Minenfeld ebay.


    Mag sein, daß es mal kuschelig familiär war, und man dadurch enttäsucht ist, wie es heute ist. Bei einem Forum mit über 40.000 Nutzern und täglich vermutlich Dutzenden Neuanmeldungen ändern sich Dinge nunmal. Und mit einem "früher war alles besser" ists da ja auch nicht getan, das muss man differenziert betrachten.


    In jedem Fall empfand ich das "und tschüss" unangemessen, überzogen. Man kann das mit dem Handeln hier ja auch einfach sein lassen, und trotzdem den "Rest" nutzen. Rest ist gut. Es gibt keine bessere Quelle für Erfahrungsberichte, Tips und News rund um den Mobilfunk als TT, und solange die Mods ihren Kurs beibehalten und sich auch keine HK-Geschichte wiederholt, sehe ich das nicht in Gefahr.

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    Original geschrieben von zork66
    jupp, es ist einfach zu spüren, dass TT insgesamt sehr viel größer und unpersönlicher geworden ist.

    Mobilfunk ist inzwischen ein Alltagsprodukt und Massenmarkt, nicht mehr High-Tech-Hobby für gutbetuchte early-adopter. Ich sehe keinen Grund, warum sich dies nicht auch auf TT abbilden sollte.
    Auch wenn das Rauschen hier zugenommen hat ist TT noch immer die Anlaufstelle wenn es um Mobilfunk geht, und wird es auch bleiben, da die Moderatoren hier imho einen sehr guten Job machen. Die Zunahme des Rauschens ist auch kein TT-Phänomen, sondern überall zu beobachten: prad.de (TFT), druckerchannel.de (Drucker), onlinekosten.de (Internetzugänge), um nur mal drei zu nennen. Das Rauschen sind die Massen, die nicht nur email sondern auch Communities (web2.0 ;)) als Teil des Internets entdecken. Das werden die alten Hasen nicht verhindern.


    Ich wünsche mir auch zunehmend eine Transitseite, in der man nach dem Klick auf "neues Thema" und "Antwort verfassen" ein Häkchen setzen muss, worin man bestätigt, zuvor sowohl Foren- und Thread-Suche benutzt zu haben, um mit seinem möglicherweise überflüssigen Posting nicht nur zu rauschen. Weil an der Schule keine Netiquette gelehrt wird, und weil die Pflicht, sich diese anzueignen und sich daran zu halten, für Rookies in den Foren-Nutzungsbedingungen untergeht, wie Fußnoten in den gängigen AGB-Listen der Mobilfunkanbieter.



    Zu dem Eingangsthema möchte ich aber auch kurz meinen Senf ablassen.


    Ich kenne den Initiator des Threads nicht, habe aber gesehen, daß sich sein Unmut über TT darin begründet, daß er mit 370 EUR in Vorleistung gegangen ist, in der Erwartung hier 13 EUR zu verdienen. Und dieses Vorhaben ist gescheitert.


    Nun argumentiert er, daß der Community-Gedanke verloren gegangen sei. Ich kann da nicht ganz folgen. Es liegt sicher auch an der Höhe der "Aufwandsentschädigung". Diese wird offensichtlich als zu hoch empfunden. Im Gedanken daran, mal beim Shoppen kurz im o2-Shop vorbeizulaufen und dann 13 EUR als Aufwandsentschädigung einzusacken finde ich das persönlich spontan auch nicht angemessen. Im Freundeskreis oder auch in einer Community verzichtet man schließlich auf solche Vorteilnahme. Da hilft es auch nichts, daß das Gerät selbst für 370 Euro möglicherweise ein Schnäppchen ist, hier gehts ums Prinzip. Oder aber man macht es bewusst mit dem Gedanken, etwas daran zu verdienen. Wenn man bei so einem hohen Betrag in Vorleistung geht, ist das wohl so. Dann muss man sich aber auch den Regeln des Marktes unterwerfen (Angebot und Nachfrage machen den Preis), und darf nicht auf die "Communityunterstützung" bestehen. Einfach kommentarlos für 370 EUR in Biete (oder gar bei ebay) reingesetzt, und es hätte mit Sicherheit kein Problem gegeben.


    Das bekannte Sprichwort "bei Geld hört die Freundschaft auf" kommt nicht von ungefähr.


    Aber jetzt eingeschnappt der ganzen Community den Rücken zu kehren ........

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    Original geschrieben von ganymed
    Klagt dann eigentlich o2 oder das Inkasso-Unternehmen, dass ja jetzt gläubiger der abgetretenen Forderung ist?

    Die Forderung wird nicht abgetreten, lediglich das Inkasso. Der Forderung widerspricht man, und o2 muss (und wird..?) dann rechtlich gegen den säumigen Kunden vorgehen, wenn sie meinen daß ihnen das Geld trotzdem zusteht.


    Fieserweise verpassen sie einem wohl schon einen Schufa-Eintrag, bevor diese Frage des "Zustehens" rechtlich geklärt ist. Ausserdem haben sie (mindestens bei mir) zweimal ohne Lastschriftgenehmigung abgebucht. Beides Vorgehensweisen, die nach meinem Laienverständnis auch unrechtmässig und eine Strafe wert wären.

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    Habt ihr denen richtig die Einzugsermächtigung entzigen? Das sollte man mal der Bankenaufsicht o.ä. melden.


