Wenn ein Bereich gefördert ausgebaut werden soll (bspw. nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell), dann gibt es eine Ausschreibung, auf die sich die Netzbetreiber bewerben können. Darin ist dann vertraglich vereinbart welche Adressen versorgt werden sollen.
Somit ist es nicht möglich zu erschließende Adressen dann doch nicht auszubauen.
Wenn das vorkommt, dann gibt es in der Regel Vertragsstrafen (bzw. mindestens eine Kürzung der ausgegebenen Mittel) und der Bereich muss noch einmal erneut ausgeschrieben werden, wenn nicht zufällig ein anderer Anbieter den Bereich rein privatwirtschaftlich ausbauen möchte.
Das ist in der Regel jedoch nicht möglich, da vorher alle Anbieter eine eigenwirtschaftliche Planung innerhalb des Förderverfahrens melden müssen und Abweichungen davon auch nicht zulässig sind.