Beiträge von Handyguru

    Zitat

    Original geschrieben von !ND
    Pinkelparty? täglich, in der früh, auf dem klo ;) ... manchmal ist es auch eine sch...-party


    im ernst: habe noch nie von einem solchen brauch gehört - bin zu hause in AT


    was ist AT? :D kfz kennzeichen für Altentreptow in Meck.Pomm.


    also in der uckermark (nordöstliches Brdbg.) und vorpommern, östliches mecklenb. ein sehr bekannter brauch, aber schöner beschrieben (das kind pullern lassen)


    es scheint ja hier wieder eine Nord / Süd grenze zu geben, wie die mit der uhrzeit:D dreiviertel drei! oder viertel vor drei? :D

    bei mir hatte es immer so geholfen:


    1. warm baden = völlig ok, jedoch dann am besten
    2. eine bürste oder den guten alten waschlappen (wenn möglich älteres Modell und "hart") und dem "fellstrich" entlang bürsten!
    3. eiskalt abduchen, damit sich deine pelle schön zusammenzieht und diese lästigen fasern schlechte chancen haben sich ernaut festzusetzen.


    und wenn nicht half, na gut dann ebend noch einmal:D

    hier zeigt sich wieder das ich viel zu ehrlich bin für diese welt! die schreiben ja auch grundsätzlich mit den worten täuschung und gar arglistig, verschweigen von mängeln usw.
    also diese netten texte der ebayer sind also ziemlich umsonst, wenn defekte ware verkauft wird und darauf nicht hingewiesen wird ist das für mich eh klarer betrug! aber wenn die sache als gebraucht angeboten wird muß sie ihrem zweck entsprechend funktionieren! und dann ist rückgabe ausgeschlossen!

    postfach geleert!
    nur fehlt doch jede gesetzliche grundlage!


    in deinem link fand ich:


    Ein Widerurufsrecht nach den Regeln der §§ 312b ff BGB kommt jedoch nur in Betracht, wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher Verträge abschließt. Wenn beide Parteien zu privaten Zwecken handeln, ist das Fernabsatzgesetz nicht anwendbar (siehe oben), ein Wiederrufsrecht besteht dann nicht. Auch wenn Waren per Online-Versteigerungsplattformen (eBay und andere) angeboten werden, müssen Unternehmer die Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht belehren, am besten direkt in der jeweiligen Angebotsbeschreibung.


    & dies,


    Da der Vertragsschluss mit einem Unternehmer für den Vertragspartner günstigere Folgen (etwa Gewährleistungsrechte) hat als der Vertragsschluss mit einem Verbraucher, ist hier keine Aufklärung erforderlich.


    und immer ist vom verbraucher und vom unternehmer die rede!

    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Beim Kauf von Privatpersonen gilt das Rückgaberecht nicht, sehr wohl aber die 24monatige Gewährleistungspflicht! Der feine Unterschied ist nur, dass man als Privatperson der Gewährleistung beim Verkauf ausschließen darf. Das sollte man auch bei ebay-Verkäufen immer tun, sonst kann man böse Überraschungen erleben, wenn irgend ein altes Teil, das man verkauft hat, in 1,5 Jahren kaputt geht und der Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur hat...


    na gut, dann fügt mal diese link (http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31999L0044&model=guichett) in diese threads ein!
    hier steht es doch sw auf ws: verkäufer ist, wer beruflich oder gewerblich handelt! also nix mit privater haftung