Beiträge von Handyguru


    kann jeder händler oder shop machen, der in irgendeiner art bei vodafone gelistet ist!


    du benötigst nur deine rufnummer und das passwort

    nun mal langsam,


    aus erfahrung weiß ich wie schwer es ist heute noch geld vom schuldner einzufordern!


    Mahngebühr! fiktiv -darf erst nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechnet werden
    & die fälligkeit beginnt am 30. des folgenmonats nach rechnungsstellung
    inkassogebühr! zwecklos - darf nicht auf den schuldner gewälzt werden (gängige rechtssprechung etlicher deutscher gerichte) da der auftraggeber der gläubiger ist!


    Schufaeintrag ohne richterliche bestätigung fraglich, da hier schadensersatzforderungen zu befürchten wären.


    also mußt du gleich zum anwalt, denn der darf seine arbeit lt. brago vom schuldner bezahlen lassen.
    aber der fängt erst an, wen du armer gläubiger nachweist, daß der schuldner entweder ein genügendes einkommen (940,- € nettozzgl. zulagen) oder wertsachen immob. etc. hat.


    naja, ich komme ganz schön vom thema ab. aber die lösung von o2 ist echt ne nette, der der kunde wohl seit dez. 1998 VIAG kunde ist und wohl auch nicht wenig telefoniert. kommt wieder die frage nach "guter kunde, schlechter kunde"

    gute frage,


    ich denke, das die bank wenn nötig alles mit dem schlüssel "widerspruch" zurückgibt!


    für die bank selbst macht das keinen unterschied aber ja wohl für die kosten der anderen beteiligten. wäre mal ne frage an den kunden wert.
    aber mit soon mist kämpfe ich mich für den kunden rum:(

    Danke faceman,
    sehr gut beschrieben, sehe ich auch soweit ein.


    so eben kam für unseren Kunden folgende Mail:
    "vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Die Rücklastschrift entstand wegen Widerspruchs.


    Da Sie uns als Kunde wichtig sind, schreiben wir Ihnen die
    Rücklastschriftgebühr ab dem 20. Juli 2002 als Gesprächsguthaben gut.


    Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weitergeholfen haben.


    Mit freundlichen Grüssen


    Ihre Kundenbetreuung"



    damit ist zwar der ärger des kunden gelegt, aber was nun machen wenn besonders nette provider mal so schnell in den zweistelligen betrag gehen?
    ich habe mal ne mail an die vzhh geschickt. mal warten was die sagen.

    Sehr kontroverse disskusion!
    ich habe nicht mal angedeutet wie es in diesem fall aussieht!
    schuldhaft oder nicht? die lastschirft ist geplatzt (PUNKT)
    die frage war doch nur ob jemand weiß in welcher höhe diese kosten rechtens sind?:confused:
    wenn andere provider oder irgendwelche firmen dieser weld noch mehr kohle nehmen als die von der benk berechneten kosten ist das in meinen augen schon abzocke:flop:
    auch mir wurde in der holi bestätigt, das es ganz automatisch abläuft und niemend persönlich schaut um welchen kunden es sich handelt. also nischt mit erhötem personalaufwand oder so.


    wenn wir in der fa ne lastschrift vom kunden ziehen und diese platzt, geben wir ihm auch nur unsere bankkosten weiter! nur um fair zu sein. mir kann keiner sagenich hätte einen erhöten aufwand dadurch, denn die kontoauszüge müssen eh überprüft werden. es ist nur ärgerlich dem geld hinterher zu rennen.


    die erste antwort war schon richtig gut:top: es ist doch nur zu klären wie hoch die tatsächlichen kosten waren und wie dieser posten in der PL des diensteanbieters genannt und begründet wird.