Beiträge von Hadraniel

    Zitat

    Wenn keine Sonderkündigung zustande kommt, dann einfach normal kündigen u. die Sim-Karte nicht mehr nutzen.

    Nö. Dann zahle ich ja noch 18 Monate lang Grundgebühr. Warum sollte ich?



    Zitat

    Man kann die teueren 0180 Nummern bei O2 doch einfach umgehen. Z.B. Mit "Tocall"
    12 cent + Einwahlkosten. Kostet dann aus der HZ 15 cent und unterwegs 31 cent.

    Das ändert ja nichts daran, daß o2 seinen Vertrag gebrochen hat und trotzdem die Kunden nicht rauslässt. Ausserdem braucht man kein Genion, wenn man eh Callthrough benutzt.


    Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Macht euch mal nicht in die Hosen wegen dem oder den Urteil(en), die für O2 entschieden haben. Ich habe zwar das Urteil noch nicht lesen können, aber: Nach allem was darüber berichtet wurde, hatten die Kläger die falsche Strategie gewählt. Sie wollten darauf hinaus, dass die Erhöhung nicht rechtens sei, damit einen Eingriff in vertragliche Positionen des Klägers bedeute und daraus ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB erwächst.

    Was heisst hier falsche Strategie: die Erhöhung von im Tarifheft ausgewiesenen Leistungen ist unzulässig und führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht, es ist mir ein Rätsel wie der Richter da ein Urteil zugunsten o2 fällen konnte.


    Das Nichtinformieren ist gleichfalls ein Kündigungsgrund ... tja, wenn, und das wird hier wohl der Fall gewesen sein, wenn das Gericht entscheiden hat, daß Sonderrufnummern wirklich nur eine Nebenleistung sind. Dann muss man laut o2 AGB den Kunden eben nicht informieren.


    Da aber zumindest 07/2006 nirgends im Tarifheft aufgeführt ist, was Nebenleistungen sind, und Sonderrufnummern wie alle anderen Gespräche auch tariflich ausgewiesen sind, ist es mir ein Rätsel, nein, eine Ungeheuerlichkeit, wie das Gericht hier zu Ungunsten des Kunden entscheiden konnte.



    Alles spekulieren hilft nicht, es muss eine Abschrift des Urteils her, damit wir sehen können, was da wirklich gelaufen ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Ich habe jedoch gehört, dass es keine Berufung geben wird. ... (ob das stimmt, weiss ich nicht)... und das Urteil somit rechtskräftig ist.

    Quelle? o2-Hotline?


    pacta sunt servanda sagen die Juristen: Verträge müssen eingehalten werden.


    Wenn auch das künftig in Deutschland nicht mehr gilt .... naja .. dann ist das auch nur ein Teil mehr im Puzzle des Verfalls. Wenn man die Schlagzeilen der letzten 4 Wochen querliest, wundert einen gar nichts mehr, da ist o2 nur ein Verbrecherladen unter vielen (Firmen, Personen, etc..)

    Bevor man sich nur für mobiles ICQ ein eigenes Gerät kauft würde ich Jimm auf dem verfügbaren Handy probieren. Jedes halbwegs aktuelle Gerät kann dieses J2ME-midlet ausführen. Der Simyo-Datentarif ist wie hier bereits erwähnt perfekt für instant messaging.



    Ich nutze Jimm unterwegs auf meinem K600i .. oder auch auf meinem MDAc (mit der TAOJava-Runtime und T9-Stifteingabe).


    Von mobilen Geräten mit Minitastaturen halte ich persönlich - spätestens seit ich einige Wochen den HTC Hermes im Dienst hatte - übrigens gar nichts. Bei Fliesstext bin ich mit T9, egal ob Handy-Tastatur oder Touchscreen, schneller, und die zusätzliche Mechanik nimmt nur Platz weg und/oder macht das Gerät schwerer und anfälliger (Slider-Keyboards). Ich weiß, daß das viele anders sehen, empfehle bei heavy use wenn T9 nicht reicht trotzdem eine "richtige" Falttastatur (ich nutze die günstige stowaway-Alternative Freedom-Keyboard in der BT-Variante).

    Den Email-Connector habe ich noch nicht konfiguriert, da ich den Funambol-Client auf meinem MDAc (Windows Mobile 2003 SE) nicht installiert bekomme. Die Installation bricht immer beim Start schon ab :(


    Outlook und Thunderbird/Sunbird synchronisieren aber schon wunderbar. Sobald der WM-Client läuft, kündige ich meinen Exchange-Server bei Strato ...

    Zitat

    Original geschrieben von mrspeccy
    Bislang habe ich keinen Anwalt eingeschaltet, sondern "warte" darauf, dass mich O2 verklagt.


    Ich werde künftig, auch wie in meinem letzten Schreiben an o2 angekündigt, die kommenden Lastschriften zurückbuchen lassen.



    Kein Wort von "Nebenleistungen" (aus dem Tarifheft 07/2006, vielen Dank an blackspion). Siehe dazu auch AGB von 07-2006 §13.


    Warum verklagt die Verbraucherzentrale, welche auf die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung hingewiesen hat, nicht mal o2, so daß da ein Grundsatzurteil gefällt und alle Kunden zu ihrem Recht kommen, ohne daß sie es einfordern und hart bleiben müssen? Außerdem gehört o2 wirklich übelst bestraft ... :mad:

    Hat hier jemand einen Kundenprospekt der o2 Genion Tarife von vor November 2006 aufgehoben und könnte diesen mal einscannen und zur Verfügung stellen? Ich habe meine Prospekte beim letzten Umzug wohl entsorgt :(


    Diverse AGB-Versionen kann man in den o2 Yahoo Groups laden, die Prospekte leider nicht.


    Ist schon schlimm ... fortan werde ich nie wieder irgendeinen Mobilfunkvertrag abschliessen, ohne die Prospekte wegzuwerfen :-(

    So eine Anweisung ergeht wenn dann indirekt: für jeden Kunden, der seine Sokü nach dem Gespräch nicht durchzieht, gibts ne Prämie mit dem Callcenter-Agenten, der ihm das versagt hat. Wer in Call-Centern arbeitet verkauft auch für 7.50 EUR Prämie auch mal seine Mutter...


    Also o2 gehört wirklich ganz ordentlich bestraft für diesen Bock. Merkwürdig, daß die Konkurrenz nicht darauf herumreitet .. oder auch erschreckend - weil sie es auch nicht besser macht in ihren AGB?


    Hat hier irgendwer je schriftlich eine verbindliche Liste von o2 erhalten, in der aufgelistet ist was Nebenleistungen sind und was nicht? Ich müsste mal in den örtlichen o2-Shop gehen und da fragen .. und dabei ein paar Kunden verjagen :D