wisst ihr, eigentlich geht ja nicht vordergründig um den betrag, sondern um den sachverhalt?
ist es nun statthaft oder nicht:confused: und wenn ja, bis zu welcher höhe?
zitat aus der mail von o2 an den kunden:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Bank hat den Einzug von Ihrem Konto nicht akzeptiert. Deshalb haben
wir das Lastschriftver-fahren vorübergehend eingestellt. Die dadurch
entstandenen Kosten von € 7,67 stellen wir Ihnen in Rechnung. Wir können
Ihnen leider keinen Nachweis von unserer Bank geben.
Bitte überweisen Sie den offen stehenden Betrag umgehend mit
Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung:
und wenn es keine kosten gab? dann können diese auch nicht nachgewiesen werden dafür aber berechnet?
nen kontoauszug oder pl der bank würde reichen! klar geht es hier um nur 7,67 € aber wie gesagt andere provider berechnen mehr, dürfen die das:confused: :confused: :confused: