andersherum wirds korrekt!
ich habe jemanden dem ich E+ empfehle, habe aber nix davon weil ich selber o2 habe!
Trotzdem netter zug oder:D
Beiträge von Handyguru
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Zitat
Original geschrieben von mavolta
Ja. Meines Wissen läßt nur o2 Fremdportierung zu.genau, die anderen stellen sich quer und blockieren!
man sollte dann vorher eine rufnummernübertragung beim provider anmelden. wichtig ist der gesetzliche Zeitraum - 4 monate vor und 4 wochen- nach abschaltung der karte vom netz -
die rufumleitung war auch damals schon bei vertragskunden innerhalb des VIAG netzes gratis!
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stellt sich die frage, welche kategorien deine verträge eingestuft sind und welche geräte du haben möchtest?
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ebend nur man selber nicht! sich selbst werben geht nicht!:D
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ich kann aus der aktion "Freunde werben Freunde", Neuaktivierungen vermitteln! Nur für E+ Serivce Kunden
bei Interesse bitte PN
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und der anwalt sagt:
das urteil ist korrekt. die bank ist erfüllungsgehilfe des kunden und muß die valutierung des tages beachten! da eine stornierung auch am folgetag mit dem valutadatum "gestern" getätigt werden kann, entstünde der bank kein schaden!
also hat die bank definitiv falsch gehandelt! nur spielt die DB ihre arroganz aus, da wegen 5,-€ niemand klagen wird.:flop: -
aber wozu hat der arbeitstag 24h, wenn ich die lastschrift ja auch erst einen tag spätér auf dem auszug sehen würde?
wie schon beschrieben, online sieht man was im laufe des tages alles gebucht wird! da hat die DB schon eine gute seite. aber mir hilfts nicht wirklich weiter, da ich mich eigentlich darauf verlassen will, wie es bei anderen banken auch läuft.das mit der kostenerstattung ist keine kulanz, sondern pflicht! es gibt zwei BGH urteile in denen es um diese kosten geht! und der bankkunde kann diese gebühren bis zu 30 jahre lang zurückfordern!
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hallo TT-ler, ich habe mich heute durchgegoogelt und nicht das richtige gefunden!
wer kennt ein urteil, gesetz oder ähnliches?
heute morgen stehe ich um 9 in der schalterhalle der Deutschen bank um eine einzahlung zu tätigen, da ich weiß, heute kommt eine lastschrift! (habe ich gestern nicht mehr geschafft)
am mittag schaue ich online und was muß ich sehen:eek: erst die lastschrift, dann die einzahlung dann kosten für rücklastschfrift und dann die rücklastschrift! ganz abgesehen von dem stress mit dem einziehendenich also hin zur bank und mich beschwert!
die "kosten" der rüla wurden sofort erstattet, aber warum die einzahlung nicht beachtet wurde, "es tut uns leid, es gab wohl eine überschneidung"bis jetzt habe ich nur eine BGH urteil NJW 1989/0582 gefunden, was sich mit dem tag der wertstellung befasst und es wird indirekt angesprochen, daß die einzahlung vor geht.
ich weiß, die postbank, macht ihre disposition erst am späten abend oder nachts. das heißt, wenn ich online eine bewegung ins minus sehe, kann ich dies schnell ausbügeln in dem ich was einzahle. auf dem auszug steht dann immer erst die einzahlung und danach die lastschrift.
und irgendwo habe ich mal sowas gehört, das es grundsätzlich so gemacht werden soll! positiva gehen vor negativa!wer weiß mehr???
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schweigen im walde!
ich wollte mal zu VIAG oder auch Quam, da war die rede von 35.000 € / anno aufwärts im fachhandelsvertrieb! eigentlich soviel, daß du dich privat versichern darfst!
natürlich steigerungsfähig.
deine frage ist zu unkonkret: vertrieb?