    Schreiben 1
    "[..] Weiterhin entziehe ich Ihnen hiermit die Genehmigung fällige Beiträge von meinem Girokonto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen"


    Schreiben 2
    "Ich habe Ihnen bereits in meinem letzten Schreiben die Lastschriftgenehmigung entzogen,
    mit der Ankündigung, zukünftige Lastschriften ihrerseits zurückbuchen zu lassen. Wie ich
    nun feststelle haben Sie am 03.05.2007 dennoch abgebucht.
    Ich widerspreche hiermit der zugrundeliegenden Rechnung, und behalte mir das Recht vor,
    den abgebuchten Betrag zurückzufordern bzw. die Lastschrift zurückzugeben. Dies gilt auch
    auch für eventuelle weitere Lastschriften, die sie zukünftig ohne meine Genehmigung
    verfügen."


    Daß da nun weiterhin per Lastschrift abgebucht wird, ist für mich ein weiteres Indiz dafür, daß meine ausführlichen und sorgfältigen Schreiben gar nicht gelesen sondern nur mit dem Standardschreiben beantwortet wurden.



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    Original geschrieben von blackspion
    Beisst sich zwar damit das die Preise aus dem Tarifheft lt. Vertrag gueltig eingebunden sind, aber das Leben ist kein Ponyhof ;)

    in den aktuellen Tarifheften stehen die Preise ja aus gutem Grund nicht mehr drin. Stattdessen gibts jetzt Listen mit 2 Wochen Gültigkeit zum Herunterladen im Netz... :p und die Bediensteten in den o2 Shops haben so gar keinen Peil :p

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    Original geschrieben von hrgajek
    Du teilst ihnen (am besten jedes Mal) mit, daß Du nur unter Vorbehalt zahlst, soll heißen, falls Du in einem späteren Rechtsstreit gewinnst, müssen sie das alles mit Zinsen zurückzahlen.

    Das ist es, was ich überhaupt nicht einsehe. Bei jeder Rechnung müsste ich Einspruch einlegen - nur damit ich eines fernen Tages, möglicherweise mal mein Geld zurückbekomme. Zumal ich dann ja immer noch meinen Rechtsanspruch aussetzen muss, oder darauf warten, daß es jemand anders tut.
    Wie lange hat sich das bei der Euro-Umstellung hingezogen? Vier Jahre? Fünf?



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    Hast Du persönlich Deinen o2-Vertrag mal irgendwann "verlängert" ? Hast Du dabei (nach Ansicht von o2 und ggfs. des Gerichtes, neuen Dir total unbekannten AGBs zugestimmt) Das ist stark vermintes Gelände. Ich habe einen VIAG-Vertrag vom Oktober 1998, der 2000 auf Genion "aufgebohrt" aber seitdem nicht mehr angerührt wurde. Welche AGBs gelten? Die von 1998 oder 2000 oder doch die von 2007 ? Ich weiß es nicht.

    Ich habe meinen Vertrag Ende August 2006 aktiv verlängert, ich habe das Tarifheft und die AGB, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren, vorliegen.


    Ich habe keinen Anwalt konsultiert, aber als mündiger Bürger sehe ich mich im Recht, und das auch vielfach bestätigt, wenn eben nicht von irgendeinem Juristen oder Richter.


    Sollten mir aus dieser Geschichte irgendwelche Nachteile erwachsen werde ich nicht müde, das zu bloggen, das an Verbraucherschutzorganisationen und sonstwo hinauszuposaunen. Wäre auch ein gefundenes Fressen für Boulevard-Blätter und Heises "Vorsicht Kunde!"-Kolumne.


    Natürlich habe ich dann erstmal den Schaden, aber ich gehe erstmal fest davon aus, daß ich das Recht auch zugesprochen bekomme, was mir zusteht - sollte o2 jetzt wirklich die grobe Keule auspacken.


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    .. Sondern am Ende gut informierte Kunden, die nur noch Rosinen picken.

    Solange die Anbieter Signalpreise stets mit Fußfesseln kombinieren, haben sie nicht das Recht, so zu heulen. Für die Anbieter gilt das marktwirtschaftliche Prinzip der maximalen Kosteneffizienz, warum sollte das nicht auch für den Kunden gelten?!



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    MarioT schrieb:
    Alle Rechnungsbeträge unter Vorbehalt zahlen

    .. und dann warten bis zum Sankt Nimmerleinstag? Wer sorgt dafür, daß ich mein Recht und damit mein Geld bekomme, wenn nicht ich selbst?

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    Original geschrieben von Bilker
    Aber da wird eh wieder ein Brief kommen, mit Inhalt "aus unserem Hause gab es nie eine solche Aussage, dass es eine Liste mit Nebenleistungen gibt" oder so ähnlich...

    Was heute noch kommt, ist doch irrelevant. Relevanz hätte es m.E. nur, wenn wirklich so etwas kommt wie "wir können Ihnen keine Liste von Haupt- und Nebenleistungen geben". Das wäre weitere Munition für einen Prozeß gegen o2 (egal ob vom Kunden oder von o2 selbst angestrengt).


    Relevant ist, was bei Vertragsabschluss galt. Ausser in den AGB-Fußnoten kommt das Wort "Nebenleistung" nicht vor. Im Tarifheft schonmal gar nicht. Dort sind die Gesprächspreise zu Sonderrufnummern ausgezeichnet wie andere Gespräche auch, ohne Fußnoten. Ich habe das hier vor einigen Seiten reingestellt.


    Wenn o2 mit dieser Nummer durchkommen sollte, würde das doch nur bedeuten, daß jeder Mobilfunkanbieter jeden Tarif und jedes Leistungsmerkmal beliebig ändern könnte, ohne den Kunden bescheid zu sagen, und ohne ihnen ein Kündigungsrecht einzuräumen. Verträge, die nicht das wert sind, worauf sie gedruckt wurden.


    Wie hier jemand so schön schrieb: die einzige Hauptleistung von o2 ist die Rechnungsstellung und das Inkasso :rolleyes: