ZitatWenn keine Sonderkündigung zustande kommt, dann einfach normal kündigen u. die Sim-Karte nicht mehr nutzen.
Nö. Dann zahle ich ja noch 18 Monate lang Grundgebühr. Warum sollte ich?
ZitatMan kann die teueren 0180 Nummern bei O2 doch einfach umgehen. Z.B. Mit "Tocall"
12 cent + Einwahlkosten. Kostet dann aus der HZ 15 cent und unterwegs 31 cent.
Das ändert ja nichts daran, daß o2 seinen Vertrag gebrochen hat und trotzdem die Kunden nicht rauslässt. Ausserdem braucht man kein Genion, wenn man eh Callthrough benutzt.
ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
Macht euch mal nicht in die Hosen wegen dem oder den Urteil(en), die für O2 entschieden haben. Ich habe zwar das Urteil noch nicht lesen können, aber: Nach allem was darüber berichtet wurde, hatten die Kläger die falsche Strategie gewählt. Sie wollten darauf hinaus, dass die Erhöhung nicht rechtens sei, damit einen Eingriff in vertragliche Positionen des Klägers bedeute und daraus ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB erwächst.
Was heisst hier falsche Strategie: die Erhöhung von im Tarifheft ausgewiesenen Leistungen ist unzulässig und führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht, es ist mir ein Rätsel wie der Richter da ein Urteil zugunsten o2 fällen konnte.
Das Nichtinformieren ist gleichfalls ein Kündigungsgrund ... tja, wenn, und das wird hier wohl der Fall gewesen sein, wenn das Gericht entscheiden hat, daß Sonderrufnummern wirklich nur eine Nebenleistung sind. Dann muss man laut o2 AGB den Kunden eben nicht informieren.
Da aber zumindest 07/2006 nirgends im Tarifheft aufgeführt ist, was Nebenleistungen sind, und Sonderrufnummern wie alle anderen Gespräche auch tariflich ausgewiesen sind, ist es mir ein Rätsel, nein, eine Ungeheuerlichkeit, wie das Gericht hier zu Ungunsten des Kunden entscheiden konnte.
Alles spekulieren hilft nicht, es muss eine Abschrift des Urteils her, damit wir sehen können, was da wirklich gelaufen ist.
